Gesundheitliche Versorgung und Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen sowie Sozialpädiatrische Zentren
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel, Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Menschen mit geistiger Behinderung und mit Mehrfachbehinderungen benötigen im Falle von medizinischer Behandlung eine besondere Fürsorge und Betreuung.
Mit der Regelung in § 119 c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sollen für den ambulanten Bereich eine umfassende Gesundheitsversorgung für Menschen mit geistiger Behinderung oder mit Mehrfachbehinderungen zur Verfügung stehen. An die Abgeordneten der Fraktion der Fragesteller werden vielfach Schilderungen von Betroffenen und Angehörigen herangetragen, wonach die Versorgungslage nicht ausreichend sei.
Auch die Situation in den Sozialpädiatrischen Zentren gemäß § 119 SGB V für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten, mit Behinderungen und unterschiedlichsten Entwicklungsstörungen bieten nach persönlichen Gesprächen der Abgeordneten der Fraktion der Fragesteller mit betroffenen Familien keine angemessene Versorgung und lange Wartezeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der beantragten Ermächtigungen nach § 119c SGB V seit 23. Juli 2015 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?
Wie viele der eingereichten Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden, und wie viele, und welche der Einrichtungen sind derzeit aktiv?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite oder landesweite Informationsangebote für interessierte Träger, insbesondere in den Bundesländern wie z. B. Schleswig-Holstein, in denen es nur wenige oder gar keine Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (MZEB) gibt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3551), und falls ja, welche, und falls nein, sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassungsverfahren für ein MZEB?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Angehörigenverbände Kenntnis ihres Mitberatungsrechtes in den Zulassungsausschüssen nach § 140 f Absatz 3 Satz 1 Nummer 3c SGB V haben?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bunderegierung dieses Mitberatungsrecht durch Angehörigenverbände und Betroffenenverbände in Anspruch genommen?
Wie viele Patientinnen und Patienten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den MZEB seit 2015 behandelt (bitte Patientenzahlen GdB und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei den MZEB der notwendige erhöhte Zeitaufwand in der Honorierung der Ärzte bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bei niedergelassenen Ärzten den bei der Behandlung von Menschen mit Behinderung oftmals anfallenden höheren zeitlichen Aufwand höher als bisher möglich zu vergüten, und falls nein, warum nicht?
Wie viele Sozialpädiatrische Zentren für Kinder und Jugendliche (SPZ) gibt es in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach KV-Bezirken aufschlüsseln)?
Wie viele Patientinnen und Patienten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den SPZ in den Jahren 2017, 2018 und 2019 behandelt (bitte Patientenzahlen nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie lange betragen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Wartezeiten bei der Terminvergabe in den SPZ?
In wie vielen Fällen wurden 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung in den SPZ und MZEB Dolmetscher und Gebärdensprachdolmetscher benötigt und eingesetzt, und in wie vielen Fällen konnten keine Dolmetscher zur Verfügung stehen?