Mögliche Verfassungswidrigkeit der nachgelagerten Besteuerung der Rente
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP hinsichtlich einer möglichen verfassungswidrigen Zweifachbesteuerung bei Renten antwortete die Bundesregierung: „Nach Auffassung der Bundesregierung tritt im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf“. Darüber hinaus gab die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass sie keine eigenen Berechnungen hinsichtlich der Höhe einer möglichen Zweifachbesteuerung von Renten angefertigt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12472).
Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, hat hingegen bereits 2017 auf eine „evidente Zweifachbesteuerung“ bei Renten hingewiesen: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des Absatz 3 – ohne prozentuale Beschränkung abziehen“ (Kulosa in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10 EStG, Rz 340 Dokumentstand: 283. Lieferung 12.2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Sind die Aussagen von Egmont Kulosa der Bundesregierung bekannt?
Wenn ja, seit wann?
Wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den Aussagen gezogen?
Wenn ja, hält die Bundesregierung an ihrer Aussage fest, dass „im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ auftritt?
Wie viele Personen werden nach Schätzung der Bundesregierung 2020, 2030 bzw. 2040 in Rente gehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Egmont Kulosa: „Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen, denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag des Absatz 3 – ohne prozentuale Beschränkung abziehen“?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Egmont Kulosa: „So wird ein Stpfl., der im Jahr 2006 in den Rentenbezug eingetreten ist und 52 % der Rentenzahlungen zu versteuern hat, bereits durch den für das Jahr 2005 vorgesehenen SA-Abzug von 60 % der Beiträge übermäßig begünstigt; es kommt zu Besteuerungslücken (zu den damit eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten durch Leistung von Einmalbeiträgen zu einer sofort beginnenden sog. Rürup-Rente s. Anm. 60). Derselbe Abzugssatz von 60 % stellt sich jedoch für einen jungen Stpfl., der erst im Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten und dann 100 % der Rentenzahlungen zu versteuern haben wird, als viel zu gering dar“? Sind der Bundesregierung bereits entsprechende Fälle bekannt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Egmont Kulosa: „Kommt es jedoch in bestimmten Härtefällen – die gegenwärtig noch selten sind, bei den aktuell in den Rentenbezug eintretenden Jahrgängen aufgrund des zunehmenden Besteuerungsanteils aber häufiger werden – zu einer doppelten Besteuerung, steht dem Stpfl. ein verfassungsrechtl. Anspruch auf Milderung des Steuerzugriffs in der Rentenbezugsphase zu“?
Sind der Bundesregierung bereits entsprechende „Härtefälle“ bekannt?
Plant die Bundesregierung eine entsprechende Milderung des Steuerzugriffs?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage von Egmont Kulosa: „Spätestens wenn ganze Rentnerkohorten in die doppelte Besteuerung hineinwachsen, wird daher eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sein“?
Plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die verfassungsrechtlichen Bedenken von Egmont Kulosa hinsichtlich der Zweifachbesteuerung der Rente adressiert?
Wenn ja, welche Gesetzesänderungen plant die Bundesregierung?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Hat die Bundesregierung Berechnungen bzw. juristische Prüfungen hinsichtlich des Umfangs einer möglichen Zweifachbesteuerung der Rente angestellt?
Wenn ja, wann wurden die entsprechenden Prüfungen angestellt?
Wenn ja, sind der Bundesregierung Konstellationen bekannt, in der bereits heute eine (verfassungswidrige) Zweifachbesteuerung von Renten vorliegt?
Wenn ja, sind der Bundesregierung Konstellationen bekannt, in der es zukünftig zu einer (verfassungswidrigen) Zweifachbesteuerung von Renten kommt?
Wenn ja, warum wurde auf die Ergebnisse nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12472 hingewiesen?
Plant die Bundesregierung eine weitergehende juristische Prüfung bzw. Berechnungen, um zu klären, ob es zu einer verfassungswidrigen Zweifachbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen kommt? Wenn ja, bis wann soll die entsprechende Prüfung erfolgen und vorgestellt werden?