Bundesagentur für Arbeit − Vermittlung in Leiharbeit im Jahr 2019
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Katharina Dröge, Claudia Müller, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Leiharbeitskräfte verdienen vergleichsweise wenig und sind stärker von Arbeitslosigkeit bedroht als das Stammpersonal in den Unternehmen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt Arbeitslose auch an Leiharbeitsunternehmen. Seitdem der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ bei der Zusammenarbeit der Arbeitsagentur mit Zeitarbeitsfirmen einräumte, die korrigiert werden müssten (Die Welt, 12. Januar 2013), steht diese Vermittlungspraxis im öffentlichen Interesse.
Die Antworten der Bundesregierung auf die seither jährlich eingebrachten Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vermittlungstätigkeit der BA in Leiharbeit haben immer wieder ergeben, dass weiterhin eine hohe Zahl von Arbeitslosen in Leiharbeit vermittelt wurden. Es wurden zwar mehrmalig Veränderungen in der Vermittlungstätigkeit hin zu mehr Qualität und Nachhaltigkeit angekündigt. Die abgefragten Zahlen aber haben nach Ansicht der Fragesteller keine tatsächlichen Auswirkungen erkennen lassen.
Deshalb stellt sich weiterhin die Frage nach der Nachhaltigkeit der Vermittlungstätigkeit der BA.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele offene Stellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bei der BA insgesamt gemeldet, und wie viele davon absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019 auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon prozentual und absolut in die Leiharbeitsbranche;
a) durch „Auswahl und Vorschlag“ und
b) wie viele der von der BA in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen erhielten zuvor Leistungen nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III) (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019 auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 mit Eingliederungszuschüssen flankiert;
a) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse insgesamt und durchschnittlich je Vermittlung in Leiharbeit und
b) wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Ende der Förderung vom Entleihbetrieb übernommen (bitte differenziert nach SGB II und III und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018)?
Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 durch externe Vermittlungsagenturen durchgeführt, die von der BA über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden;
a) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Vermittlungsgutscheine insgesamt und
b) wie viele der so vermittelten Leiharbeitskräfte wurden von Entleihbetrieben übernommen (bitte differenziert nach SGB II und III und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018)?
Wie viele Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 absolut und prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen;
a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Arbeit vermittelt und
b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II (bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019 auch differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele der Beschäftigten, die im Jahr 2019 ergänzend Arbeitslosengeld II erhielten, waren absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche tätig;
a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermittelt und
b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leiharbeitskräfte (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2017 und 2018 und bitte in einer separaten Anlage die Zahlen für 2019 auch differenziert nach Bundesländern)?
Ist die Vermittlung in Leiharbeit durch die BA nach Einschätzung der Bundesregierung nachhaltig?
Wenn ja, wie wird dies begründet?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung von der BA?