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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1707011.02.2020

Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Auch für Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II beziehen (sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker), soll es eine solche Förderung geben.

Insgesamt bedeuten diese Änderungen eine deutliche Ausweitung der Zielgruppen. Auch Betriebe bekommen die Möglichkeit, sich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen und ggf. Unterstützung für betriebliche Weiterbildung zu erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4948). Aus Sicht der fragestellenden Fraktion wurden damit die richtigen Weichen gestellt. Allerdings steht zu befürchten, dass die Verbesserungen nicht ausreichen, um der beruflichen Weiterbildung den Stellenwert zu verschaffen, der angesichts des grundlegenden Strukturwandels notwendig ist. Insbesondere sollte nach Auffassung der fragestellenden Fraktion ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung eingeführt und flächendeckend mit guter Beratung und attraktiver Förderung untersetzt werden. Auch wäre es an der Zeit, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die präventiv wirkt und alle Erwerbstätigen unterstützen kann.

Zudem ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion notwendig, die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig zu beleuchten. Wie und ob die bestehenden Maßnahmen und Veränderungen des Qualifizierungschancengesetzes wirken, möchte die fragestellende Fraktion im Folgenden im Detail erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie schätzt die Bundesregierung den Beratungsbedarf im Bereich berufliche Weiterbildung bei Erwerbstätigen und Arbeitslosen ein?

2

Wie viele Arbeitslose haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 in der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. in den Arbeitsagenturen im Bereich berufliche Weiterbildung beraten lassen (bitte nach SGB-II- und SGB-III-Bezug – SGB II bzw. III = Zweites bzw. Drittes Buch Sozialgesetzbuch –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

3

Wie viele Erwerbstätige haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 in der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den Arbeitsagenturen im Bereich berufliche Weiterbildung beraten lassen (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

4

Wie viele Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 in der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. in den Arbeitsagenturen im Bereich berufliche Weiterbildung beraten lassen (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

5

Wie viele Arbeitslose haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2019 im Vergleich zu 2018 eine geförderte Qualifizierung beantragt (bitte nach Bezug von SGB II oder SGB III, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

6

Wie viele Erwerbstätige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2019 im Vergleich zu 2018 eine geförderte Qualifizierung bekommen (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

7

Wie viele Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2019 im Vergleich zu 2018 eine geförderte Qualifizierung bekommen (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

8

Wie viele Arbeitslose haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 eine Weiterbildung begonnen, und wie viele Fälle sind Resultat der Weiterbildungsberatung einer Arbeitsagentur (bitte nach Bezug von SGB II oder SGB III, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

9

Wie viele Erwerbstätige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 eine Weiterbildung begonnen, und wie viele Fälle sind Resultat der Weiterbildungsberatung einer Arbeitsagentur (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

10

Wie viele Erwerbstätige, die Arbeitslosengeld II bezogen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2019 im Vergleich zu 2018 eine Weiterbildung begonnen, und wie viele Fälle sind Resultat der Weiterbildungsberatung einer Arbeitsagentur (bitte nach Erwerbstatus – geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig Teilzeit, Vollzeit, selbständig –, Bildungsstand, mit und ohne Berufsabschluss, Geschlecht, Schwerbehinderung, Bundesland, Nationalität – deutsch, EU-Ausland, Drittstaaten – differenzieren)?

11

Wie viele Beschäftigte bekommen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer begonnenen Weiterbildung, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bewilligt wurde, einen Freistellungsanspruch (bitte nach der Betriebsgröße des Beschäftigten differenzieren)?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bewilligte Weiterbildungsförderung, die aufgrund fehlender Freistellung nicht abgerufen wurde?

13

Wie läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Entscheidungsprozess über die Bewilligung von geförderter Weiterbildung ab? Wer fällt die Entscheidung, ob eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter geförderte Weiterbildung erhält?

14

Welche geförderten Weiterbildungsangebote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des Qualifizierungschancengesetzes in Anspruch genommen (bitte nach den zehn häufigsten inhaltlichen Themen und nach Formaten aufschlüsseln)?

15

Was sind die fünf häufigsten Gründe für die Ablehnung einer Weiterbildungsförderung (bitte mit absoluten Fallzahlen und Anteilen an allen Anträgen im Jahr 2019)?

16

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten für die bisher genutzten Weiterbildungsangebote im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (bitte nach Formaten und Branchen differenzieren)?

17

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Arbeitslosengeld, das während einer Weiterbildungsmaßnahme gezahlt wird im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (bitte nach Rechtskreis SGB II und SGB III differenzieren)?

18

Was sind die wesentlichen beruflichen Weiterbildungsinhalte, die nach Kenntnis der Bundesregierung von den Arbeitsagenturen selbst angeboten werden (bitte differenziert nach Bundesländern beantworten)?

19

Wie funktioniert nach Kenntnis der Bundesregierung die Bildungszielplanung bei der beruflichen Weiterbildung (im Bereich Digitalisierung) vor Ort?

20

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung über die Bildungszielplanung auch der Bedarf an Weiterbildungsangeboten ermittelt, die erstellt werden müssen? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

21

Welche Weiterbildungen im Kontext der Digitalisierung werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Agenturen für Arbeit – auch über ihre Datenbank Kursnet – angeboten bzw. vermittelt (wenn möglich, bitte differenziert nach Bundesländern beantworten)?

22

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Beratungsstrukturen der Arbeitsagenturen mit relevanten lokalen Akteuren bzw. Weiterbildungsträgern aufgebaut bzw. ausgebaut? Wenn ja, in welcher Form, und mit wem (bitte differenziert nach Bundesländern beantworten)? Wenn nein, wieso nicht?

23

Wurde das Personal in den Agenturen für Arbeit für die erweiterte Weiterbildungsberatung nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt? Wenn ja, um wie viele Personen (bitte differenziert nach Bundesländern beantworten)? Wenn nein, wieso nicht?

24

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigten der Agenturen für Arbeit, die Weiterbildungsberatung machen, eine spezifische Qualifizierung? Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Inhalten? Wenn nein, warum nicht?

25

Mit welchen zusätzlichen Kosten ist die Personalausstattung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung verbunden?

26

Ist im kommenden Jahr bzw. in den kommenden Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufstockung des Personals für die erweiterte Weiterbildungsberatung geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

27

Wie viele und welche Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetz beraten lassen (bitte nach Betriebsgröße, Branche des Unternehmens und Bundesland differenzieren)?

28

Wie viele und welche Unternehmen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (Antworten nach Betriebsgröße, Branche des Unternehmens und Bundesland sowie nach Inhalten und Formaten der Weiterbildung differenzieren)?

29

Wie läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Entscheidungsprozess über die Bewilligung von geförderter Weiterbildung ab? Wer fällt die Entscheidung, ob für ein Unternehmen Weiterbildung gefördert wird?

30

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil der geförderten Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Betriebsgröße (bitte differenziert nach Branche der Unternehmen und Bundesland beantworten)?

31

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für betriebliche Weiterbildung, die im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes von der Bundesagentur für Arbeit getragen wurden (bitte nach Bundesland und Lohnfortzahlung und Weiterbildungsangebot differenzieren)?

32

Hat die Bundesregierung Kenntnis über ungewünschte Mitnahmeeffekte, und wenn ja, wie denkt sie, damit umzugehen?

33

Welche Träger hat die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung für die in Frage 21 genannten Weiterbildungen zugelassen?

34

Welche Träger führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterbildungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes durch?

35

Wie macht die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die neuen Möglichkeiten, die durch das Qualifizierungschancengesetz geschaffen wurden, bekannt (bitte differenziert nach folgenden Zielgruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber beantworten)?

36

Wie werden insbesondere a) kleine und mittlere Unternehmen und b) Unternehmen und Beschäftigte in Branchen mit besonderem Qualifizierungsbedarf informiert?

37

In welcher Form informiert nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit die in Frage 27 genannten Zielgruppen, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Akteure, die über das Qualifizierungschancengesetz informieren, und wenn ja, welche?

38

Was empfiehlt nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsagenturen bei der Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes über ihre Weisung bzw. Weisungen?

39

Wie schätzt die Bundesregierung die Inanspruchnahme des Qualifizierungschancengesetzes ein? Wo sieht die Bundesregierung Weiterentwicklungsbedarf? Wo sieht sie Verbesserungsbedarf?

40

Wo sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit Hürden in der Praxis bzw. bei der Umsetzung? Was läuft heute schon gut?

41

Wie bewertet nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit die Situation, wenn ein Arbeitgeber für die Weiterbildung eines Beschäftigten sein Einverständnis verweigert? Von wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit Kenntnis?

Berlin, den 14. Januar 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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