Auswirkungen der Null- und Negativzinsen auf die private Altersvorsorge in Deutschland
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die anhaltend niedrigen Zinsen haben zunehmend Auswirkung auf die private Altersvorsorge in Deutschland. So betreiben immer mehr Versicherungsgesellschaften kein Neugeschäft mehr oder haben sogar begonnen, Teilbestände an spezialisierte Abwicklungsplattformen, sogenannte Run-Off-Plattformen, zu übertragen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1514).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Personen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine kapitalbildende Lebensversicherung, bzw. wie viele kapitalbildende Lebensversicherungsverträge gibt es in Deutschland (bitte nach nichtgeförderten Kapitallebensversicherungstarifen, nichtgeförderten Privatrententarifen, Riester-Tarifen, Rürup-Tarifen und Sonstiges – Aussteuerversicherungen etc. – aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Versicherungsnehmern eines kapitalbildenden Lebensversicherungsvertrages ist nach Kenntnis der Bundesregierung der ursprüngliche Versicherer nicht mehr der Vertragspartner?
a) Wie hoch ist die Anzahl der übernommenen und fusionierten Lebensversicherer (nicht im Run-Off)?
b) Wie hoch ist die Anzahl der Lebensversicherer, die das Neugeschäft eingestellt haben (interner Run-Off)?
c) Wie hoch ist die Anzahl der Lebensversicherer, die einen Inhaberwechsel oder eine Bestandsübertragung vollzogen haben (externer Run-Off)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Vertragsvolumen aller kapitalbildenden Lebensversicherungen in Deutschland?
Welches Volumen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die sich im Run-Off befindenden kapitalbildenden Lebensversicherungsverträge hinsichtlich der Höhe der garantierten Erlebensfallleistung sowie hinsichtlich der Höhe der derzeitigen Deckungsrückstellung und deklarierten Überschussbeteiligung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche und die mittlere Höhe der Überschussbeteiligungen bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen im Run-Off? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche und die mittlere Höhe der Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungsverträgen, welche nicht im Run-Off sind?
Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen mit Bezug zu Run-off-Plattformen?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zinszusatzreserven, die Lebensversicherer in Deutschland in diesem Jahr zurückhalten müssen?
Um wie viel steigen sie im Jahr 2021, wenn das Zinsniveau auf dem derzeitigen Niveau bestehen bleibt?
Wie viele Neuverträge von kapitalbildenden Lebensversicherungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung noch mit Garantiezinsen abgeschlossen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche garantierte Leistung und die durchschnittliche garantierte Beitragsrendite dieser Verträge (unter der Voraussetzung, dass diese Verträge über die gesamte Vertragslaufzeit so bespart werden, wie bei Vertragsabschluss vereinbart)?
Plant die Bundesregierung, den Höchstrechnungszins abzusenken?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn ja, auf welchen Prozentsatz?
c) Wenn ja, welche Auswirkung hätte diese Höchstrechnungszinsabsenkung auf die nominale Bruttobeitragsgarantie (gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes – Alt-ZertG), die die Anbieter von Riester-Rentenversicherungsverträgen verpflichtet, zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge und gutgeschriebenen Zulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung zu stellen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele förderfähige Altersvorsorge-(„Riester“-) und Basisrenten-(„Rürup“-)Verträge in Deutschland bestehen – aufgeschlüsselt nach Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträgen sowie Bank- und Fondssparplänen (ohne Berücksichtigung von Wohn-Riester-Verträgen)?
Wie viele Verträge davon sind in der Rentenphase?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Riester- und Rürup-Verträge jährlich gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt werden?
a) Welcher Anteil des Vertragsguthabens wird bei Kündigungen bzw. Beitragsfreistellungen von Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträgen durchschnittlich ausgezahlt bzw. (bei Beitragsfreistellung) zur Umwandlung des gebildeten Kapitals in eine prämienfreie Versicherung nach § 165 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aufgewendet?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der Riester- und Rürup-Rentenversicherungsverträge, die die Auszahlungsphase erreicht haben und bei denen das gebildete Kapital die Summe der eingezahlten Beiträge (zuzüglich der bei Riester-Rentenversicherungsverträgen gutgeschriebenen Zulagen) unterschreitet?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der AltZertG-geförderten Verträge, bei denen wegen einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen
a) der von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelte Rückzahlungsbetrag die Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen überschritten hat sowie solchen, bei denen
b) der von der ZfA ermittelte Rückzahlungsbetrag das gebildete Kapital des Riester-Vertrages überschritten hat?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die tatsächliche Aktienquote von Riester-Verträgen, und wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren
a) im Sicherungsvermögen der klassischen Tarife,
b) im Sicherungsvermögen sowie im Fondsanteil bei fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungstarifen, und
c) bei Riester-Fondssparplänen entwickelt?
Hat die Bundesregierung Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass bei einem Riester-Vertrag die nominale Bruttobeitragsgarantie nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 AltZertG nicht erfüllt werden kann, d. h. wenn (wegen der Renditeentwicklung der Kapitalanlage und der Kostenbelastungen des Vertrages) das zu Beginn der Auszahlungsphase gebildete Kapital die Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen unterschreitet, und wenn ja, welche Maßnahmen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassen?
a) Wer trägt in so einem Fall die fiskalische Last?
b) Wird zwischen Riester-Verträgen, Banksparplänen und Fondssparplänen unterschieden, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Spannbreite der garantierten Rentenfaktoren der verkaufsoffenen Riester- und Rürup-Rentenversicherungstarife (bitte vom niedrigsten bis zum höchsten am Markt angebotenen garantierten Rentenfaktor aufschlüsseln)?
a) Welche Lebenserwartung wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den ihr bekannten Rentenfaktoren durchschnittlich und maximal angesetzt?
b) Welche Risikogewinne sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei früh versterbenden Altersvorsorgesparern zu erzielen („früh versterbend“ soll heißen, dass die von den Lebensversicherern kalkulierte Langlebigkeit unterschritten wird)?
c) Welche Risikogewinne durch früh versterbende Altersvorsorgesparer sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Zukunft zu erwarten?
Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher bei Riester-Verträgen, die Verpflichtung der Anbieter, mindestens die Beiträge zu garantieren, absenkt?
Wenn ja, in welcher Form?