Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-12-23-FinAnlVUEG/1-Referentenentwurf.pdf;jsessionid=224F6555B9E76BCFCB8D6742CE13443E.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=3).
Derzeit werden Finanzanlagenvermittler noch durch die Gewerbeämter bzw. die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt.
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1163 hatte die Bundesregierung zu Frage 5 geantwortet: „Der geschäftsführenden Bundesregierung liegen keine Informationen über Schadensfälle vor, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Finanzanlagenvermittler gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Wie viele Arbeitnehmer beschäftigen diese?
Wie viele Finanzanlagenvermittler sind nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig auch Versicherungsvermittler? Wie begründet die Bundesregierung die Zersplitterung der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler, die gleichzeitig auch Versicherungsvermittler sind?
Welche regelmäßigen Aufsichtskosten kommen auf die Finanzanlagenvermittler nach Kenntnis der Bundesregierung zu?
Welche einmaligen Aufsichts- bzw. Umstellungskosten kommen auf die Finanzanlagenvermittler nach Kenntnis der Bundesregierung zu?
Bis wann plant die Bundesregierung die volle Inkraftsetzung der Aufsichtsregelung?
Liegen der Bundesregierung neue Informationen vor, dass es seit März 2018 zu Schadensfällen durch Finanzanlagenvermittler gekommen wäre, und wenn ja, wie groß war das Schadensvolumen?
Hätten diese Schäden aus Sicht der Bundesregierung durch eine Aufsicht durch die BaFin verhindert werden können?
Wenn ja, durch welche neue gesetzliche Grundlage im geplanten Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) wären diese Schäden aus Sicht der Bundesregierung verhindert worden?
Wie viele zusätzliche Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern benötigt? Bis wann soll der Stellenaufbau erfolgen?
Auf welcher Anzahl von zu beaufsichtigenden Unternehmen basieren die im Entwurf genannten jährlichen umzulegenden Aufsichtskosten und Gebühren der BaFin i. H. v. 36,4 Mio. Euro in der ggf. mehrjährigen Prognose?
Basiert diese Kalkulation auf den derzeitigen ca. 37.000 Erlaubnisinhabern von § 34f und § 34h der Gewerbeordnung (GewO) oder wird eine zeitnahe Konsolidierung bzw. ein schneller Rückgang der Zahl von Erlaubnisinhabern bezüglich der Aufsichtskosten unterstellt?
Sollte eine Konsolidierung angenommen werden, mit welcher Zahl von Finanzanlagendienstleistern (Erlaubnisinhaber und angegliederte Finanzanlagendienstleister) werden die BaFin-Aufsichtskosten mittelfristig kalkuliert (bitte Vermittlerzahlen und korrespondierende Aufsichtskosten nach den vorgesehenen Gruppen gemäß Seite 33 f. des Entwurfs aufgliedern)?
Aus welchem Grund wird ein rascher Rückgang der Vermittlerzahlen bzw. der Erlaubnisinhaber bei der Kalkulation der Aufsichtskosten unterstellt?
Welche zusätzlichen finanziellen Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der BaFin insgesamt im Zuge der geplanten Übertragung der Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern benötigt?
Wie viel wird für zusätzliche Liegenschaften benötigt?
Wie viel wird für zusätzliches Personal benötigt?
Wie viel wird für zusätzliche Sachmittel benötigt?
Wie viel wird für zusätzliche sonstige Ausgabenpunkte benötigt? Was sind die größten „sonstigen“ Kostenpunkte?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzierung der Beaufsichtigung von Finanzanlagenvermittlern durch die BaFin konkret ausgestaltet werden?
Welche Höhe soll die geplante Umlage insgesamt haben?
Wie hoch soll die geplante Umlage pro Person ausfallen?
Welche Höhe sollen die Gebühren für Erlaubnisse haben?
Wie viel Geld soll durch die Erstattung entstandener Prüfungskosten eingenommen werden?
Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten pro Finanzanlagenvermittler sein, die durch die Beaufsichtigung durch die BaFin entstehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bisher, dass „die betroffenen Unternehmen im Gegenzug voraussichtlich in einem vergleichbaren Umfang entlastet [werden], so dass es insoweit nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung kommt“ (S. 3 des Referentenentwurfs)? Hat die Bundesregierung bereits entsprechende Berechnungen angestellt?
Ist es seitens der Bundesregierung geplant, dass die BaFin die Finanzanlagenvermittler zu Erlaubnis- und Berufsausübungsfragen berät?
Wenn ja, auf welchem Wege, und mit welchem Personaleinsatz soll das stattfinden?
Wenn nein, wie soll der regelmäßig bestehende Informationsbedarf der mittelständischen Gewerbetreibenden (in der Regel ohne eigene Rechtsabteilung) abgedeckt werden?
Warum plant die Bundesregierung, dass jeder Finanzanlagenvermittler der BaFin erneut sämtliche Antragsunterlagen für das Weiterbestehen seiner Erlaubnis einreichen muss, obwohl alle Finanzanlagenvermittler dies bereits gegenüber ihren derzeitigen Erlaubnisbehörden getan haben?
Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die Aufsicht der BaFin digitaler zu gestalten?
Welche Höhe sollen die dafür notwendigen Investitionen betragen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Investitionen in die Digitalisierung der Aufsicht bis zum geplanten Start 2021 auch einsatzfähig sind?