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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wertpapierdepots und Kapitalerträge

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

18.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1745502.03.2020

Wertpapierdepots und Kapitalerträge

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Markus Herbrand, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften nach Ansicht der Fragesteller zum Nachteil vieler Anleger geändert (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nummer 52, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2019, https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesa zeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl119s2121.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2875.pdf%27%5D__1580804993452).

Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 f. des Einkommensteuergesetzes (EStG ) können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.

Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10 000 Euro.

Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt.

Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

Die Fraktion der FDP lehnen diese Einschränkung deutlich ab.

Es sollte nach Ansicht der Fragesteller nicht das Ziel der Bundesregierung sein, dass einerseits alle Gewinne besteuert werden, aber andererseits Verluste und deren Verrechnung nicht richtig berücksichtigt oder auf Sankt Nimmerlein verschoben werden.

Gerade der Einsatz von Optionen kann eine sinnvolle Strategie zur Absicherung eines Wertpapierdepots auch für Privatanleger sein.

Wenn sich das Depot dann in die erhoffte Richtung entwickelt, ist es logisch, dass die entgegengesetzte Absicherung im Wert sinkt oder verfällt.

Es sind sogar nach der aktuellen Gesetzeslage (§ 20 Absatz 6 Satz 5 f. EStG) Konstellationen denkbar, in denen die zu zahlende Steuer die Höhe der Gewinne übersteigt, da Verluste nur noch bis 10 000 Euro gegengerechnet werden können.

Diese steuerliche Behandlung verstößt nach Ansicht der Fragesteller gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Steuersystematik und der Leistungsfähigkeit.

Ebenso wurde mit der Gesetzesänderung nach Ansicht der Fragesteller eine Reihe von BFH-Urteilen (BFH = Bundesfinanzhof) ausgehebelt (z. B. BFH-Urteil vom 12. Januar 2016, IX R 49/14 und BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016, VIII R 55/13).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Wertpapieranleger in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens ein Wertpapierdepot?

2

Wie viele Anleger in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als ein Wertpapierdepot (bitte nach Möglichkeit nach Anzahl der Wertpapierdepots auflisten)?

3

Wie strukturiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittliches Wertpapierdepot (z. B. Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds und sonstige Derivate?)

4

Welchen Wert hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein durchschnittliches Wertpapierdepot in Deutschland (bitte für die letzten zehn bekannten Jahre auflisten)?

5

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert bis 1 000 Euro?

6

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 1 000 und 5 000 Euro?

7

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 5 000 und 10 000 Euro?

8

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 10 000 und 20 000 Euro?

9

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 20 000 und 50 000 Euro?

10

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 50 000 und 100 000 Euro?

11

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 100 000 und 500 000?

12

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert zwischen 500 000 und 1 Mio. Euro?

13

Wie viele Anleger haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Wertpapierdepot mit einem Wert von über 1 Mio. Euro?

14

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, auch ein langfristiges Wertpapierdepot in regelmäßigen Abständen umzuschichten, um Entwicklungen und geänderten Rahmenbedingungen in der (Welt-)Wirtschaft gerecht zu werden?

15

Ist nach Meinung der Bundesregierung ein privater Anleger, der in regelmäßigen Abständen (ca. einmal pro Jahr) sein Aktiendepot umschichtet, ein Spekulant?

a) Wenn ja, bitte eine ausführliche Begründung, wieso die Bundesregierung dies so sieht?

b) Wenn nein, bitte eine ausführliche Begründung, ab welcher Umschichtungshäufigkeit die Bundesregierung von spekulativen Anlegern ausgeht?

16

Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Anleger, der sein Wertpapierdepot mithilfe von Derivaten gegen Kursentwicklungsrisiken absichert, ein Spekulant?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die zum 1. Januar 2020 wirksame Änderung des § 20 Absatz 6 EStG dazu führen kann, dass beim Handel mit Derivaten auch im Verlustfall Abgeltungsteuer zu zahlen ist?

Wie begründet die Bundesregierung diese Änderung?

18

Plant die Bundesregierung eine Änderung des § 20 Absatz 6 Satz 5 f. EStG?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren?

20

Plant die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Spekulationsfrist für langfristige Wertpapieranlagen in dieser Legislaturperiode?

Berlin, den 12. Februar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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