Berichte des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und der Europäischen Zentralbank zu Kryptoassets
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Verschiedene Regulierungsbehörden haben sich in den letzten Monaten intensiv mit Kryptoassets und der möglichen Einführung von digitalem Zentralbankgeld beschäftigt. So haben der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (https://www.bis.org/bcbs/publ/d490.pdf) sowie die Europäische Zentralbank (https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp2351~c8c18bbd60.en.pdf & https://www.ecb.europa.eu/paym/intro/publications/pdf/ecb.mipinfocus191217.en.pdf?3824c3f26ad2f928ceea370393cce785) verschiedene Regulierungsansätze von Kryptoassets vorgestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Wert der in Deutschland gehaltenen Kryptoassets derzeit?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Privatpersonen in Deutschland Kryptoassets halten, und wenn ja, wie viele und in welchem Umfang?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche Banken Kryptoassets halten, und wenn ja, wie viele und in welchem Umfang?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass weitere institutionelle Anleger Kryptoassets halten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Handelsvolumen von Kryptoassets in Deutschland, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gewinne bzw. Verluste, welche jährlich mit dem Handel bzw. dem Minen von Kryptoassets generiert wird?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Steueraufkommen, welches durch den Kauf und Verkauf von Kryptoassets generiert wurde, und wenn ja, welche?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, dass Banken künftig Kryptoassets vollständig mit Eigenkapital unterlegen sollten anstatt dafür interne Risikomodelle verwenden zu können (https://www.bis.org/bcbs/publ/d490.pdf)?
Wenn ja, plant die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen?
Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der Umsetzung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Länder bereits digitales Zentralbankgeld nutzen bzw. die Einführung demnächst planen (siehe z. B. https://www.centralbankbahamas.com/news.php?cmd=view&id=16660)?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, mit welchen Ländern steht die Bundesregierung bzw. die Bundesbank im Austausch hinsichtlich der Einführung von digitalem Zentralbankgeld?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Personen und den Wert der Transaktionen, welche mit digitalen Zentralbankwährungen Zahlungen abwickeln?
Plant die Europäische Zentralbank (EZB) nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von digitalem Zentralbankgeld?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Zeitplan der Europäischen Zentralbank?
Ist digitales Zentralbankgeld nach Auffassung der Bundesregierung mit dem derzeitigen Rechtsrahmen in Deutschland vereinbar, und wenn nicht, welche Änderungen müssten vor einer Einführung getroffen werden?
Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich der Einführung von digitalem Zentralbankgeld?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der EZB (https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpwps/ecb.wp2351~c8c18bbd60.en.pdf), dass ein Zweistufensystem („two-tier remuneration system for CBDC“) dazu geeignet ist, die Wertaufbewahrung in Zentralbankgeld und die entsprechenden Risiken von Bank-Runs zu verringern?
Wenn ja, welche Grenzwerte („cap“) hält die Bundesregierung bei dem Tier-1-Konto für geeignet?