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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Klimaschutz und Steuerrecht

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1718014.02.2020

Klimaschutz und Steuerrecht

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung legt im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-30-G-Umsetzung-Klimaschutzprogramm-Steuerrecht/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=6 ) dar, auf Grundlage welcher Überlegungen die Mobilitätsprämie eingeführt und eine Erhöhung der Entfernungspauschale im neuen Gesetz umgesetzt wird (BGBl. Jahrgang 2019, Teil I Nummer 52, S. 2886). Beide Maßnahmen führen zu einer selektiven Förderung. Viele Menschen werden jedoch nach Ansicht der Fragesteller von dieser Förderung nicht profitieren.

In der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Protokoll Nummer 58 – Öffentliche Anhörung „zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ – Bundestagsdrucksachen 19/14339 und 19/14338) wurden von den Sachverständigen verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der teilweisen Erhöhung der Entfernungspauschale geäußert.

Ebenso hat Professor Rudolf Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs) auf die 2008 für verfassungswidrig (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20081209_2bvl000107.html) erklärte damalige Regelung zur Entfernungspauschale verwiesen (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 5. Januar 2020, Nummer 1, „Das Klimapaket führt zu einem Sturm auf die Finanzämter“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Überlegungen führten in der Bundesregierung dazu, dass Steuerpflichtige mit einem Arbeitsweg von bis zu 20 km nicht von der zeitlich befristeten Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren sollen?

2

Ging die Bundesregierung bei der Erarbeitung der entsprechenden Gesetzesinitiative davon aus, dass Steuerpflichtigen mit einem Arbeitsweg von bis zu 20 km regelmäßig andere Alternativen zum PKW mit Verbrennungsmotor in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen?

3

Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung mit einer Erhöhung der Entfernungspauschale alternative Mobilitätsformen gestärkt und Verhaltensanpassungen erreicht (bitte dabei auf die einzelnen erwarteten oder erhofften Verhaltensanpassungen eingehen)?

4

Wieso sieht die Bundesregierung vor, lediglich für Personen mit einem Arbeitsweg von mehr als 20 km pauschalierend die sich durch die CO2-Bepreisung ergebende Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte teilweise auszugleichen?

5

Plant die Bundesregierung eine generelle Anhebung der Entfernungspauschale für alle Steuerpflichtigen?

6

Hat die Bundesregierung keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer Fallbeilregelung bei der Entfernungspauschale (über oder bis 20 km), insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 und der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 5. Januar 2020, Nummer 1, „Das Klimapaket führt zu einem Sturm auf die Finanzämter")?

7

Wie begründet die Bundesregierung, dass längere Wegstrecken ab 2020 durch die Erhöhung der Entfernungspauschale gegenüber kürzeren Wegstrecken bevorteilt werden sollen?

8

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine volumenmäßig vergleichbare, jedoch umfangreichere Erhöhung der Entfernungspauschale für alle Steuerpflichtigen?

9

Wird nach Ansicht der Bundesregierung durch die Erhöhung der Entfernungspauschale im raumordnerischen Sinne eine Zersiedlung begünstigt?

10

Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, inwiefern zusätzliche Stellen in den Finanzverwaltungen der Länder geschaffen worden sind, um die Anträge auf Mobilitätsprämie zu bearbeiten?

11

Wird die Bundesregierung die Ausgaben der Bundesländer kompensieren, wenn mehr als die in der Gesetzesbegründung erwarteten 250.000 Personen ein Antrag auf Mobilitätsprämie stellen?

12

Wie viele zusätzliche Einkommensteuererklärungen erwartet die Bundesregierung durch die Mobilitätsprämie?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zusätzliche Arbeitsaufwand der Finanzbehörden durch die Mobilitätsprämie (bitte auch in Arbeitsstunden angeben, ggf. geschätzt)?

Berlin, den 15. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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