Leiharbeit − Struktur und Entlohnung im Jahr 2019
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Entwicklungen in der Leiharbeit stehen weiterhin im öffentlichen Interesse. Dabei geht es insbesondere um die Entlohnung der Leiharbeitskräfte im Vergleich zum Stammpersonal und die Frage, inwiefern Leiharbeitskräfte stärker von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Von Interesse sind in diesem Zusammenhang zudem die Auswirkungen der Reform der Arbeitnehmerüberlassung, die im April 2017 in Kraft trat. Denn die Zielsetzung der Reform war ambitioniert: „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 insgesamt in Deutschland in Leiharbeitsfirmen beschäftigt;
a) wie viele davon waren absolut und prozentual in Verleihfirmen mit Sitz im Ausland angestellt, und
b) welcher prozentuale Anteil der Leiharbeit an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt sich daraus (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und jeweils mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 und in einer separaten Anlage differenziert nach Bundesländern angeben)?
Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur der Leiharbeitskräfte im Jahr 2019 (bitte absolut und prozentual, differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 angeben)?
Wie viele der Leiharbeitskräfte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 absolut und prozentual
a) keinen Berufsabschluss;
b) einen anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss;
c) einen akademischen Berufsabschluss;
d) keine beruflichen Erfahrungen direkt nach der Schule bzw. Berufsabschluss (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 angeben)?
Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ eingesetzt, und wie viel Prozent haben demnach Tätigkeiten verrichtet, die nicht ihrer Qualifikation entsprochen haben (bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 die durchschnittliche Brutto-Entlohnung sowie der Medianverdienst der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche
a) für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, mit einem anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss bzw. mit akademischem Berufsabschluss insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche;
b) für Beschäftigte mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis oder nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Leiharbeitskräfte, die weniger verdienen als vergleichbare Beschäftigte?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 absolut und prozentual nach einem, drei, sechs, neun, zwölf, 15 und 18 Monaten
a) wieder arbeitslos gemeldet;
b) in einem anderen Verleihunternehmen beschäftigt;
c) in einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Leiharbeit beschäftigt; und
d) wie viele Leiharbeitskräfte wurden vom Entleihbetrieb übernommen (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 angeben)?
Inwiefern wurde nach Ansicht der Bundesregierung mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ohne Schlupflöcher erreicht, so wie es die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigt hatte (Reuters, 10. Mai 2016), und mit welchen Zahlen wird diese Einschätzung begründet?
Inwiefern hat die Überlassungshöchstdauer die „Wahrscheinlichkeit“ erhöht, „dass Leiharbeitskräfte von Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden“ (Antwort zu den Fragen 5 bis 5d der Kleinen Anfrage „Reform der Leiharbeit“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9723), und mit welchen Zahlen wird diese Einschätzung begründet?
Inwiefern wurde nach Einschätzung der Bundesregierung die Zielsetzung erreicht, dass durch die Höchstüberlassungsdauer einer „dauerhaften Substitution von Stammbeschäftigten“ (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 20) entgegengewirkt wird, und mit welchen Zahlen wird diese Einschätzung begründet?