Umsatzsteuerrückerstattung an der deutsch-schweizerischen Grenze
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Möglichkeit der Umsatzsteuererstattung im nichtkommerziellen Reiseverkehr wird in der Grenzregion zur Schweiz rege genutzt. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. Nr. 48 S. 2451 vom 17. Dezember 2019) wurde eine Bagatellgrenze von 50 Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde die Einführung eines digitalen Verfahrens garantiert. Die Kosten für Planung, Entwicklung und Betrieb schätzte die Generalzolldirektion auf 25,9 Mio. Euro – bis zum Jahr 2025. Das IT-Verfahren würde sich laut einem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nach sechs bis sieben Jahren durch die Einsparung von Personalkosten amortisiert haben.
Es ist nach Ansicht der Fragesteller zu erwarten, dass der Zoll durch die Bagatellgrenze zwar etwas entlastet wird, dennoch werden die Ausfuhrscheine immer noch manuell bearbeitet. Eine Digitalisierung der Prozedur würde nach Ansicht der Fragesteller den Zoll dauerhaft und nachhaltig entlasten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Werden die Ausfuhrscheine nach der Erstattung der Umsatzsteuer aufbewahrt?
Falls ja, an welchen Standorten werden die Ausfuhrscheine wie lange aufbewahrt, und wie viele sind es je Standort?
Was passiert mit den Ausfuhrscheinen, sobald die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?
Welchen Kosten entstehen durch die Lagerung dieser Scheine (Personalkosten, Mietkosten etc.)?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Dokumente verwahrt?
Erwartet die Bundesregierung eine Veränderung der Kosten für die Aufbewahrung der Ausfuhrscheine durch die Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro?
Wie viele Ausfuhrscheine wurden in den Jahren 2018, 2019 ausgestellt?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung eine Veränderung der Abfertigungszeit durch die Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro?
Erwartet die Bundesregierung von der Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro, dass Kräfte des Zolls an der deutsch-schweizerische Grenze für andere Tätigkeiten frei werden, und wenn ja, für welche Tätigkeiten?
Erwartet die Bundesregierung von der Einführung der digitalen Lösung, dass Kräfte für andere Tätigkeiten frei werden, und wenn ja, für welche Tätigkeiten?
Wie hoch war die Summe der jährlichen Umsatzsteuerrückerstattung in den Jahren 2018, 2019 an der deutsch-schweizerischen Grenze?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Summe der Umsatzsteuerrückerstattung durch die Bagatellgrenze, bzw. hat die Bundesregierung hierzu bereits Erkenntnisse?
Erwartet die Bundesregierung, dass sich die Summe der jährlichen Umsatzsteuerrückerstattung durch ein elektronisches Verfahren verändert?
Welche Auswirkungen hätte eine Digitalisierung auf den Zoll in der Grenzregion (insbesondere Arbeitsplätze und Arbeitsaufteilung)?
Wie ist der Sachstand bezüglich Fertigstellungsdatum und Kosten des Digitalisierungsprojekts?
Befindet sich das Digitalisierungsprojekt im Zeitplan?
Ist die Schätzung der Generalzolldirektion, nach der die Einführung des digitalen Verfahrens bis 2025 25,9 Mio. Euro kosten soll, noch aktuell oder liegt der Bundesregierung eine neue Schätzung vor?
Erwartet die Bundesregierung auch über das Jahr 2025 hinaus Kosten für die Anwendung des digitalen Verfahrens?
Wird die Bundesregierung mögliche Auswirkungen auf den Handel durch die Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro beobachten, und wenn ja, wie?
Welche Verfahren verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung andere EU-Mitgliedstaaten zur Umsatzsteuerrückerstattung?
Welche Mitgliedstaaten setzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits digitale Lösungen, wie zum Beispiel elektronische Selbstabfertigungssysteme, ein?
Trifft die Information zu, dass geplant ist, beim digitalen Verfahren eine Stornofunktion zu integrieren, durch welche der Nutzer von einer Umsatzsteuerrückerstattung unter Nutzung des Nebeneffekts, dass eine (randomisierte) Zollkontrolle dann nicht mehr erfolgen darf, zurücktreten kann?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die generelle Situation und die Verfahren rund um die Umsatzsteuerrückerstattung auf der Schweizer Seite, infolge von Einkaufstourismus von deutschen Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz?