Verlustrechnung bei der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter und im Handel mit Termingeschäften
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wird die Verrechnung von Verlusten aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen und der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter auf 10 000 Euro begrenzt. Zusätzlich können ab 2021 Verluste, die im Handel mit Termingeschäften entstehen, nur noch bis zur Grenze von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften im gleichen Jahr verrechnet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der Kapitalertragsteuer in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Höhe für die nächsten fünf Jahre vor?
Wie viele Personen zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Kapitalertragsteuer?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich Verluste aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen beziehungsweise durch die Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter erleiden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich Verluste aus der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen beziehungsweise durch die Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter über der neuen Grenze von 10 000 Euro erleiden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Umfang der Verluste über 10 000 Euro?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die steuerlichen Mehreinnahmen durch die Neuregelung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die jeweiligen Finanzbehörden die Ausbuchung von Verlusten behandeln, wenn ein Anleger ein Wertpapier nach Bekanntwerden einer Insolvenz zu einem sehr niedrigen Kurs verkauft?
Wird dies als Totalverlust gewertet?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen hinsichtlich der Verlustrechnung bei der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen beziehungsweise bei der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, mit welchem Zeitplan?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich in Termingeschäfte investieren?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen jährlich Verluste aus Termingeschäften erleiden, welche über 10 000 Euro liegen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die zu erwartenden steuerlichen Mehreinnahmen durch die Neuregelung bei der Verlustrechnung mit Termingeschäften?