Überprüfung der EU-Regeln für nationale Haushalte, insbesondere die Idee einer Entbindung der klimarelevanten Ausgaben von den Verschuldungsregeln
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 5. Februar 2020 stieß die Europäische Kommission eine Debatte über die Zukunft und die „Überprüfung des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU“ (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_170) an. Dabei geht es um die EU-Regeln für nationale Haushalte, die zukünftige Staatsschuldenkrisen verhindern sollen.
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte in der o. g. Pressemitteilung: „Die Wirtschaftspolitik in Europa muss den Herausforderungen gerecht werden, vor denen wir heute stehen. Und das sind zweifellos andere als vor zehn Jahren. Stabilität bleibt ein zentrales Ziel, aber genauso wichtig ist es, das Wachstum zu stützen und insbesondere die massiven Investitionen zu mobilisieren, die wir für den Klimaschutz brauchen.“
Das „Handelsblatt“ berichtete am 20. Januar 2020 (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/stabilitaetspakt-die-eu-kommission-streitet-ums-schuldenmachen-fuer-den-klimaschutz-/25445900.html?ticket=ST-528920-wSm3XIwMVeTGFXWlQiRU-ap3): „Gentiloni wolle deshalb eine neue Flexibilitätsklausel in den Pakt einfügen, heißt es in Brüssel. Steigende Defizite und Schulden sollen demnach erlaubt werden, wenn es um Staatsausgaben für den Klimaschutz gehe.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Idee, klimarelevante Ausgaben von den europäischen Verschuldungsregeln zu entbinden (bitte begründen)?
Welche Positionen vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung die übrigen EU-Mitgliedstaaten jeweils bezüglich der Idee, klimarelevante Ausgaben von den europäischen Verschuldungsregeln zu entbinden (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des ifo-Ökonomenpanels (Oktober 2019, https://www.ifo.de/node/47034), dass auf die Frage „Sind Sie der Meinung, dass für Maßnahmen des Klimaschutzes die Schuldenbremse aufgehoben werden sollte?“ dies 66 Prozent der befragten Ökonomen verneinten und nur 24 Prozent bejahten (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis des Roland Rechtsreports 2020 (https://www.roland-rechtsschutz.de/media/rechtsschutz/pdf/unternehmen_1/ROLAND_Rechtsreport_2020.pdf), dass 72 Prozent der Bevölkerung Deutschlands die hohen Staatsschulden vieler EU-Länder für ein großes Risiko für Europas zukünftige Entwicklung sehen?
Wie bewertet die Bundesregierung bei einer Entbindung der klimarelevanten Ausgaben von den europäischen Verschuldungsregeln das Risiko einer ansteigenden Staatsverschuldung der EU-Mitgliedstaaten (bitte begründen)?
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet werden, dass bei einer Entbindung der klimarelevanten Ausgaben von den europäischen Verschuldungsregeln auch wirklich nur die klimarelevanten Ausgaben steigen (ceteris paribus) (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung bei einer ansteigenden Staatsverschuldung der EU-Mitgliedstaaten das Risiko einer Staatsschuldenkrise, d. h. einer Situation, in der es nötig wird, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) Kredite an überschuldete EU-Mitgliedstaaten vergibt (bitte begründen)?
Welche Rechtsakte wären nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung nötig, um klimarelevante Ausgaben von den europäischen Verschuldungsregeln zu entbinden, und verfügt Deutschland hierbei über eine Vetoposition (bitte begründen)?
a) Wäre eine Änderung des EU-Primärrechts nötig, und wenn ja, welcher Normen des Vertrages über die Europäische Union, des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union oder des Protokolls Nr. 12 (bitte begründen)?
b) Wäre eine Änderung des EU-Sekundärrechts nötig, und wenn ja, welcher Verordnungen oder Richtlinien (bitte begründen)?
c) Oder wäre lediglich ein Beschluss der Kommission nötig (bitte begrünen)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission für Rechtsakte zur Änderung des wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU (bitte begründen)?