Finanzielle Auswirkungen der Einführung eines Einkommensteuerstufentarifs
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterwirft nach § 32a das zu versteuernde Einkommen einem sowohl direkt als auch indirekt progressiven Tarif. Die progressive Tarifstruktur wird als besondere Ausprägung des Leistungsfähigkeitsprinzips verstanden: Finanziell starke Schultern sollen sich an der Finanzierung der öffentlichen Aufgaben relativ stärker als weniger leistungsstarke Schultern beteiligen. Diese prinzipielle Ausgestaltung der Tarifstruktur wird von vielen Bürgern als Indikator für die Steuergerechtigkeit empfunden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht eine Abkehr von dem direkt und indirekt progressiven Einkommensteuertarif hin zu einem Stufentarif vor. In der öffentlichen Diskussion werden derzeit unterschiedliche Varianten eines Stufentarifs diskutiert. Neben vorgesehenen Entlastungswirkungen für bestimmte Einkommensgruppen bewirkt die Einführung eines Stufentarifs auch Einnahmeausfälle. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche ökonomischen und finanziellen Auswirkungen die Einführung eines Stufentarifs bewirkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Vorzüge sieht die Bundesregierung in einem Stufentarif mit abschnittsweise konstanten Grenzsteuersätzen gegenüber dem derzeitigen direkt und indirekt progressiven Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (bitte mit Begründung)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch Einführung eines Stufentarifs die Bürger diesen nicht als gerecht empfinden werden, da innerhalb einer Stufe unterschiedliche Einkommensteile mit einem gleichen Steuersatz belastet werden (bitte mit Begründung)?
Welche Ungerechtigkeiten in dem aktuellen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG lassen sich durch einen Stufentarif beseitigten (bitte mit Begründung)?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2010 und der derzeitigen Haushaltslage weiterhin an der Aussage im Koalitionsvertrag fest, den Einkommensteuertarif zu einem Stufentarif in dieser Legislaturperiode umbauen zu wollen, und wenn ja, zu welchem konkreten Termin soll der Stufentarif erstmalig zur Anwendung kommen?
Welche konjunkturellen Effekte erwartet die Bundesregierung von einer Einkommensteuerentlastung mit einem Volumen von 16 Mrd. Euro (bitte mit Begründung)?
Welches Maß sieht die Bundesregierung als geeignet an, um den Grad der Progression des geltenden Einkommensteuertarifs zu messen (bitte mit Begründung)?
Bei welchen Einkommensbereichen fällt die Progression derzeit am höchsten aus?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des Mittelstandsbauchs im Zusammenhang mit § 32a EStG?
Zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer führt die Einführung eines Stufentarifs mit den Tarifstufen und konstanten Grenzsteuersätzen innerhalb einer Stufe bis 8 004 Euro zu versteuerndem Einkommen (z. v. E.) 0 Prozent, bis 12 500 Euro z. v. E. 14 Prozent, bis 35 000 Euro z. v. E. 25 Prozent, bis 53 000 Euro z. v. E. 35 Prozent, bis 250 730 Euro z. v. E. 42 Prozent und ab 250 731 Euro z. v. E. 45 Prozent (Einzelveranlagung, Beibehaltung der bisherigen Splittingregelung) gegenüber dem Tarif 2010 auf Basis der aktuellen Einkommensteuerstatistik (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Welche steuerlichen Mindereinnahmen stellen sich bei dem Tarif zu Frage 9 für die Einkommensbereiche bis 8 004 Euro, von 8 005 bis 12 500 Euro, von 12 501 bis 35 000 Euro, von 35 001 bis 53 000 Euro, von 53 001 bis 250 730 Euro und ab 250 731 Euro ein (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Welche steuerlichen Mindereinnahmen stellen sich bei dem Tarif zu Frage 9 beim Solidaritätszuschlag ein (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Welche steuerlichen Mindereinnahmen stellen sich bei dem Tarif zu Frage 9 bei der Kirchensteuer ein (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Mit welchem Anteil finanziert sich eine steuerliche Entlastung nach Frage 9 durch entsprechende Konjunktur- und Nachfrageimpulse selber gegen (bitte mit Begründung)?
Wie viele Einkommensteuerpflichtige und welcher Prozentsatz aller Einkommensteuerpflichtigen nahmen in den letzten 10 Jahren zum Abzug ihrer Werbungskosten von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit ausschließlich den Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nummer 1a EStG in Anspruch, und welche steuerlichen Mindereinnahmen entstehen hierdurch (bitte untergliedern nach Jahr und Einzel-/ Zusammenveranlagung)?
Welche steuerlichen Mindereinnahmen stellen sich bei dem Tarif zu Frage 9 ein, wenn die Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a EStG durch eine Aufwendungspauschale mit 2 Prozent der steuerpflichtigen Einnahmen, mindestens jedoch 200 Euro und höchstens 5 000 Euro ersetzt werden, höhere Werbungskosten aber weiterhin durch Nachweis abgezogen werden können (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Welche steuerlichen Mehr- oder Mindereinnahmen stellen sich bei dem Tarif zu Frage 15 für die Einkommensbereiche bis 8 004 Euro, von 8 005 bis 10 000 Euro, von 10 001 bis 12 500 Euro, von 12 501 bis 15 000 Euro, von 15 001 bis 20 000 Euro, von 20 001 bis 35 000 Euro, von 35 001 bis 53 000 Euro, von 53 001 bis 250 730 Euro und ab 250 731 Euro ein (bitte untergliedert nach Einzel- und Zusammenveranlagung)?
Welche Anpassungen der Tarifeckwerte wären bei dem aktuellen Tarif nach § 32a EStG vorzunehmen, wenn ein Entlastungsvolumen von 16 Mrd. Euro erzielt und die Verschiebung der Tarifeckwerte gleichmäßig erfolgen sollen?
Wie wäre der Spitzensteuersatz (oberste Proportionalzone) bei Geltung der Tarifstufen zu Frage 9 zu erhöhen, wenn die Veränderung der Tarifstruktur zu Frage 9 aufkommensneutral erfolgen soll?
Stimmt die Bundesregierung darin überein, dass durch die Einführung eines Stufentarifs die Problematik der kalten Progression weiterhin besteht und nicht neutralisiert wird, sodass eine jährliche Überprüfung der Tarifeckwerte oder eine Inflationierung dieser sinnvoll erscheint (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Einführung eines Stufentarifs die Abgeltungswirkung der Abgeltungsteuer konterkariert, da fortan deutlich mehr Personen die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG beantragen werden, und wie viele zusätzliche Fälle könnten unter Geltung von Frage 9 die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen (bitte mit Begründung)?
Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine Vereinfachung der Tarifstruktur im Einkommensteuergesetz durch die Einführung eines Stufentarifs nicht gegeben ist, da derzeit neben dem Regeltarif nach § 32a EStG noch zahlreiche Sondertarifvorschriften existieren (§ 32a Absatz 1 Satz 2: „Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c…“), und sollten diese oder Teile dieser Sondertarifvorschriften neben § 32a EStG abgebaut werden (bitte mit Begründung)?