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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Spenden an gemeinnützige Institutionen

Sicherung zweckentsprechender Verwendung von Spendengeldern: Anzahl eingetragener Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Kapitalgesellschaften, Höhe der Spendenbeträge, Schutz von Spendern und Mitgliedern, Prüfungsmöglichkeiten, Strafverfahren 2007 bis 2009, Akquise durch Dienstleister, Datenschutz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.05.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/151526. 04. 2010

Spenden an gemeinnützige Institutionen

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Krista Sager, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das bürgerschaftliche Engagement hat eine herausragende Bedeutung. Mehr als 23 Millionen Menschen über 14 Jahre engagieren sich freiwillig, bürgerschaftlich und ehrenamtlich sowie unentgeltlich in Vereinen, Verbänden, Kirchen und Initiativen. Diese aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben ist ein wesentliches Merkmal einer lebendigen Demokratie.

Neben dem aktiven Engagement vieler Menschen sind die gemeinnützigen Institutionen auch auf die finanzielle Unterstützung durch zahlreiche Spenderinnen und Spender angewiesen. Rund 4,5 Mrd. Euro jährlich sammeln die Wohltätigkeitsorganisationen ein. Diese Mittel machen es den Institutionen überhaupt erst möglich, ihrem gemeinnützigen Zweck nachzukommen.

In aller Regel kommen die so gesammelten Spendengelder auch den jeweiligen gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Vermehrt gibt es allerdings auch Berichte darüber, dass Spenden für gemeinnützige Institutionen nicht dem vorgesehenen Zweck zukommen. Unter diesen Fällen leiden alle: Die Spenderinnen und Spender, deren Gelder nicht in ihrem Sinne verwendet werden und die somit betrogen werden, aber auch die vielen gesetzestreuen und ordentlich wirtschaftenden gemeinnützigen Organisationen, die aufgrund der negativen Schlagzeilen in der Öffentlichkeit weniger Spendengelder vereinnahmen können. Damit steht letztlich auch weniger Geld für die eigentlich geförderten Zwecke zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der steuerlichen Berücksichtigung solcher Spenden stellt sich schließlich auch für den Fiskus die Frage, ob und wie besser für eine zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder gesorgt werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele eingetragene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland? Wie viele sind davon jeweils vom Finanzamt als gemeinnützig (§ 52 der Abgabenordnung – AO), mildtätig (§ 53 AO) oder kirchlich (§ 54 AO) anerkannt, und wie viele agieren ohne ein solches Steuerprivileg?

2

Wie hoch waren die in den Jahren 2006, 2007 und 2008 in den Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen angegebenen Beträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke?

3

Wie hoch waren in den letzten Jahren jeweils die in den Einkommensteuererklärungen angegebenen Beträge als Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung?

4

Hat die Abschaffung der Sammlungsgesetze, die in vielen Bundesländern mit der Begründung des Bürokratieabbaus erfolgte, sich bewährt, und gibt es dazu Evaluierungen?

5

Plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode gesetzliche Regelungen zum Schutz der Spender und Mitglieder auf Bundesebene?

6

Wie kann ein Spender oder Mitglied prüfen, wie ein Verein, eine Stiftung oder eine andere gemeinnützige Kapitalgesellschaft, der bzw. die die Tatbestände der §§ 52 bis 54 AO erfüllt, seine Mittel verwendet?

7

Gibt es Veröffentlichungspflichten, wie beispielsweise die Transparenzpflichten von Kapitalgesellschaften, und plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode Veränderungen?

8

Wie kann ein Spender prüfen, ob ein Verein gemeinnützig ist, wenn er nicht den Verein selbst befragen will oder dessen eigenen Angaben nicht vertrauen möchte?

9

Gibt es eine interne Anweisung für die Finanzämter, welche Kostenanteile des Versands von sogenannten Bettelbriefen als satzungsgemäßer Aufwand zulässig sind, und wenn ja, wie sieht diese Anweisung aus?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vergangenheit liegenden Fälle, in denen Fundraisingunternehmen in Deutschland erbrachte Dienstleistungen über ein verbundenes Unternehmen in der Schweiz abgerechnet und so die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt haben?

11

Ist diese Umgehung der Umsatzsteuerpflicht weiterhin möglich, und was wird gegebenenfalls unternommen, um diese zu verhindern?

12

Wie viele strafrechtliche Verfahren wurden 2007, 2008 und 2009 gegen Verantwortliche von Vereinen und Stiftungen von deutschen Gerichten mit einem Urteil oder Strafbefehl abgeschlossen, und welche Arten von Vergehen wurden meistens zur Last gelegt?

13

Wie häufig kam es zu Verurteilungen oder Strafbefehlen und welche Strafe wurde durchschnittlich verhängt?

14

Wie viele Verfahren sind derzeit bei den Staatsanwaltschaften anhängig, in denen gegen Verantwortliche von Vereinen und Stiftungen ermittelt wird?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass bei Vereinen und Stiftungen häufig Aufträge an Dienstleister vergeben werden, die das Einsammeln von Spenden und Mitgliedsbeiträgen übernehmen, und es dabei häufig dazu kommt, dass die Adressen des einen Vereins dazu genutzt werden, um Gelder für andere auftraggebende Organisationen zu akquirieren?

16

Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften sind bei dieser Praxis zu beachten, und wie häufig sind in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Verstöße bei den Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes gemeldet worden?

Berlin, den 26. April 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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