Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Kersten Steinke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.
Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung Widerrufsverfahren in der Asyl-Entscheidungspraxis haben. Im Jahr 2009 wurden über 10 500 Widerrufsverfahren eingeleitet, und in über 4 500 Fällen kam es zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung.
Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall, im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten – in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt.
Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bilden die größten Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist dabei, dass die Gesamtschutzquote in Deutschland nach Angaben von EUROSTAT im zweiten Quartal 2009 bei über 40 Prozent lag (bei afghanischen und irakischen Staatsangehörigen noch einmal deutlich höher), während sie zum Beispiel in Griechenland nur 1 Prozent betrug – von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem, die das gegenwärtige Zwangsverteilungssystem rechtfertigen können sollten, kann deshalb keine Rede sein.
Der Anteil von Minderjährigen an allen Asylsuchenden betrug im Jahr 2009 in der Bundesrepublik Deutschland 33,4 Prozent.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium des Innern seit Anfang 2010 ihrer Anregung folgt, in den monatlichen Pressemitteilungen maßgeblich auf die Gesamtschutzquote abzustellen, während dies Anfang 2008 noch mit dem Hinweis abgelehnt wurde, es stünde ihnen frei, „die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort zu Frage 8).
Bedauerlicherweise war jedoch auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Januar 2010 fälschlich von fast 440 000 „Asylbewerbern“, die im Jahr 1992 nach Deutschland gekommen seien, die Rede, obwohl sich diese Zahl „440 000“ auf gestellte Asylanträge (häufig Mehrfach- oder Folgeanträge identischer Personen) und nicht auf eingereiste Personen bezieht. Bei einer realistischen Betrachtung und bei einer – seit 1995 üblichen – Trennung von Asylerst- und Zweitanträgen müsste von etwa 272 000 neu eingereisten Asylsuchenden bzw. Erstanträgen im Jahr 1992 ausgegangen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15a). Die Zahl von angeblich „440 000“ Asylsuchenden im Jahr 1992 war bekanntlich eine maßgebliche Begründung für die faktische Abschaffung des Asylgrundrechts im Jahr 1993.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von Abschiebungs¬hindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Quartal 2010, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, nationaler subsidiärer Schutz, europarechtlicher subsidiärer Schutz – differenzieren), und welche letzten Vergleichszahlen auf EU-Ebene liegen der Bundesregierung vor?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im ersten Quartal 2010 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Welche statistischen Angaben liegen vor
a) zur durchschnittlichen Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung im Asylverfahren (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, nach Erst-, Folge- und Widerrufsverfahren sowie nach Verfahren, die zu einer Anerkennung bzw. Ablehnung führten, differenzieren),
b) zur Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden in Deutschland vor ihrer Erst- bzw. Folgeantragstellung?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung (DublinV) wurden im ersten Quartal 2010 insgesamt eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten differenzieren)?
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2010 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und welche Angaben liegen vor zu den Erfolgsquoten bei Asylverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Entscheidung minderjährigen Asylsuchenden (bitte so differenziert wie möglich beantworten)?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das komplette Jahr 2009 bzw. (soweit vorliegend) für das Jahr 2010 (bitte ähnlich wie auf Bundestagsdrucksache 17/693 zu Frage 7 darstellen, jedoch Angaben für die 20 wichtigsten Herkunftsländer und entsprechend differenzierte Angaben auch zu Rechtsmitteln bei Asyl-Widerrufsverfahren machen)?
a) Was lässt sich Näheres und Erklärendes zum hohen Anteil der „sonstigen Verfahrenserledigungen“ (über 60 Prozent) sagen?
b) Welche Angaben zu anhängigen Verfahren zu der obigen Frage liegen vor?
c) Welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte so differenziert wie möglich darstellen)?