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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland

Zahl freiberuflicher Hebammen, durchschnittliche Inanspruchnahme von Hebammenleistungen, Verdienstsituation, Haftpflichtversicherung, Überwiegen von Teilzeitarbeit bei freiberuflicher Tätigkeit, Entwicklung des Betreuungsschlüssels, Übertragung der gesetzlichen Regelungen von der Reichsversicherungsordnung in das SGB V

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

10.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/147822. 04. 2010

Zur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland haben alle Frauen laut Mutterschutzgesetz ein Recht auf Hebammenhilfe, angefangen mit der Feststellung der Schwangerschaft, der Durchführung der Mutterschaftsvorsorge, der Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen, während der Geburt – hier gilt sogar die Hinzuziehungspflicht – und der Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit.

Die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenhilfe ist jedoch bereits heute nicht mehr gegeben. Diese Situation wird sich nach Einschätzung der Deutschen Hebammenverbände zur Mitte dieses Jahres weiter dramatisch zuspitzen, weil viele Hebammen wegen gestiegener Haftpflichtprämien und eines bestehenden Einkommensrückstandes in der Hebammenvergütung die unabhängige Geburtshilfe oder ihre berufliche Selbständigkeit bzw. den Beruf ganz aufgeben werden. Bereits heute sind nur ca. 30 Prozent der Hebammen in Vollzeit tätig. Ein Verfahren, welches verlässliche Daten über die Versorgungssituation und den Bedarf der Frauen und Familien an Hebammenhilfe ermittelt, ist dringend erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Bundesregierung freiberufliche Hebammen und freiberufliche Entbindungspfleger für das Geburtswesen in der Bundesrepublik Deutschland?

2

Was macht nach Ansicht der Bundesregierung die spezifische Bedeutung von freiberufliche Hebammen und freiberuflichen Entbindungspflegern aus?

3

Wie viele freiberufliche Hebammen und freiberufliche Entbindungspfleger zur Versorgung der Frauen in den Phasen Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett gibt es in Deutschland (bitte einzeln auflisten)?

4

Hält die Bundesregierung die Anzahl freiberuflicher Hebammen und freiberuflicher Entbindungspfleger vor dem Hintergrund der reduzierten Verweildauer in den Kliniken nach Geburten für ausreichend (bitte begründen)?

5

Wie viele Geburten finden aktuell jährlich in Deutschland statt? Wie hat sich die Geburtenrate in den letzten zehn Jahren entwickelt?

6

Wie viele Frauen nehmen vor, während bzw. nach der Geburt Hebammenhilfe in Anspruch? Wie hat sich die Inanspruchnahme der Hebammenhilfe zahlenmäßig in den letzten 20 Jahren verändert (bitte tabellarisch angeben)?

7

Gibt es Unterschiede in der Verfügbarkeit von Hebammenhilfe zwischen ländlichen Gebieten und Ballungsräumen? Falls ja, inwiefern? Falls nein, weshalb nicht?

8

Gibt es Unterschiede in der Inanspruchnahme von Hebammenhilfe im Hinblick auf verschiedene Bevölkerungsgruppen (z. B. Migrantinnen) oder auf soziale Brennpunkte?

9

Gibt es regionale Unterschiede in der Altersstruktur der Hebammen und Entbindungspfleger (bitte begründen)?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, für eine ausreichende Anzahl von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern Sorge zu tragen, und wenn ja, wie will sie diese erreichen?

11

Wie hoch ist der Durchschnittsverdienst einer freiberuflichen Hebamme bzw. eines freiberuflichen Entbindungspflegers im Jahr? Wie unterscheidet sich der Durchschnittsverdienst in Ost- und Westdeutschland und in verschiedenen Bundesländern (bitte tabellarisch auflisten)?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verdienstsituation freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger? Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bezüglich des Verdienstes von Hebammen und Entbindungspflegern?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vergütung der Hebammen und Entbindungspfleger im Hinblick auf die Attraktivität dieses Berufes?

14

Wie hoch ist der Anteil der Hebammen und Entbindungspfleger, die zusätzlich staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen? Wie unterscheidet sich die Inanspruchnahme in Ost- und Westdeutschland und in verschiedenen Bundesländern?

15

Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Prämienhöhe der Haftpflichtversicherungen für Hebammen und Entbindungspfleger entwickelt, und was sind die Gründe für die Veränderungen?

16

Sieht die Bundesregierung einen Einfluss des Anstiegs der Prämien der Berufshaftpflichtversicherung freiberuflich tätiger Hebammen und Entbindungspfleger auf das Angebot für Beleggeburten und außerklinische Geburten?

17

Sieht die Bundesregierung die Hebammen und Entbindungshelfer in Angestelltenverhältnissen ausreichend vor Regresszahlungen geschützt?

18

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass in Kliniken die Haftpflichtsummen zu niedrig angesetzt sind oder Ärztinnen und Ärzte teilweise unzureichend bzw. gar nicht haftpflichtversichert sind und dadurch Hebammen und Entbindungshelfer in Haftung geraten? Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die freie Wahl des Geburtsortes für alle Frauen sichergestellt werden muss? Sieht die Bundesregierung dieses Wahlrecht derzeit ausreichend gewährleistet?

20

Verfügt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass ca. 70 Prozent der angestellten Hebammen bzw. angestellten Entbindungspfleger gleichzeitig eine freiberufliche Tätigkeit ausüben und ca. 75 Prozent der freiberuflichen Hebammen bzw. freiberuflichen Entbindungspfleger ihre Tätigkeit in Teilzeit ausüben, über verlässliche Zahlen bezüglich des tatsächlichen Angebotes an Hebammenhilfen, und wenn nein, welche Möglichkeiten zu einer besseren Datenerhebung sieht sie?

21

Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Kinder, die in Krankenhäusern zur Welt kommen, als vollkommen gesund abgerechnet werden? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Zahlen?

22

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Betreuungsschlüssel von Hebammen und Entbindungshelfern unter der Geburt in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen hat, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Situation vor dem Hintergrund der Sicherheit der Geburt und der Überlastung der Hebammen und Geburtshelfer?

23

Welche Vor- oder Nachteile sieht die Bundesregierung in der gesetzlichen Verortung der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in der Reichsversicherungsordnung statt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)? Wie steht die Regierung zu einer Überführung der gesetzlichen Regelungen zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft in das SGB V?

Berlin, den 22. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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