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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramms

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1664220.01.2020

Umsetzung des Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramms

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen haben auf Basis der Richtlinien über die Früherkennungsuntersuchungen von Krebserkrankungen (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses bereits seit 1971 den Anspruch, ab einem Alter von 20 Jahren jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs wahrnehmen zu dürfen

Mit dem Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz von 2013 hat der Gesetzgeber zentrale Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung aufgegriffen und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach § 25 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), für die es zudem von der Europäischen Kommission veröffentlichte europäische Leitlinien zur Qualitätssicherung von Krebsfrüherkennungsprogrammen gibt, als organisierte Programme angeboten werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist in dessen Folge damit beauftragt worden, organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zu entwickeln und dabei unter anderem Zielgruppen, Altersgrenzen, Methoden, die Häufigkeit der Untersuchungen sowie die vorzunehmende Evaluation der Programmqualität näher zu definieren. Darauf basierend wurde am 22. November 2018 der Beschluss über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen gefasst, dessen Implikationen zum 1. Januar 2020 gelten sollen.

Obwohl der Geltungsbeginn der Richtlinie daher unmittelbar bevorsteht, wird gegenwärtig seitens beteiligter Akteure aus dem Gesundheitswesen darüber diskutiert, ob die strukturellen Voraussetzungen, die eine flächendeckende, fristgerechte Umsetzung ermöglichen, in ausreichendem Maße vorhanden sind, um eine effektive Integration in den Versorgungsalltag auch in der Praxis sicherzustellen (www.bvf.de/fileadmin/Bilder_PDF_BVF/pdf/191129_Offener_Brief_Alb_an_Spahn_et_al.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie bewertet die Bundesregierung die fristgerechte Umsetzbarkeit des Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine ausreichende Finanzierung des Programms zur Früherkennung von Zervixkarzinomen sichergestellt ist (bitte begründen)?

3

Wie viele Ärzte sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Deutschland abklärungskolposkopisch tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Ärzte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher die Qualifikation gemäß der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie erworben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Welche Möglichkeiten haben Vertragsärzte nach Kenntnis der Bundesregierung, Informationen darüber zu erlangen, bei welchen Ärzten Abklärungskolposkopien durchgeführt werden können und dürfen?

6

Welche Möglichkeiten haben Vertragsärzte nach Kenntnis der Bundesregierung, Informationen darüber zu erlangen, welche Zytologen eine HPV-Analyse (HPV = Humane Papillomviren) durchführen?

7

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, wie Arztpraxen bundesweit bis Januar 2020 mit den vorgesehenen altersspezifischen Versicherteninformationen versorgt werden können?

Wenn ja, auf welche Weise?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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