Deutscher Vorstoß für eine reine Aktiensteuer, Teil II (Aktuelle Gutachten)
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat in seinem sog. Ministerbrief vom 9. Dezember 2019 seinen Amtskollegen der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zur Finanztransaktionsteuer (FTT) einen Vorschlag für eine reine Aktiensteuer unterbreitet (Ausschussdrucksache 19(7) 354 bzw. EUFIN 793/2019 und EUFIN 794/2019). Danach soll sich die (Finanz-)Transaktionsteuer nunmehr auf den Erwerb von Aktien beschränken. Anders als die zuvor von der Europäischen Kommission 2011 und 2013 unterbreiteten Vorschläge, erstreckt der deutsche Vorstoß die Steuerpflicht erstmals auch auf die Kleinanleger.
Zu diesem Vorschlag des Bundesministers der Finanzen sind jüngst zwei Gutachten veröffentlicht worden.
Bekannt wurde ein Gutachten von Professor Dr. Stefan Pichler von der Wirtschaftsuniversität Wien (Gutachten zur Finanztransaktionsteuer, Wien Dezember 2019). So hat etwa Österreich, das innerhalb der Verstärkten Zusammenarbeit zur Finanztransaktionsteuer auf Ministerebene den koordinierenden Vorsitz innehat, den Vorstoß Deutschlands für eine reine Aktiensteuer unter Bezugnahme auf das Gutachten von Professor Dr. Stefan Pichler abgelehnt (Salzburger Nachrichten vom 18. Dezember 2019, „Nein zu dieser Finanztransaktionsteuer“). Das Gutachten kommt zu dem Schluss, der Vorschlag Deutschlands für eine reine Besteuerung von Aktientransaktionen erreiche die ursprünglich mit der FTT verfolgten Zielen nicht (Heranziehung der Finanzbranche zu den Kosten der Bewältigung der Finanzkrise, Schaffung von Anreizen zur Unterbindung nicht förderlicher Transaktionen sowie Harmonisierung der europaweiten Steuersysteme, vgl. hierzu auch die Begründung in den Kommissionsdrucksachen KOM(2011) 594 endg. sowie KOM(2013) 71 endg.).
Und im kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag der konservativ-grünen Regierungskoalition Österreichs heißt es hierzu dementsprechend: „Die Bundesregierung steht zu dem Ziel, hochspekulative Finanzprodukte, vor allem sogenannte Derivate und „high-frequency trading“-Aktivitäten, stärker zu besteuern. Der momentane Vorschlag der FTT-Gruppe wird diesem Anspruch aber nicht gerecht, sondern benachteiligt heimische Unternehmen am internationalen Kapitalmarkt. Österreich wird sich auf EU-Ebene für die Umsetzung einer zielgerechten FTT einsetzen.“ (https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf; Abruf am 9. Januar 2020)
In einem Gutachten für die Fraktion der FDP kommen die Professoren Hans-Peter Burghof und Robert Jung von der Universität Hohenheim unter anderem zu dem Schluss (Finanztransaktionsteuer – der aktuelle Richtlinienentwurf in ökonomischer Wertung), dass die vorgesehene Besteuerung des Aktienerwerbs faktisch auf eine Kleinanlegersteuer hinausläuft, während professionelle Investoren die Steuer regelmäßig umgehen werden (https://www.fdpbt.de/gutachten-aktiensteuer-trifft-kleinanleger-und-schont-spekulanten; Abruf am 9. Januar 2020). Weiter weisen sie nach, dass das von der Politik ausgerufene Ziel, durch die Finanztransaktionsteuer spekulativen Übertreibungen Einhalt bieten zu wollen und damit die Kapitalmarkteffizienz zu erhöhen, durch den vorgelegten Richtlinienvorschlag nicht erreicht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Trifft nach Ansicht der Bundesregierung die Auffassung der Professoren Burghof und Jung zu, wonach Hinterlegungsscheine (depository receipts), die ein Eigentumsrecht an der FTT unterliegenden Aktien vermitteln, von der Steuer ausgenommen bleiben, während Aktien selbst besteuert werden sollen?
a) Wenn ja, welches Umgehungsrisiko sieht die Bundesregierung hierbei?
b) Wenn ja, zu welchen Prozentanteilen geht die Bundesregierung von einer Umgehung aus, und wenn sie das Umgehungspotential nicht untersucht hat, aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz Vorlage eines eigenen Richtlinienentwurfs auf eine Auswirkungsanalyse verzichtet? Ist die Bundesregierung der Ansicht, an entsprechenden Analysen bestehe im Markt kein Interesse?
Trifft nach Ansicht der Bundesregierung die Auffassung der Professoren Burghof und Jung zu, wonach die Anknüpfung der Besteuerung am täglichen Erwerbssaldo („daily net long position“) insbesondere den Hochfrequenzhandel (High Frequency Trading, HFT) nicht der FTT unterwerfe, da HFT-Händler ihre Positionen üblicherweise zum Tagesende glattstellen (d. h. auf Null stellen), sodass kein Tagesendsaldo zum Handelsschluss stehen bleibt?
Aus welchen Gründen spricht die Bundesregierung bei ihrem Richtlinienvorschlag für eine Aktiensteuer begrifflich weiterhin von einer „Finanztransaktionsteuer“, obwohl der ursprüngliche Begriff des „Finanzinstruments“ neben Aktien auch Staatsanleihen, Unternehmen, Zertifikate, Derivate usw. erfasst hätte?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerung von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach keines der drei in den ursprünglichen Richtlinienentwürfen der Europäischen Kommission genannten, zentralen Ziele einer FTT (Rechtsharmonisierung, Beteiligung der Finanzbranche an den Kosten der Finanzkrise, Effizienz der Finanzmärkte stärken – vgl. hierzu etwa nur KOM(2013) 71 endg., dort S. 2) erreicht werde?
Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer 99 Prozent aller Finanztransaktionen von der Besteuerung ausnehme?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ihren Vorschlag?
Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Anteil der Banken am für Österreich aus der Aktiensteuer grundsätzlich zu erwartenden Aufkommen in Höhe von insgesamt 33 Mio. Euro lediglich einen „vernachlässigbaren Anteil“ einnehme (vgl. Zusammenfassung des Gutachtens zur Finanztransaktionsteuer von Professor Dr. Stefan Pichler, Wien Dezember 2019, dort S. 2)?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ihren Vorschlag? Wenn ja, wie ließe sich dieser Befund mit dem eigentlich avisierten Ziel in Einklang bringen, den Finanzsektor angemessen an den Kosten zur Bewältigung der Finanzkrise zu beteiligen?
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragensteller zu, wonach in den Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission für eine Finanztransaktionsteuer aus den Jahren 2011 und 2013 (vgl. KOM(2011) 594 endg. und KOM(2013) 71 endg.) noch eine ausschließliche Steuerpflicht nur für die Finanzinstitute vorgesehen war?
a) Wenn ja, erfolgte diese Zuschneidung der Steuerpflicht nur für die Finanzinstitute nach Kenntnis oder Ansicht der Bundesregierung unter anderem auch deshalb, um beispielsweise Kleinanleger nicht einer unmittelbaren Steuerpflicht zu unterwerfen?
b) Welche zwingenden steuersystematischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer (Ausschussdrucksache 19(7)354) die Steuerpflicht nunmehr auch unmittelbar auf Kleinanleger erstreckt und die Finanzinstitute in diesen Fällen die Steuer des Kleinanlegers nur noch direkt an den Fiskus abführen sollen?
c) Wie passt die Erstreckung der unmittelbaren Steuerpflicht auch auf Kleinanleger zum ursprünglich verfolgten Ziel, vor allem die Finanzbranche angemessen an den Kosten der Bewältigung der Finanzkrise zu beteiligen?
d) Aus welchen Gründen hat Deutschland an dieser Stelle eins zu eins das System der französischen Finanztransaktionsteuer bzw. Aktiensteuer übernommen?
Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer das Ziel nicht erreiche, für die Effizienz der Finanzmärkte nicht förderliche Transaktionen zu unterbinden?
Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer das Ziel nicht erreiche, innerhalb der Europäischen Union auf dem Gebiet der Finanztransaktionsteuer für eine hinreichende (Rechts-)Harmonisierung zu sorgen?
a) Kann die Bundesregierung Mitgliedstaaten außerhalb der Verstärkten Zusammenarbeit benennen, die infolge des Ministerbriefs zur FTT vom 9. Dezember 2019 ihre Bereitschaft erklärt haben, nunmehr der Verstärkten Zusammenarbeit beitreten zu wollen?
b) Wenn ja, zu wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beitritt weiterer Mitgliedstaaten zur Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit?
Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer zu steigenden Eigenkapitalkosten führe und damit der Realwirtschaft schade?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für das Inkaufnehmen steigender Eigenkapitalkosten?
c) Teilt die Bundesregierung die Annahme von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer Anreize setze, in den nicht besteuerten Derivatehandel oder Intradayhandel (sog. Glattstellen) zu wechseln?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Professor Dr. Stefan Pichler, wonach der Vorschlag Deutschlands für eine Aktiensteuer zu Steuervermeidungsstrategien mit Hilfe von synthetischen Finanzmarktprodukten und damit zu zusätzlichen systemischen Risiken führen könne?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen?
b) Wenn ja, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für das Inkaufnehmen zusätzlicher systemischer Risiken?
Haben die Bundesregierung, das Bundesministerium der Finanzen und/oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kenntnisse darüber, wie groß der Bankensektor in Österreich ist (wenn die Informationen vorliegen, jeweils gesondert nach Bilanzsumme sowie Beschäftigten darstellen)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bankensektor in Deutschland (jeweils gesondert nach Bilanzsumme sowie Beschäftigten darstellen)?
Welche Kreditinstitute gehören zu den jeweils zehn größten Banken Deutschlands (bitte jeweils die Bilanzsumme angeben)?
Haben die Bundesregierung, das Bundesministerium der Finanzen und/oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kenntnisse darüber, welche Handelsvolumina und wie viele Transaktionen jährlich von den Unternehmen der Wiener Börse AG im Wertpapier- sowie im Derivatebereich (ohne Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren) gehandelt, durchgeführt bzw. abgeschlossen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Handelsvolumina und wie viele Transaktionen jährlich von den Unternehmen unter dem Dach der Deutschen Börse AG im Wertpapier- sowie im Derivatebereich (ohne Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren) gehandelt, durchgeführt bzw. abgeschlossen werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie groß der Anteil ausländischer Investoren am jährlichen Handels- sowie am Transaktionsvolumen der Unternehmen unter dem Dach der Deutschen Börse AG im Wertpapier- sowie im Derivatebereich (ohne Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren) ist?