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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reduzierter Anspruch auf Pap-Tests für Frauen ab 35 Jahren

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1765609.03.2020

Reduzierter Anspruch auf Pap-Tests für Frauen ab 35 Jahren

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL) zum 1. Januar 2020 gingen neue Regelungen bezüglich des Anspruchs von Frauen auf spezielle Untersuchungen im Rahmen der Gebärmutterhalskrebsvorsorge einher (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2001/oKFE-RL-2019-12-05-iK-2020-01-01.pdf).

Der bisherige Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung inklusive zytologischer Untersuchung mittels Papanicolaou-Test (Pap-Test) bleibt zukünftig nur für 20- bis 34-Jährige bestehen. Ab dem 35. Lebensjahr wird diese Untersuchung nur noch alle drei Jahre in Kombination mit einem Test auf Humane Papillomviren (HPV-Test) auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten.

Eine regelmäßige und gründliche Vorsorge ist mit Blick auf die Gebärmutterhalskrebsprävention aus Sicht der Fragesteller sehr wichtig. Da eine Ansteckung mit Humanen Papillomviren spontan erfolgt und sich entwickelnde Karzinome schnellstmöglich erkannt werden müssen, ist es im Interesse aller Patientinnen unabhängig vom individuellen Alter, dass Untersuchungen mittels dafür konzipierter Tests in optimalen Intervallen stattfinden und diese auch wahrgenommen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die medizinischen Erwägungen, die der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zugrunde liegen?

a) Wenn ja, welche waren dies?

b) Liegen der Bundesregierung hierzu Statistiken vor?

2

Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, wie sich das Vorsorgeverhalten der Altersgruppe ab 35 Jahren infolge der neuen Regelungen ändern könnte?

a) Wenn ja, welche Annahmen werden darin geäußert?

b) Wenn nein, sind der Bundesregierung Pläne zu einer entsprechenden Auswertung des Vorsorgeverhaltens bekannt?

3

Wie wirken sich die neuen Regelungen für Frauen ab 35 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Kosten aus, die von der gesetzlichen Krankenversicherung für zytologische Untersuchungen mittels Pap-Test insgesamt zu tragen sind?

4

In welchen Intervallen stehen Frauen ab 35 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in den an Deutschland grenzenden EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz zytologische Untersuchungen mittels Pap-Tests auf Kosten ihrer Krankenversicherung zu?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Gründen ein Intervall von drei Jahren gewählt worden ist, und wenn ja, wie wird dies begründet?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungsraten ein (bitte begründen)?

Berlin, den 4. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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