Förderwürdigkeit des Feministischen Juristinnentags
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Martin Reichardt, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Feministische Juristinnentag (FJT), der seit 1978 einmal jährlich feministische Juristinnen – laut Selbstauskunft sind hiermit Rechtsanwältinnen und Richterinnen ebenso wie Studentinnen, Rechtswissenschaftlerinnen und „juristische Geschlechteraktivistinnen“ gemeint – auf einer Veranstaltung zusammenbringen will, versteht sich als „selbstorganisierter Raum, um die Verbindungen von Recht und Geschlechterordnung, Herrschaft und Emanzipation zu untersuchen und rechtspolitische Handlungsstrategien zu entwickeln“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/). Auf der Webseite des „Feministischen Juristinnentags“ heißt es weiter: „Der FJT ist offen für alle Frauen, alle, die sich als Frauen fühlen und alle, die sich keinem der herkömmlichen Geschlechter zuordnen können oder wollen“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de; zuletzt abgerufen am 24. Oktober 2019).
Gefördert wird der FJT unter anderem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (ebd.). Ein Blick auf das Thementableau zurückliegender Feministischer Juristinnentage lässt aus Sicht der Fragesteller rasch die Frage nach der Berechtigung einer Förderung mit öffentlichen Mitteln aufkommen. Veranstaltungen wie „Feministischer Frauenfussball“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/files/fem_juristinnentag/Programm/Flyer_Website_Final.pdf), „Party im Frappant“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/files/fem_juristinnentag/Archiv/Programm_2017.pdf) und abendliches „Entertainment“ durch die „feministische Performance-Gruppe MUSCHIBALETT“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/files/fem_juristinnentag/Archiv/Programm_2013.pdf ) oder Themen wie „Entwicklungen in der polnischen Frauenbewegung“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/files/fem_juristinnentag/Programm/Flyer_Website_Final.pdf), „(Über-)Gewichtsdiskriminierung“ (ebd.), „Feministisch bloggen“ (ebd.) oder „Machtstrukturen in Organisationen“ (ebd.) werfen aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, warum die feministischen Juristinnen ihren „selbstorganisierten Raum“ (siehe erster Absatz der Vorbemerkung) nicht auch selbst finanzieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung den Feministischen Juristinnentag für förderwürdig?
Wer hat über die Förderwürdigkeit des Feministischen Juristinnentags entschieden?
Welche Zuwendungs- oder Finanzierungsarten werden dem Feministischen Juristinnentag seitens der Bundesregierung gewährt? In welchem Umfang werden dem Feministischen Juristinnentag seitens der Bundesregierung öffentliche Mittel gewährt?
Trifft es zu, dass der Feministische Juristinnentag gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frau und Mann (https://www.bmfsfj.de/blob/122314/b6bd1d617272a34ff4f675cd8743e24f/frl2018-anlage-1-foerdersaetze-data.pdf ) (Projektförderung) an Träger von bundesweiter Bedeutung (Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben: https://www.bmfsfj.de/blob/123284/eb9920e103e9208d9ca4893fb679a6f0/180205-frl-unterzeichnet-data.pdf) vom 20. Dezember 2017 gefördert wird?
Wenn ja, inwiefern ist die Erklärung auf der Webseite des Feministischen Juristinnentags, dass er zwar offen ist für „alle Frauen, alle, die sich als Frauen fühlen und alle, die sich keinem der herkömmlichen Geschlechter zuordnen können oder wollen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aber scheinbar nicht für Männer (die sich ihrem herkömmlichen Geschlecht zuordnen können), mit dem Fördergrundsatz 2.2 vereinbar, der aussagt, „die Maßnahmen, die auf der Grundlage der Richtlinien gefördert werden können, müssen das Ziel haben, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzubringen und der Vielfalt von deren Lebenssituationen Rechnung tragen“ (https://www.bmfsfj.de/blob/123284/eb9920e103e9208d9ca4893fb679a6f0/180205-frl-unterzeichnet-data.pdf; zuletzt abgerufen am 24.10.2019)?
Wenn nein, gemäß welchen Richtlinien wird der Feministische Juristinnentag dann gefördert?
Gibt es seitens der Bundesregierung mit Blick auf den Feministischen Juristinnentag eine Evaluation über den sachgemäßen Einsatz der öffentlichen Fördermittel?
Wenn ja, wann hat diese Evaluation stattgefunden, und welche wesentlichen Ergebnisse hat sie erbracht?
Wenn nein, warum hat bisher keine Evaluation stattgefunden?
Hält die Bundesregierung die Aufhellung der „Verbindungen von Recht und Geschlechterordnung, Herrschaft und Emanzipation“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für eine gesellschaftsrelevante Frage, deren Klärung förderwürdig ist?
Wenn ja, auf Basis welcher Gutachten ist die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klärung dieser Frage förderwürdig ist (bitte die wesentlichen Ergebnisse dieses bzw. dieser Gutachten darstellen)?
Welche aktuellen Förderprojekte hat die Bundesregierung zur Klärung dieser Frage initiiert (bitte diese Projekte mit Kurzbeschreibung unter Angabe der Höhe der Fördermittel im Einzelnen aufführen)?
Wenn nein, warum sind diese Verbindungen für die Bundesregierung nicht gesellschaftlich relevant?
Hält die Bundesregierung es für förderwürdig, unter dem Titel „Recht als Möglichkeit feministischer Politik“ zu vermitteln, wie feministische Rechtsanwältinnen, Richterinnen und sonstige Juristinnen das Recht nutzen können, „um ihre politischen Anliegen voranzutreiben“ (https://www.feministischer-juristinnentag.de/files/fem_juristinnentag/Archiv/Programm_2016.pdf)?
Wenn ja, inwiefern sieht die Bundesregierung hier keine Gefahr der Instrumentalisierung des Rechts für politische Ziele, u. a. durch Richterinnen?
Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung den Feministischen Juristinnen*tag dennoch?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse oder Protokolle der jährlichen Tagungen in Tagungsbänden oder in anderer Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Wenn ja, wo, und wie sind diese einsehbar?
Wenn nein, warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse oder Protokolle einer öffentlich geförderten Tagung nicht veröffentlicht?