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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Maßnahmen des Auswärtigen Amtes

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1664821.01.2020

Maßnahmen des Auswärtigen Amts

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Tino Chrupalla, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, René Springer, Dr. Birgit Malsack-Winkemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ausweislich des Einzelplanes 05 für das Auswärtige Amt werden u. a. Projekte in der Bolivarischen Republik Venezuela finanziert. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es: „Über deutsche und internationale Hilfsorganisationen unterstützen wir mit knapp 12 Millionen Euro Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden mit Wasser und Medikamenten, mit Unterkünften und Nahrungsmitteln. Deutschland steht bereit, auch den Menschen in Venezuela in der katastrophalen Lage humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. 5 Millionen Euro stehen für sofortige humanitäre Hilfe in Venezuela bereit, sobald das Land dies zulässt“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/venezuela-node/kris/218541041).

Ebenso unterstützt werden Projekte in Syrien. Dazu heißt es auf der Webseite: „In Syrien unterstützt das Auswärtige Amt landesweit grenzüberschreitende Programme von VN-Organisationen, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitärer Nichtregierungsorganisationen (…). Allein 2018 wurden insgesamt rund 622 Millionen Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/projektbeispiele-node/huhi-syrien/205142).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurden in den Jahren 2011 bis 2019 jemals Projekte aus den Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts in der Bolivarischen Republik Venezuela und in der Arabischen Republik Syrien gefördert (wenn ja, bitte die Fördermittel nach Haushaltsjahr, Einzelprojekt, Zuwendungsempfänger [vollständige Angaben hierzu], Finanzierungsplan bzw. Kostenplan, beantragter Fördersumme und tatsächlich verausgabten Mitteln aufschlüsseln)?

2

Auf welchem Wege, und wo wurden den Zuwendungsempfängern die bewilligten Beträge durch wen zur Verfügung gestellt?

3

Verfügten alle Zuwendungsempfänger über die notwendigen Genehmigungen der örtlichen Behörden? Wenn diese nicht vorhanden war, warum erfolgte die Zuwendung dennoch?

4

Wann wurden die einzelnen Projekte beantragt, bewilligt und geprüft?

a) Gab es eine Evaluierung der Projekte?

b) Erfolgte die Vorlage der Unterlagen zur Abrechnung fristgerecht?

5

Wann wurden die einzelnen Projekte von Vertretern der zuständigen Auslandsvertretungen besichtigt (bitte die Angabe des Datums und die Benennung der besichtigenden Personen)?

6

Ist es Ziel der Bundesregierung, über ihre Projektförderung Einfluss auf die innenpolitische Situation in den beiden Ländern zu nehmen?

Berlin, den 20. Dezember 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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