Auswirkungen des Brexit auf die Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 22. Januar 2020 haben beide Kammern des britischen Parlaments dem Ende 2019 vereinbarten Austrittsabkommen mit dem Brexit-Gesetz zugestimmt. Das Europäische Parlament hat das Gesetz am 29. Januar 2020 ratifiziert. Damit hat Großbritannien die Europäische Union (EU) am 31. Januar 2020 um 24.00 Uhr verlassen. Bis zum Jahresende 2020 müssen nun die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union stattfinden. Die geplante Übergangsfrist bis zum Jahresende soll garantieren, dass sich im Alltag für die Bürger zunächst nichts ändert.
Der Brexit hat jedoch nicht nur Folgen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien, sondern muss auch im globalen Zusammenhang betrachtet werden. Gerade in der Entwicklungszusammenarbeit nimmt Großbritannien eine zentrale Rolle ein und ist einer der Hauptakteure. In 2017 haben die Briten mehr als 18 Milliarden US-Dollar für Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben und die ODA-Quote von 0,7 Prozent des BNE erfüllt (http://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/geber/index.html). Neben finanziellen Mitteln stehen in den EU-Gremien und EU-Institutionen künftig auch die britische Expertise sowie die historisch gewachsenen Beziehungen in Entwicklungsländern nicht mehr zur Verfügung.
Daher hat der Brexit nach Ansicht der Fragesteller auch weitreichende Folgen für die Beziehungen zu den Entwicklungsländern. Betrachtet man beispielsweise den Bereich Wirtschaft und Handel nach der Übergangsfrist, werden durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union nach Einschätzung der Fragesteller entweder neue Zölle und Handelsbarrieren entstehen, die Exporte aus Entwicklungsländern nach Großbritannien verteuern können, oder Großbritannien wird durch entsprechende Zollerleichterungen und Handelsabkommen für Entwicklungsländer attraktiver. Dies trifft vor allem die Länder, die in hohem Maße vom britischen Markt abhängig sind. Um für die Entwicklungsländer als Handelspartner attraktiv zu bleiben, hat am 20. Januar 2020 bereits ein UK-Africa Investment Summit in London stattgefunden. Die Europäische Union muss aus Sicht der Fragesteller nun ihrerseits Maßnahmen ergreifen, um einen Teil der bisher größtenteils über Großbritannien laufende Importe aus Entwicklungsländern in die EU zu erhalten.
Auch Zuwendungen der EU an britische NGOs der Entwicklungszusammenarbeit sind davon betroffen. Diese müssen künftig allein von Großbritannien getragen werden, sollte es bis zum Jahresende keine Einigung über die gemeinsame Fortführung der Entwicklungspolitik geben. Umgekehrt reißen die ausbleibenden Zahlungen der Briten eine große Finanzierungslücke in die EU-Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit.
Deutschland hat nach Einschätzung der Fragesteller ein Interesse daran, dass Großbritannien auch weiterhin als Partner der EU in der Entwicklungszusammenarbeit erhalten bleibt und eine starke Position einnimmt. Dies in den Verhandlungen mit der britischen Regierung über die Beziehungen ab dem Jahr 2021 einzubringen, muss nach Meinung der Fragesteller aus deutscher und europäischer Sicht, aber auch im Hinblick auf die negativen Auswirkungen und Folgen für die Entwicklungsländer von großer Bedeutung sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen der Europäischen Union mit Großbritannien zu den künftigen Beziehungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit positionieren?
Mit welchen Maßnahmen wird sich die Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu den künftigen Beziehungen mit Großbritannien dafür einsetzen, dass der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und die möglichen negativen Auswirkungen auf die Entwicklungsländer ausreichend berücksichtigt werden?
Liegen der Bundesregierung Berechnungen, Einschätzungen oder Prognosen vor, wie sich der Brexit auf die Entwicklungsländer auswirken wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Bereiche werden dabei betrachtet, und welche Entwicklungen werden für welche Länder prognostiziert?
a) Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung auf die prognostizierten Entwicklungen reagieren?
b) Hat die Bundesregierung auf Grundlage der Prognosen bereits Gespräche geführt?
Wenn ja, mit welchen Ländern oder Institutionen, und mit welchen Ergebnissen?
c) Hat die Bundesregierung auf Grundlage der Prognosen eigene Überlegungen angestellt, die Schwerpunkte der deutschen Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu verändern?
d) Welche Empfehlungen wird die Bundesregierung auf Grundlage dieser Prognosen für die Verhandlungen der EU mit Großbritannien machen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie die Abstimmungsprozesse der europäisch-britischen und deutsch-britischen Entwicklungszusammenarbeit künftig ablaufen werden, damit Kohärenz hergestellt und Dopplung vermieden werden kann?
Wo sieht die Bundesregierung im Rahmen des Brexit Möglichkeiten zur Bündelung von EZ-Maßnahmen auf EU-Ebene und zur Steigerung der Effizienz dieser Maßnahmen?
Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung konkret dafür ein, Business Continuity im Bereich der bilateralen deutsch-britischen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung einen eigenen bilateralen deutsch-britischen Vertrag zur Regelung der Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass ab 2021 die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union für Entwicklungszusammenarbeit erhöht und gestärkt werden, und plant die Bundesregierung, eine stärkere Rolle innerhalb der EU-Entwicklungszusammenarbeit einzunehmen als bisher?
Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Ausfällen und in welchen konkreten EU-Finanzierungsinstrumenten der Entwicklungszusammenarbeit rechnet die Bundesregierung, und hat die Bundesregierung Kenntnis, welche Länder welche Anteile davon bereit sind, zu übernehmen?
Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nach dem Ausbleiben des britischen Beitrags eine zu erwartende Lücke in der EU-Entwicklungsfinanzierung ausgeglichen wird?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine Sonderregelung für Großbritannien geschaffen wird, damit Großbritannien ab 2021 weiterhin in EU-Instrumente der Entwicklungsfinanzierung einzahlen kann?
Welche Auswirkungen hat der Austritt Großbritanniens auf die finanzielle Ausstattung des EU Trust Fund for Africa?
Hat der Austritt Großbritanniens nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf die Arbeit und die Finanzierung der EIB im Bereich der Entwicklungspolitik?
Wenn ja, welche?
Wie wird sich der Brexit auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Department for International Development (DFID) auswirken?
Welche konkreten Kooperationsmaßnahmen werden weitergeführt?
Welche Kooperationsmaßnahmen werden verändert oder ausgesetzt?
Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um sicherzustellen, dass Großbritannien mit seinen guten Verbindungen zu vielen AKP-Staaten einem möglichen Post-Cotonou-Abkommen als Drittstaat beitritt?
Gibt es dazu bereits Verhandlungen und Gespräche, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?
Mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um sicherzustellen, dass Entwicklungsländer, die bisher aufgrund enger wirtschaftlicher Beziehungen zu Großbritannien den Zugang zum Binnenmarkt der EU über Großbritannien hatten, auch weiterhin in die EU exportieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Handelsabkommen, die Großbritannien beim UK-Africa Investment Summit am 20. Januar 2020 in London angekündigt hat (https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/859314/2020_01_20_AIS_-_UK_Government_Statement_-_Final_Version.pdf)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Inhalte oder Vereinbarungen des UK-Africa Investment Summit, und wenn ja, welche?
b) Sieht die Bundesregierung hier eine Konkurrenz zu Abkommen der EU?
c) Sieht die Bundesregierung hier eine Konkurrenz zur G20 Compact with Africa und zu Vereinbarungen aus der G20 CwA Investment Summits?
d) Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob Großbritannien sich weiterhin am „everything but arms“-Abkommen der EU beteiligen wird?
e) Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob Großbritannien sich weiterhin an Arbeitsstandards, Sozialstandards und Umweltstandards in der Entwicklungszusammenarbeit hält, die auf EU-Ebene gelten, und hat die Bundesregierung Befürchtungen, dass solche Standards künftig durch Großbritannien unterlaufen werden könnten?
Wird die Bundesregierung künftig in der Europäischen Union den britischen Ansatz der Entwicklungspolitik forcieren, der Klimawandel und Konfliktprävention als wichtige Bestandteile beinhaltet?
Wenn ja, welche Vorschläge für Maßnahmen auf EU-Ebene plant die Bundesregierung?