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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Projekt für ein Themenportal Wiedergutmachung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1750403.03.2020

Projekt für ein Themenportal Wiedergutmachung

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Zeitzeugen eine Stimme geben durch Oral History“ auf Bundestagsdrucksache 19/16575 hat die Bundesregierung ausgeführt, das Bundesministerium der Finanzen plane, die Erinnerungen von Holocaust-Überlebenden, wie sie in den Akten der entschädigungsrechtlichen Regelungen seit Kriegsende enthalten sind, über ein Themenportal „Wiedergutmachung“ zugänglich zu machen. Das „mehrere Millionen Akten umfassende Dokumentenerbe der Wiedergutmachung“ solle „aktiv in der Antisemitismusbekämpfung und gegen Holocaust-Leugnung“ eingesetzt werden.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen dieses Unterfangen und geben zugleich ihrer Erwartung Ausdruck, die Auswertung der Akten möge sich nicht nur auf die „Erinnerungen von Holocaust-Überlebenden“ beschränken, sondern auch die in den Akten enthaltenen Erinnerungen anderer Opfer des deutschen Faschismus berücksichtigen. Darüber hinaus halten sie es im Interesse einer „Aufarbeitung der Aufarbeitung“ für wünschenswert, sowohl den Umgang der Behörden mit Entschädigungsanträgen sowie die von Bund und Ländern gesetzten rechtlichen Rahmen für Entschädigungsanträge selbst einer kritischen Auswertung zugänglich zu machen.

Auf einer Tagung des Bundesarchivs zum Thema „Kriegsfolgenarchivgut: Entschädigung, Lastenausgleich und Wiedergutmachung in Archivierung und Forschung“ im Oktober 2019 in Bayreuth hat ein Mitarbeiter des Bayerischen Hauptstaatsarchivs darauf hingewiesen, es gebe neuerdings ein stärkeres Interesse von Forschern, „aus Entschädigungsakten das Handeln externer Akteure herauszufiltern, etwa die andauernde Stigmatisierung“ von Roma durch kriminalpolizeiliche Gutachten (https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Aus-unserer-Arbeit/kriegsfolgenarchivgut-2019-abstracts-download.pdf?__blob=publicationFile).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben bereits mehrfach die Entschädigungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland kritisiert, schwerpunktmäßig mit Blick auf die Bundesregierung. Sie sind aber davon überzeugt, dass eine umfangreiche Aufarbeitung der Behördenpraxis, vor allem mit Blick auf die 1950er- und 1960er-Jahre (danach konnten keine Anträge nach dem Bundesentschädigungsgesetz mehr gestellt werden) notwendig ist, um Mängel und Defizite in der Aufarbeitung des NS-Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland herausarbeiten zu können. Nicht nur Roma, sondern auch Angehörigen anderer Deutscher Bundestag Drucksache 19/17504 19. Wahlperiode 03.03.2020 Minderheiten wurde über Jahrzehnte hinaus jegliche Entschädigung verweigert (nur beispielshaft seien Homosexuelle, sog. Asoziale, Kommunistinnen und Kommunisten, Opfer der Wehrmachtsjustiz genannt) (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesentsch%C3%A4digungsgesetz#cite_ref-4). Hieraus kann u. U. auch die Notwendigkeit resultieren, in der Erinnerungspolitik Korrekturen einzuleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Angaben kann die Bundesregierung zu Konzeptionierung, Methodik, angestrebten Zielen und Ergebnissen des Projektes Themenportal „Wiedergutmachung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) machen? Wer leitet das Projekt bzw. führt es konkret durch? Inwiefern sollen auch Akten aus Entschädigungsverfahren in der DDR herangezogen werden?

2

Wie umfangreich ist das Aktenmaterial, bzw. soweit vorhanden auch das Datenmaterial, schätzungsweise?

3

Wie soll angesichts des „mehrere Millionen Akten“ umfassenden Aktenmaterials eine praktische, handhabbare Nutzbarkeit des Materials hergestellt werden?

4

Bei welchen Behörden sollen relevante Akten für das Projekt herangezogen werden?

5

Welche Partner sind mit jeweils welchen Beiträgen in das Projekt eingebunden?

6

Welche Laufzeit ist für das Projekt vorgesehen, wann ist der Abschluss bzw. wann sind die ersten Ergebnisse zu erwarten?

7

Ist beabsichtigt, die Akten vollständig zu digitalisieren, oder lediglich die für das Projekt relevanten Akten zu digitalisieren, und wenn letzteres, nach welchen Kriterien soll eine solche Auswahl erfolgen?

8

Soll das Material der allgemeinen, interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden oder sind Zugangsbeschränkungen vorgesehen (bitte die angestrebten Regelungen bzw. Kriterien nennen)?

9

Gehört zur Zielsetzung lediglich, die in den Akten befindlichen Erinnerungen von Holocaust-Überlebenden für die politische Bildung zugänglich zu machen, oder auch die Erinnerung von anderen Opfern des NS-Regimes (wenn ersteres, bitte begründen)?

10

Ist die Zielbeschreibung auf Bundestagsdrucksache 19/16575, das Material „in der Antisemitismusbekämpfung und gegen Holocaustleugnung“ einzusetzen, abschließend gemeint, oder wird auch angestrebt, es zur Bekämpfung von Antiziganismus und weiteren Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie gegen jegliche Formen der Leugnung oder Relativierung von NS-Verbrechen einzusetzen?

11

Soll sich das Projekt beschränken auf Akten in Zusammenhang mit dem Bundesentschädigungsgesetz, oder auch andere Anträge aus dem Kontext der Wiedergutmachung (z. B. Allgemeines Kriegsfolgengesetz, Härtefallregelungen, Wiedergutmachungsdispositionsfonds, Zwangsarbeiterentschädigung, Anträge nach dem Artikel-2-Fonds bzw. vergleichbarer Abkommen mit der Jewish Claims Conference usw.) einbeziehen (bitte begründen)?

12

Soll sich das Projekt auf Anträge deutscher Staatsangehöriger bzw. auf Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben beschränken, oder soll es auch Entschädigungsanträge ausländischer bzw. im Ausland lebender NS-Opfer berücksichtigen (sofern der Wohnsitz zum Zeitpunkt der konkreten NS-Verfolgungsmaßnahme entscheidend ist, bitte ausführen)?

13

Inwiefern wird angestrebt, auch die Praxis der mit Entschädigungsfragen befassten Behörden selbst für die politische Bildung bzw. historische Forschung zugänglich zu machen (bitte die jeweiligen Behörden nennen)?

14

Inwiefern wird angestrebt, der Frage nachzugehen, wie der Umgang der Behörden mit Entschädigungsanträgen Diskriminierungen gegenüber bestimmten Opfergruppen aufwies (im Sinne einer „Aufarbeitung der Aufarbeitung“)?

15

Inwiefern wird angestrebt, der Frage nachzugehen, wie in den jeweiligen Behörden durch ehemalige Mitglieder von NS-Organisationen oder beispielsweise Angehörigen der Polizei im NS-Staat Antragsteller (etwa von der NS-Polizei deportierte Juden oder Sinti und Roma) kriminalisiert oder stigmatisiert wurden?

16

Inwiefern wird angestrebt, der Frage nachzugehen, welche Rolle beispielsweise Mediziner, die im NS-Staat Zwangssterilisierungen durchgeführt oder befürwortet haben, im Zusammenhang mit der Begutachtung von Entschädigungsanträgen von Zwangssterilisierten oder Euthanasieopfern eingenommen haben?

17

Inwiefern wird angestrebt, der Frage nachzugehen, welche Rolle ehemalige Angehörige von NS-Organisationen generell bei der Entscheidung bzw. beim Zuarbeiten für Entscheidungen über die Anträge von NS-Opfern eingenommen haben?

18

Inwiefern wird angestrebt, die Frage zu problematisieren, welche Opfergruppen aus welcher Motivation heraus von den gesetzlichen oder untergesetzlichen Entschädigungsregelungen ausgenommen bzw. bei deren Umsetzung in der Praxis zum Teil nicht berücksichtigt worden sind?

a) Inwiefern soll hierbei beispielsweise der Ausschluss ausländischer bzw. im Ausland lebender NS-Opfer aus dem Bundesentschädigungsgesetz, der weitgehende Ausschluss nichtjüdischer NS-Verfolgter im Ausland von monatlichen Leistungen (es wird auf die Regelungen im Wiedergutmachungsdispositionsfonds hingewiesen) problematisiert werden?

b) Inwieweit soll hier auch der Umgang der DDR-Behörden mit Entschädigungsanträgen thematisiert werden?

19

Inwiefern wird angestrebt, Praxis und Motivation der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene hinsichtlich der einschlägigen Entschädigungsgesetze zu problematisieren?

20

Sollen zur Untersuchung der Fragestellungen wie in den Fragen 13 bis 19 beschrieben auch behördeninterner Schriftenverkehr, Aktenvermerke, Besprechungsnotizen und dergleichen herangezogen werden? Sofern solche Fragestellungen nicht angestrebt werden, warum nicht?

21

Inwiefern sieht die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – ein datenschutzrechtliches Problem darin, die Akten, zumindest soweit sie persönliche Angaben von Opfern des Faschismus beinhalten, der politischen Bildung zugänglich zu machen, und wie will sie damit umgehen (die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass der einschlägige Schriftverkehr sich auch bis in die jüngste Vergangenheit hinzieht, da es noch offene Entschädigungsfragen gibt)?

22

Hat die Bundesregierung eine generelle Bereitschaft, etwaige Lücken in der Entschädigungspraxis, soweit sie sich aus ihrer Sicht bei Auswertung der Akten ergeben, zu schließen und ggf. neue Entschädigungsregelungen auf den Weg zu bringen?

Berlin, den 10. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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