Offshore-Beteiligungen des Bundes
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat im September 2018 Auskunft über mittel- und unmittelbare Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in „Steueroasen“ bzw. „Offshore-Zentren“ gegeben. Zur Bewertung der Entwicklung der entsprechenden Beteiligungen im Zeitverlauf sollen aktualisierte Daten erfragt werden. Auch werden Fragen nach den Unternehmen Deutsche Post und Deutsche Telekom erneuert, da deren öffentlich zugängliche Daten nicht alle erfragten Elemente abdecken. Überdies verwies die Bundesregierung in ihrer vorherigen Antwort auf eine laufende Prüfung bezüglich der Grundsätze für gute Beteiligungsführung, was nach Auffassung der Fragesteller Fragen nach Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Prüfung aufwirft.
Für die Beantwortung der Nachfragen bitten die Fragesteller um Übermittlung des Stands zum 31. Dezember 2019 bzw. zum nächstmöglichen Datum. Zur Minimierung des Antwortaufwands der Bundesregierung bitten die Fragesteller um eine Begrenzung der Definition von „Steueroase“ bzw. „Offshore-Zentrum“ im Vergleich zu Bundestagsdrucksache 19/4163 auf folgende Staaten und Territorien:
- Bahamas, Bahrain, Barbados, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Cyprus, Gibraltar, Hong Kong, Ireland, Jersey, Liechtenstein, Luxembourg, Malta, Mauritius, Netherlands, Panama, Singapore, St. Kitts and Nevis, Switzerland, United Arab Emirates.
Als einzige Hinzufügung wird der US-Staat Delaware aufgrund der dort geltenden Normen des Steuer- und Gesellschaftsrechts erbeten (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/panama-papers/steueroase-in-usa-delaware-bekannt-fuer-briefkastenfirmen-14170987.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2).
Hinsichtlich der Abgrenzung mittelbarer Beteiligungen wird hingegen eine Darstellung nach Kenntnis der Bundesregierung jenseits der Definition des Bundesbeteiligungsberichts von gleichzeitigem Anteilsbesitz in Höhe von 25 Prozent und Nennkapital in Höhe von 50 000 Euro erbeten, um neben Fällen wie der oben genannten Deutschen Post auch Unternehmen wie die Commerzbank und deren Tochterunternehmen abzudecken, die durch Auswertung öffentlicher Länderberichte in den Zusammenhang mit Steueroptimierung gestellt wurden (https://www.fairfinanceguide.de/media/373621/opening-the-vaults-final-report-english.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Unternehmen, an denen der Bund mittel- oder unmittelbar beteiligt ist, haben ihren Sitz, Tochterunternehmen oder steuerliche Betriebsstätten in einem der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebiete (bitte Beteiligungen nach Staat oder Gebiet, Art und Umfang in Prozent und Euro auflisten; bei mittelbaren Beteiligungen bitte zudem angeben, über welches Unternehmen mit direkter Bundesbeteiligung und in welcher Beteiligungsebene die Beteiligung erfolgt)?
Welche der in Frage 1 fallenden Unternehmen operieren in den am Ende der Einführung genannten Staaten und Gebieten nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest in Teilen aus Gründen der Steueroptimierung (bitte entsprechend Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4163 kennzeichnen)?
Wie viele Beschäftigte (nominal oder Vollzeitäquivalente, bitte kennzeichnen) haben die in Frage 1 fallenden Unternehmen jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte auflisten)?
Wie hoch war der Durchschnitt der effektiven Ertragssteuersätze der in Frage 1 fallenden Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2019 jeweils in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebieten (bitte nach Staaten und Gebieten sowie Jahren aufschlüsseln)?
Welche Ergebnisse hat die in der Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/4163 erwähnte Prüfung des Bundesministeriums der Finanzen zur Aufnahme einer Bestimmung zur Vermeidung aggressiver Strategien zur Steuervermeidung bzw. Steuerminderung im Rahmen der Aktualisierung der Grundsätze für gute Beteiligungsführung ergeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in der Frage 5 genannten Ergebnissen, und welche konkreten Umsetzungsschritte wurden in der Zwischenzeit unternommen bzw. sind für welchen Zeitpunkt in der Zukunft geplant?