Bewertung der Nachhaltigkeit von Palmölplantagen gemäß den EU-Nachhaltigkeitskriterien für Biotreibstoffe und flüssige Brennstoffe
der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Oliver Krischer, Dr. Hermann Ott, Lisa Paus, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Kommission arbeitet an einem Entwurf für die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien für Biotreibstoffe und flüssige Brennstoffe, die mit Artikel 17 der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in das EU-Recht eingeführt wurden. Biotreibstoffe und flüssige Brennstoffe, die diesen Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen, dürfen weder finanziell gefördert noch auf die zu erreichenden Ziele beim Anteil von erneuerbaren Energien am Energieverbrauch angerechnet werden.
Zu den Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 17 gehört, dass
- gemäß Absatz 2 die erzielte Minderung der Treibhausgas-Emissionen mindestens 35 Prozent betragen muss,
- gemäß Absatz 3 die Biomasse nicht auf Flächen gewonnen werden darf, die im Januar 2008 einen hohen Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt hatten (Primärwälder, Naturschutzflächen, artenreiches Grünland),
- gemäß Absatz 4 die Biomasse nicht auf Flächen gewonnen werden darf, die im Januar 2008 einen hohen Kohlenstoffbestand hatten (Feuchtgebiete, kontinuierlich bewaldete Gebiete), es sei denn, der Status der Flächen ist derselbe wie im Januar 2008,
- gemäß Absatz 5 die Biomasse nicht auf Flächen gewonnen werden darf, die im Januar 2008 Torfmoor waren, es sei denn, die Nutzung der Biomasse erfordert keine zusätzliche Entwässerung der Flächen,
- gemäß Absatz 6 in der EU angebaute landwirtschaftliche Biomasse gemäß den EU-Anforderungen gewonnen werden muss.
Im Zentrum der Auseinandersetzungen um den Entwurf für die praktische Umsetzung dieser Nachhaltigkeitskriterien steht die Frage, welche Landnutzungsänderungen gemäß Absatz 4 erlaubt sind und welche nicht. Die Umwandlung von Wald in Ackerland muss gemäß Richtlinie klar ausgeschlossen sein. Solange Wald jedoch Wald bleibt, kann die Biomasse aus dem Wald jedoch genutzt werden, es sei denn, es handelte sich gemäß Absatz 3 im Januar 2008 um Primärwälder.
In diesem Zusammenhang übernimmt der bekannt gewordene Kommissionsentwurf die recht weit gefasste Wald-Definition der FAO (Food and Agriculture Organization), bei der bereits ein Überschirmungsgrad von 30 Prozent für eine Klassifizierung als Wald ausreicht. Selbst ein Überschirmungsgrad von 10 bis 30 Prozent soll, wenn die Minderung der Treibhausgasemissionen gemäß Absatz 2 erfüllt wird, ausreichen, um eine Klassifizierung als Landnutzungsänderung gemäß Absatz 4 zu vermeiden.
Demnach wären auch Ölpalmenplantagen Wälder. Ein Wald könnte demnach, solange es sich nicht gemäß Absatz 3 um Primärwald handelt, in eine Ölpalmenplantage oder eine andere Plantage umgewandelt werden, ohne dass dies zu einem Bruch der Nachhaltigkeitskriterien führen würde. Dieses Palmöl wäre gemäß Nachhaltigkeitskriterien der EU also nachhaltig produziert, obwohl hier zweifellos eine Degradierung von Wäldern vorliegt. Dies hat zu großer Empörung bei Tropenwaldschützern geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Palmöl aus Palmölplantagen, die im Januar 2008 noch keine Plantage, sondern Wald im eigentlichen Sinne des Wortes waren, keine nachhaltig produzierte Biomasse ist, und wenn nein, warum nicht?
Entspricht der bekannt gewordene Entwurf bei der Zuordnung von Palmölplantagen noch dem aktuellen Stand, oder wurde der Entwurf mittlerweile in den entscheidenden Passagen geändert?
Sofern Änderungen vorgenommen wurden, wie soll dies dieser Punkt gemäß aktuellem Entwurf geregelt werden?
Ist diese Regelung im aktuellen Entwurf aus Sicht der Bundesregierung eine tragbare Lösung, und wenn nein, wie sollte der Entwurf aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Zuordnung von Ölpalmenplantagen geändert werden, und was tut die Bundesregierung dafür, um eine tragbare Lösung zu erreichen?
Sofern keine Änderungen vorgenommen wurden, wie sollte der Entwurf aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Zuordnung von Palmölplantagen geändert werden?
Was unternimmt die Bundesregierung dafür, um eine entsprechende Änderung des Entwurfs zu erreichen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die laut „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 12. April 2010 von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studien zur Umweltbilanz von Biokraftstoffen vor, welche Rückschlüsse zieht sie aus den Ergebnissen, und inwieweit setzt sie sich für die umgehende Veröffentlichung der Studienergebnisse ein?
Welchen Anteil Biokraftstoff, welchen Anteil Elektromobilität auf der Straße und welchen Anteil erneuerbare Energien beim Bahnstrom will die Bundesregierung im Rahmen des EU-Aktionsplans erneuerbare Energien für den Verkehrsbereich benennen?
Bis wann wird die Benennung der deutschen Ziele im Rahmen des Aktionsplans erneuerbare Energien erfolgen?