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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluierung der Lage syrischer Zivilkrankenhäuser und der Einheiten des syrischen Sanitätsdienstes

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1750803.03.2020

Evaluierung der Lage syrischer Zivilkrankenhäuser und der Einheiten des syrischen Sanitätsdienstes

der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Peter Heidt, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Zivilkrankenhäuser sowie ortsfeste und bewegliche Einheiten des Sanitätsdienstes müssen im Falle eines bewaffneten Konflikts jederzeit von den beteiligten Parteien geschont und geschützt werden. Außerdem darf niemand jemals dafür, dass er Verwundete oder Kranke gepflegt hat, behelligt oder verurteilt werden. Dies legten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einheitlich durch die Ratifizierung der Genfer Abkommen seit 1949 fest (vgl. Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte und Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten).

Im Jahr 2011 ging die syrische Regierung gewaltsam gegen Massenproteste vor, welche zuvor umfassende wirtschaftliche und politische Reformen gefordert hatten. Die Opposition reagierte mit politischem und militärischem Widerstand. Daraus folgend befand sich Syrien Mitte 2012 in einem internen Konflikt. Seitdem haben die syrische Regierung und ihre Verbündeten systematische Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und medizinisches Personal durchgeführt, um die Moral der Zivilbevölkerung zu brechen und sie zur Unterwerfung zu zwingen. Auf die systematische Natur der Angriffe wiesen auch die Vereinten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation hin (vgl. https://news.un.org/en/story/2019/09/1045412).

Die Angriffe auf syrische Zivilkrankenhäuser und Einheiten des Sanitätsdienstes sowie die Verfolgung ihres medizinischen Personals sind nach Ansicht der Fragesteller eindeutig Bestandteil der Kriegsstrategie der syrischen Regierung und ihrer Verbündeten und werden nach wie vor praktiziert. Dies stellt eine gravierende Verletzung der Genfer Abkommen und der Menschenrechte dar.

Um den durch die Genfer Abkommen gewährleisteten Schutz herzustellen und Angriffe, bei denen Krankenhäuser vermeintlich zufällig getroffen werden, abzuwenden, erstellte und teilte das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) mit Hilfe zwölf weiterer Organisationen eine Liste mit 60 der in Syrien befindlichen und betroffenen Gesundheitseinrichtungen sowie deren Koordinaten. Die Liste wurde in Verbindung mit dem Idlib-Entmilitarisierungsabkommen am 12. März 2018 auch an die russische und syrische Regierung weitergegeben (vgl. https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-unlawful-attacks-government-forces-hit-civilians-and-medical). Dennoch wurden die gelisteten Krankenhäuser weiterhin angegriffen (vgl. https://www.amnesty.org/en/latest/news/2019/03/syria-unlawful-attacks-by-government-forces-hit-civilians-and-medical-facilities-in-idlib/). Meistens befinden sich die genannten Einrichtungen in durch die Opposition kontrollierten Gebieten. Es ist ein klarer Anstieg der Anzahl der Angriffe auf diese Gesundheitseinrichtungen während eines Kriegszugs der Regierung in einem von der Opposition besetzten Regierungsbezirk zu beobachten. Es ist eine drastische Abnahme solcher Angriffe zu verzeichnen, sobald die syrische Regierung ihre Macht wieder geltend gemacht hat (vgl. https://phr.org/wp-content/uploads/2019/12/PHR-Detention-of-Syrian-Health-Workers-Full-Report-Dec-2019_English-1.pdf). Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen wurden im Zuge eines Versuchs der syrischen Regierung, die Provinz Idlib zurückzuerobern, etwa seit April 2019 bereits 50 Krankenhäuser angegriffen. Am 5. und 6. Mai 2019 erfuhren vier Krankenhäuser nachweislich mehrere Luftangriffe durch russische Flugzeuge (vgl. https://www.nytimes.com/2019/10/13/world/middleeast/russia-bombing-syrian-hospitals.html). Die hohe Anzahl von Angriffen bewog viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) dazu, die Koordinaten von Krankenhäusern nicht mehr mit den Vereinten Nationen zu teilen (vgl. https://www.independent.co.uk/news/world/middle-east/syria-hospital-bombings-idlib-un-doctors-russia-assad-attack-a8942076.html). Die syrische sowie die russische Regierung bestreiten jedoch jedwede Vorwürfe durch die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten (vgl. https://www.washingtonpost.com/world/warplanes-bomb-childrens-hospital-as-assad-renews-aleppo-offensive/2016/11/16/a9784fa8-abd9-11e6-8b45-f8e493f06fcd_story.html). Der UN-Generalsekretär António Guterres, veranlasste deshalb im September 2019 die Gründung eines internationalen Untersuchungsausschusses.

Russlands Präsident Vladimir Putin forderte im Gegenzug den Sprecher der Staatsduma am 16. Oktober 2019 auf, das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen zu widerrufen (vgl. https://www.reuters.com/article/us-russia-warcrimes-convention/russias-putin-revokes-geneva-convention-protocol-on-war-crimes-victims-idUSKBN1WW2IN). Präsident Vladimir Putin gab das vermeintliche Risiko des Machtmissbrauchs durch solch einen Untersuchungsausschuss als Grund hierfür an. Konkret bedeutet der Widerruf des Zusatzprotokolls vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, welches den Begriff des bewaffneten Konflikts auf den Kampf von Völkern gegen fremde Besetzung erweitert, dass der syrische Bürgerkrieg nicht länger der Definition des unter dem Genfer Abkommen geregelten bewaffneten Konflikts entspricht. Sollte eine Verantwortung Russlands durch den Untersuchungsausschuss festgestellt werden, wäre dieser Verantwortung seitens Russlands präventiv der Boden entzogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele militärische Angriffe gab es nach Kenntnissen der Bundesregierung seit März 2011 auf syrische Gesundheitseinrichtungen (bitte nach Kalenderjahren, Monaten und Distrikt aufschlüsseln)?

a) Welcher Anteil der Angriffe der syrischen Regierung und ihrer Alliierten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf Gesundheitseinrichtungen ausgeführt?

b) Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung Projekte, die Statistiken zur Lage in Syrien zur Verfügung stellen?

2

Wie viele Mitglieder des medizinischen Personals und wie viele Zivilisten wurden nach Erkenntnissen oder Schätzungen der Bundesregierung bei den Angriffen auf syrische Gesundheitseinrichtungen seit dem 15. März 2011 jeweils verletzt oder getötet (bitte nach Kalenderjahren, Distrikt, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verfolgungen, Verschwindenlassen und Folter von medizinischem Personal in Syrien?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheit des medizinischen Personals in Syrien ein?

b) Wie, und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung medizinisches Personal in Syrien?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die gezielte Verfolgung von medizinischem Personal und dessen Wirkung auf die syrische Gesellschaft?

4

Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der politischen Zugehörigkeit eines Regierungsbezirkes und der Anzahl von Angriffen auf Krankenhäuser und Einheiten des Sanitätsdienstes?

Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung dies ein?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verursacher der in Frage 1 aufgeschlüsselten Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der von Russland durchgeführten Luftangriffe auf syrische Gesundheitseinrichtungen?

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Berichts der „New York Times“ vom Oktober 2019 zu den Angriffen auf syrische Gesundheitseinrichtungen, dass die russische Regierung für systematische Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen verantwortlich ist?

6

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Untersuchung des VN-Generalsekretärs zu den Angriffen auf die gesundheitliche Infrastruktur in Syrien?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Untersuchung und hält sie den Umfang der Untersuchung für ausreichend, um die Problematik der systematischen Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen lückenlos aufzuklären?

7

Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung Gesundheitseinrichtungen in Syrien gefördert (bitte nach Jahr und Einzelplan aufschlüsseln)?

8

Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen wurden mit Mitteln der Bundesregierung gefördert, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Schäden an von der Bundesregierung geförderten Gesundheitseinrichtungen?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Angriffe auf von der Bundesregierung geförderte Gesundheitseinrichtungen zu untersuchen?

10

Mit welchen Mitteln hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union Gesundheitseinrichtungen in Syrien gefördert (bitte nach Jahr und Einzelplan aufschlüsseln)?

11

Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln der Europäischen Union gefördert, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Schäden aufgrund der Angriffe?

12

Wie viele der angegriffenen Gesundheitseinrichtungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung auf der von den Vereinten Nationen erstellten Liste von Gesundheitseinrichtungen, die zur Konfliktentschärfung von Angriffen ausgenommen werden sollten?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung Russlands, das Zusatzprotokoll des Genfer Abkommens am 16. Oktober 2019 zu widerrufen (https://www.reuters.com/article/us-russia-warcrimes-convention/russias-putin-revokes-geneva-convention-protocol-on-war-crimes-victims-idUSKBN1WW2IN)?

14

Welche Konsequenzen erwägt die Bundesregierung, gegenüber der russischen Regierung im Falle der kontinuierlichen Verletzung des Völkerrechts zu ziehen?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung die Angriffe auf syrische Gesundheitseinrichtungen seit 2018 im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat thematisiert und verurteilt?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Blockade Russlands der VN-Resolution gegen das Assad-Regime?

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die regelmäßigen Vetos Russlands gegen eine VN-Resolution gegen das Assad-Regime?

17

Inwieweit thematisiert und verurteilt die Bundesregierung die Angriffe auf die gesundheitliche Infrastruktur in Syrien in bilateralen Gesprächen mit der russischen Regierung?

18

Welche Auswirkung wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Verabschiedung der Sicherheitsresolution 2504 (2020) auf die humanitäre Versorgung in Syrien haben?

Berlin, den 30. Januar 2020

Christian Lindner und Fraktion

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