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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Konzept zur Haushaltskonsolidierung

Zeitrahmen, Inhalte und Zielsetzungen des Gesamtkonzepts zur Umsetzung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Schuldenbremse; Konsolidierungsbeiträge durch Erhöhung der Einnahmen (Besteuerung von Unternehmen und Bürgern) und auf der Ausgabenseite (Eckwerte, Personalausgaben, soziale Maßnahmen, Investitionen, Fördermaßnahmen in den Bereichen Energie, Klima- und Naturschutz, gesetzliche Krankenversicherung, Bildung und Forschung)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/144821. 04. 2010

Konzept zur Haushaltskonsolidierung

der Abgeordneten Nicolette Kressl, Joachim Poß, Sabine Bätzing, Sören Bartol, Lothar Binding (Heidelberg), Klaus Brandner, Ingrid Arndt-Brauer, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Martin Gerster, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Petra Hinz (Essen), Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Caren Marks, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Bernd Scheelen, Carsten Schneider (Erfurt), Ewald Schurer, Rolf Schwanitz, Dr. Carsten Sieling, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Finanzpolitik steht vor einer enormen Belastungsprobe. Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, einbrechende Steuereinnahmen und wachsende Ausgaben, wirken sich nunmehr in vollem Umfang auf die öffentlichen Haushalte aus. Die Nettoneuverschuldung des Bundes erreicht im Jahr 2010 mit 80,2 Mrd. Euro Rekordniveau. Zu dieser Summe kommen noch die Defizite aus Nebenhaushalten in Höhe von 14,5 Mrd. Euro hinzu. In der letzten mittelfristigen Finanzplanung vom Juni 2009 besteht eine Finanzierungslücke des Bundes bis 2013 von mehr als 300 Mrd. Euro.

Der EU-Stabilitätspakt und die von der großen Koalition der CDU/CSU und SPD im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse schreiben eine Konsolidierung des Bundeshaushaltes vor. Nach den Vorgaben der Schuldenbremse muss der Bund seine strukturelle Neuverschuldung bis 2016 schrittweise auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts reduzieren. Ab 2011 muss der Bund deshalb jedes Jahr im Umfang von etwa 10 Mrd. Euro höhere Einnahmen erzielen und/oder Ausgaben einsparen. Dabei sind höhere Zinsausgaben aufgrund des zu erwartenden Zinsanstiegs und der hohen Neuverschuldung sowie Steuersenkungen aufgrund der von den Fraktionen CDU/CSU und FDP versprochenen Steuerreform noch nicht berücksichtigt.

Die neue Bundesregierung ist bisher ein Konzept zur Bewältigung dieser finanzpolitischen Herkulesaufgabe schuldig geblieben. Mit dem Bundeshaushalt 2010 wurde keine neue mittelfristige Finanzplanung vorgelegt. Entgegen der Behauptung des Bundesministers der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble kann dies nicht mit dem Verweis auf die ausstehende Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres gerechtfertigt werden. Die Aktualisierung der Einnahmeschätzung ändert nichts an der Größenordnung der Konsolidierungsaufgabe.

Durch ihre Weigerung, Konsolidierungsvorschläge öffentlich zu machen, erzeugt die Bundesregierung Verunsicherung und wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Um endlich Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern, aber auch insbesondere den Kommunen Klarheit über die zukünftige Entwicklung zu verschaffen, muss die Bundesregierung umgehend Auskunft über die zu erwartenden Konsolidierungsmaßnahmen geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen73

1

Welche wesentlichen Zeitlinien bestimmen das mehrjährige Konsolidierungskonzept der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Schuldenregelung des Grundgesetzes?

2

Welche ökonomischen Zielsetzungen verfolgt das Konzept der Bundesregierung?

3

Nach welchen verteilungspolitischen Grundsätzen ist das Konsolidierungskonzept konzipiert?

4

Berücksichtigt das Konsolidierungskonzept auch den Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit?

Wenn nicht, in welchen Bereichen sind geschlechterspezifische Belastungen zu erwarten?

5

Welche Auswirkungen soll das Konsolidierungskonzept auf die föderale Finanzstruktur, insbesondere auf die Haushalte von Ländern und Kommunen, haben?

6

Weist das Konzept der Bundesregierung Lastenverschiebungen in die Zukunft auf?

Wenn ja, in welchen Bereichen ist dies der Fall?

7

Auf welche Weise wird das Konsolidierungskonzept die ohnehin entstehenden Belastungen aus der Entwicklung des Zinsniveaus oder der demografischen Entwicklung berücksichtigen?

8

In welchem Verhältnis sollen bei dem Konzept die Konsolidierungsbeiträge durch die Erhöhung von Einnahmen und die Reduzierung von Ausgaben stehen?

9

Welches Konsolidierungsvolumen muss in den Jahren 2011 bis 2016 in der Summe und in den einzelnen Jahren erbracht werden?

10

Welche Konsolidierungsbeiträge müssen nach dem Konzept der Bundesregierung von den einzelnen Ressorts erbracht werden?

11

Ist eine Einschränkung der Steuerbegünstigung für Agrardiesel gemäß § 57 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geplant?

12

Ist eine Kürzung der Investitionszulagen zur Förderung der Investitionstätigkeit in den neuen Ländern und Berlin gemäß des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 2010 geplant?

13

Ist eine Streichung bzw. Einschränkung der degressiven Abschreibung gemäß § 7 Absatz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geplant?

14

Ist eine Einschränkung der zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe gewährten Ansparabschreibung gemäß § 7g Absatz 1 bis 4 und 6 EStG geplant.

15

Ist eine Streichung bzw. Herabsetzung der Freigrenze bei der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG/§ 8a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) geplant?

16

Sind Einschränkungen der Sanierungs- oder Konzernklausel bei der Verlustnutzungsbeschränkung gemäß § 8c KStG beabsichtigt?

17

Ist eine Anhebung der pauschalen Besteuerung des privaten Nutzungsanteils von Dienstwagen gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG geplant?

18

Ist eine Einschränkung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung beim Erwerb von Betriebsvermögen gemäß § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) geplant?

19

Soll an der Steuerbegünstigung des Energieverbrauchs und bei der Stromerzeugung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gemäß den Regelungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes festgehalten werden?

20

Ist eine Einschränkung der Steuerbefreiung für Flugbenzin im inländischen Flugverkehr und für Dieselkraftstoff in der Binnenschifffahrt gemäß § 27 EnergieStG geplant?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung den reduzierten Umsatzsteuersatz für die Fahrgastschifffahrt über den 31. Dezember 2011 hinaus zu gewähren, und hält sie die Befristung dieser Maßnahme für sinnvoll?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung die für die Binnenschifffahrt bestehende Befristung des § 6b EStG zum 31. Dezember 2010 aufzuheben?

23

Ist die Einführung einer Abgabe zur Abschöpfung der höheren Gewinne der Atomindustrie geplant?

24

Soll an der Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge gemäß § 3b EStG festgehalten werden?

25

Soll an der Entfernungspauschale gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG festgehalten werden?

26

Ist die Einführung einer Pkw-Maut geplant?

27

Soll an der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 35a Absatz 2 Satz 2 EStG festgehalten werden?

28

Soll an der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß § 35a Absatz 2 EStG festgehalten werden?

29

Soll an der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gemäß § 9c EStG festgehalten werden?

30

Soll an der Gewährung von Zulagen zur Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riesterrente) gemäß § 1a EStG und Abschnitt XI EStG festgehalten werden?

31

Soll am Sparerpauschbetrag gemäß § 10 Absatz 9 EStG festgehalten werden?

32

Soll an der Arbeitnehmer-Sparzulage gemäß § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) festgehalten werden?

33

Ist die Wiedererhebung der Vermögensteuer geplant?

34

Ist die Anhebung des regulären Umsatzsteuersatzes geplant?

35

Ist eine Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes geplant?

36

Sind Einschränkungen beim Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gemäß § 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geplant?

Ist insbesondere eine Rücknahme des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG geplant?

37

Setzt sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer ein?

Wird Sie eine nationale Börsenumsatzsteuer einführen, falls sich eine Finanztransaktionssteuer weder auf internationaler noch auf europäischer Ebene durchsetzen lässt?

38

Soll an der Steuerbegünstigung von Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke gemäß § 10b EStG festgehalten werden?

39

Wird die Bundesregierung eine Erhöhung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages über die gesetzlich festgelegte Steigerung von 2,8 Prozent auf 3 Prozent zum 1. Januar 2011 vornehmen?

40

Hat die Bundesregierung inzwischen gemäß ihrer Ankündigung in der Antwort vom 22. Dezember 2009 auf die Frage des Abgeordneten Carsten Schneider (Erfurt) „Eckwerte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2011 (…) auf der Grundlage der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffenen Vereinbarungen“ erarbeitet?

41

Hat das Bundeskabinett ggf. die Eckwerte wie angekündigt beschlossen?

42

Falls bislang noch keine Eckwerte erarbeitet oder beschlossen wurden, hält die Bundesregierung an der in der zitierten Antwort geäußerten Absicht noch fest, einen Eckwertebeschluss zu erarbeiten bzw. zu beschließen?

43

Wann soll dies ggf. geschehen?

44

Wird dieser Beschluss dann ggf. öffentlich gemacht?

45

Hält die Bundesregierung an ihrer Ankündigung fest, im Bundeshaushalt 2011 den Personalausgabenansatz nicht zu erhöhen?

46

Gilt das auch für die Folgejahre der Finanzplanung bis 2014?

47

Wird die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2011 sowie in der bis 2014 reichenden Finanzplanung die ODA-Quote sukzessive soweit anheben, dass 2015 das von der Bundeskanzlerin international mehrfach zugesagte und bekräftigte Ziel einer ODA-Quote von 0,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erreichbar wird?

48

Plant die Bundesregierung, ein mögliches Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in 2011 wie 2010 durch einen Zuschuss zu decken oder wird in diesem Fall an der gesetzlich vorgesehenen Darlehensregelung festgehalten?

49

Welche Veränderungen sind für den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung der BA aus den Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute in deren Frühjahrsgutachten vom 15. April 2010 aufgrund der erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt ableitbar?

50

Wie würden sich auf dieser Grundlage jeweils in der mittelfristigen Planung die Titelansätze im Einzelplan 11 Kapitel 11 12 Titelgruppe 01, Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere des Arbeitslosengeldes II ändern?

51

Plant die Bundesregierung durch eine Überarbeitung der Programme und Maßnahmen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Einsparungen bei diesen Leistungen bzw. eine Kürzung des Titelansatzes in Kapitel 11 12 Titel 685 11 für 2011 bis 2013?

52

Schließt die Bundesregierung eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für den Finanzplanungszeitraum aus?

53

Plant die Bundesregierung, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in 2010 oder 2011 zu verändern, insbesondere den Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld fortzusetzen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll dies möglich werden?

54

Wird die Bundesregierung die Mittel für Investitionen in Straßen, Schienen und Wasserstraßen mindestens auf dem Niveau der Ansätze im Bundeshaushalt 2010 verstetigen?

55

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Auslaufen der zusätzlichen Investitionsmaßnahmen aus den Konjunkturprogrammen I und II zum 31. Dezember 2010 ziehen?

56

Wird die Bundesregierung über den Finanzplanungszeitraum eine Verstetigung der investiven Mittel aus den Städtebauprogrammen (Einzelplan 12 Kapitel 12 25) mindestens auf dem Niveau der Ansätze des Bundeshaushaltes 2010 sicherstellen, vor allem für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm?

57

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Programme zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere die Mittel für das Marktanreizprogramm (MAP) im Einzelplan 16 Kapitel 16 02 verstetigt werden sollten, um die Hebelwirkung für Investitionen in diesem Bereich weiter zu nutzen, oder sollen diese Förderprogramme gekürzt werden oder auslaufen?

Wie soll – im Fall der Verstetigung der Mittel – die Finanzierung des MAP gewährleistet werden, wenn die dazu vorgesehenen Erlöse aus dem CO2-Emissionszertifikatehandel weiter zurückgehen?

58

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die auf dem Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009 zugesagten Mittel in Höhe von 420 Mio. Euro jährlich bereitgestellt werden?

59

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die auf dem Weltnaturschutzgipfel in Bonn 2008 zugesagten Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro bis 2012 und ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro bereitgestellt werden?

60

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur weiteren Bewilligung oder zur Auflösung bestehender Haushaltsrestmittel im flexibilisierten Bereich des Bundeshaushalts?

61

Ist unabhängig von den Ergebnissen der Regierungskommission zur Reform des Gesundheitswesens ein Darlehen an den Gesundheitsfonds vorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe?

62

Ist erneut ein zusätzlicher Bundeszuschuss zur Kompensation von Mindereinnahmen oder Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen, und falls ja, in welcher Höhe?

63

Ist in der Finanzplanung für die Jahre nach 2012 eine Erhöhung des Bundeszuschusses über die bisher gemäß § 221 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehene Höhe hinaus geplant?

64

Falls ja, in welcher Höhe, und welche Annahmen liegen dieser Berechnung zugrunde?

65

Ist alternativ oder zusätzlich eine Erhöhung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen?

66

Welche zusätzlichen Aufgaben sollen durch die verbleibende Erhöhung der Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2013 um 11,25 Mrd. Euro finanziert werden?

67

Wie verteilen sich diese Ausgabenansätze nach Jahreswirkung auf die Ressorts?

68

Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, die es zudem Ländern, Wirtschaft und Privaten erleichtern, ihre jeweiligen Beiträge anzuheben, um spätestens 2015 ebenfalls das 10-Prozent-Niveau zu erreichen?

69

Welche konkreten Schlussfolgerungen sind aus der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 16. Dezember 2009 für die Finanzplanung des Bundes zu ziehen?

70

Wie verteilen sich die über die in Frage 60 hinausgehenden Ausgaben für die dauerhafte Beteiligung des Bundes in Höhe von 40 Prozent zur Sicherstellung der Erreichung des 10-Prozent-Ziels bei den Ländern in ihrer Jahreswirkung auf die Ressorts?

71

Ist zur Absicherung der Erreichung des 10-Prozent-Ziels eine Neuverteilung des Aufkommens aus der Umsatzsteuer vorgesehen?

72

Falls nein, welche anderen Kompensationsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Beteiligung an den steigenden und überwiegend von den Ländern zu tragenden Bildungsausgaben, auch vor dem Hintergrund der Beachtung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse?

73

Welchen Spielraum sieht die Bundesregierung für eine eventuelle Umsatzsteuerneuverteilung vor dem Hintergrund der Beachtung von Artikel 106 Absatz 3 des Grundgesetzes?

Berlin, den 21. April 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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