Gründung und Struktur der Deutschen Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe
der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 4. Oktober 2019 wurde die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) durch die saarländische Landesregierung gegründet. Die DeFa ist eine GmbH mit dem Bundesland Saarland als alleiniger Gesellschafterin. Finanziert wird die Agentur hauptsächlich mit Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit in Höhe von 4,7 Mio. Euro.
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit beruht die Gründung der DeFa auf einem Beschluss der Konzertierten Aktion Pflege (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/pflegekraefte-ausland-defa.html). Nach Ansicht der Fragesteller geht der Beschluss der nun gegründeten Agentur in dieser Form jedoch nicht aus dem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe (AG) 4 der Konzertierten Aktion Pflege hervor. Weiterhin stellen sich Fragen des Wettbewerbsrechts und zu den Aufgaben der Agentur.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Aus welchem konkreten Passus des Abschlussberichts der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) leitet sich die Gründung der DeFa her?
Inwiefern sieht die Bundesregierung den Beschluss durch eine GmbH in Landeshand umgesetzt?
Aus welchem Grund wurde die DeFa als GmbH gegründet?
Wie hoch ist der Anteil der Bundesmittel an den Gesamtmitteln der DeFa, und woher stammen die weiteren Mittel?
Aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung angesichts der Finanzierungsstruktur der DeFa auf die Fachaufsicht?
Mit welchen Bundesländern konnte die DeFa Vereinbarungen zur Zusammenarbeit treffen?
Welche Anzahl an Stellen ist bei der DeFa angesiedelt?
Wie viele Anträge wurden bisher bei der DeFa eingereicht?
Wie soll durch die Unterstützung der DeFa eine Arbeitserlaubnis innerhalb von sechs Monaten vorliegen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/pflegekraefte-ausland-defa.html), wenn die aktuell bestehenden Wartezeit für Visaanträge von philippinischen Pflegekräften bei der deutschen Botschaft in Manila allein bereits vier Monate beträgt (https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/nationale-visa/1691004)?
Rechnet die Bundesregierung weiterhin damit, dass die ersten durch die DeFa unterstützten Pflegekräfte im zweiten Quartal 2020 die Arbeit in Deutschland aufnehmen können?
Beabsichtigt die DeFa, weitere Dienstleistungen anzubieten, wie zum Beispiel Rekrutierung, Sprachtraining und Antrag auf Berufsanerkennung? Wenn ja, ab wann ist dies geplant, und wie werden diese weiteren Tätigkeiten finanziert?
Für welche weiteren Herkunftsländer neben Mexiko und den Philippinen wird die DeFa Antragsverfahren bearbeiten, und ab wann?
Ab wann soll die Tätigkeit der DeFa auf weitere Gesundheitsberufe ausgeweitet werden?
Welche Abgrenzung besteht nach Ansicht der Bundesregierung zwischen den Aufgaben der DeFa und denen des privatwirtschaftlichen Vermittlungssektors?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr der Marktverdrängung der privaten Unternehmen durch das staatlich geförderte Angebot der DeFa? Wenn nein, weshalb nicht?