Leihmutterschaft
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit einiger Zeit findet eine Debatte über das Embryonenschutzgesetz (ESchG) statt. Vielfach wird danach gefragt, ob die dortigen Regelungen noch zeitgemäß sind. Im Rahmen dieses Diskurses hat die Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften ein Eckpunktepapier für ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz vorgelegt und die Aufhebung des Verbots der Eizellspende gefordert. Im Kern der gesellschaftlichen Diskussion steht aber auch das Verbot der Leihmutterschaft. Ausweislich § 1 Absatz 1 Nummer 7 ESchG kann mit Freiheitsstrafe bestraft werden, wer eine künstliche Befruchtung bei einer Frau vornimmt, die bereit ist, ihr Kind nach der Geburt einer dritten Person auf Dauer zu überlassen. Im europäischen Ausland ist die Leihmutterschaft – teilweise in kommerzieller, wie auch nichtkommerzieller Ausgestaltung – erlaubt. Die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen führen dazu, dass Paare aus Ländern, in denen die Leihmutterschaft verboten ist, in Länder reisen, in den die Leihmutterschaft erlaubt ist (siehe Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 9 – 3000 – 039/18, S. 7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Ist das Verbot der nichtkommerziellen Leihmutterschaft nach Auffassung der Bundesregierung immer noch sachlich gerechtfertigt? Wenn ja, warum?
Hat die Bundesregierung eine verfassungsrechtliche Bewertung des Verbotes nichtkommerzieller Leihmutterschaft, und wenn ja wie lautet diese?
Plant die Bundesregierung, das Verbot der nichtkommerziellen Leihmutterschaft hinsichtlich seiner Effektivität zu evaluieren?
Plant die Bundesregierung, das Verbot der nichtkommerziellen Leihmutterschaft hinsichtlich des gesellschaftlichen Rückhalts desselbigen zu evaluieren?
Plant die Bundesregierung derzeit Vorhaben, um die nichtkommerzielle Leihmutterschaft in Zukunft in Deutschland zu ermöglichen? Wenn ja, in welchem Rahmen soll die Leihmutterschaft in Deutschland ermöglicht werden?
Plant die Bundesregierung derzeit Vorhaben, das Embryonenschutzgesetz zu reformieren? Wenn ja, welche Vorhaben sind geplant?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Menschen mit einem Wohnsitz in Deutschland Angebote des Vollzugs der Leihmutterschaft im europäischen Ausland in den letzten zehn Jahren in Anspruch genommen haben (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Menschen mit einem Wohnsitz in Deutschland Angebote des Vollzugs der Leihmutterschaft im internationalen Ausland in den letzten zehn Jahren in Anspruch genommen haben (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Welche rechtlichen Probleme können nach Einschätzung der Bundesregierung bei Kindern auftreten, die im Ausland durch Leihmütter geboren wurden, deren intendierte Eltern aber die deutsche Staatsangehörigkeit haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt worden ist, nachdem diese im Rahmen einer Auslandsleihmutterschaft geboren wurden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen jedes Jahr bei Kindern, die die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, vertuscht wird, dass ein Kind aus einer Auslandsleihmutterschaft stammt?
Erachtet die Bundesregierung die Überlassung eines Kindes durch die Leihmutter an deutsche Wunscheltern (beispielsweise durch einen Leihmutterschaftsvertrag) als sittenwidriges Rechtsgeschäft?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen es in den vergangenen zehn Jahren zu Verurteilungen wegen Verstoßes gegen § 1 Absatz 1 Nummer 7 ESchG gekommen ist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung konkrete wissenschaftliche Nachweise darüber vor, dass die Trennung des Säuglings von der Geburtsmutter zu einem Bindungsverlust führt und negative Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung hat oder dass das Auseinanderfallen der Person der Geburtsmutter und der genetischen Mutter negative Auswirkungen hat?
Wenn nein, wie ist dies mit dem bestehenden Verbot der nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Kongruenz zu bringen?
Liegen der Bundesregierung konkrete wissenschaftliche Nachweise darüber vor, dass es gehäuft zu Konflikten zwischen Leihmüttern und deutschen Wunscheltern kommt, die ein Kind durch eine Auslandsleihmutterschaft austragen haben lassen?
Wenn nein, wie ist dies mit dem bestehenden Verbot der nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Kongruenz zu bringen?
Wie steht die Bundesregierung zu den Eckpunkten der interdisziplinären Forschungsgruppe am Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg (vgl. Beate Ditzen und Marc-Philippe Weller: Leihmutterschaft: eine interdisziplinäre Herausforderung, in: Regulierung der Leihmutterschaft, Tübingen 2018, S. X)?
Wie steht die Bundesregierung zu einem antizipierten Adoptionsverfahren für Auslandsleihmutterschaften (vgl. Beate Ditzen und Marc-Philippe Weller: Leihmutterschaft: eine interdisziplinäre Herausforderung, in: Regulierung der Leihmutterschaft, Tübingen 2018, S. XI)?
Verletzt der Vollzug einer Leihmutterschaft nach Auffassung der Bundesregierung die Menschenwürde der Leihmutter gemäß Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), und wenn ja, warum?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung auch in der Pflicht einer ungewollt Schwangeren zur Austragung des Fetus eine Verletzung ihrer Menschenwürde?
Wenn die erste Frage mit ja, die vorhergehende mit nein beantwortet wird, wie erklärt die Bundesregierung den Wertungswiderspruch, dass eine gewollte Schwangerschaft eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, die Pflicht zur Fortführung einer ungewollten Schwangerschaft aber nicht?
Verletzt das Verbot der Leihmutterschaft nach Auffassung der Bundesregierung das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung intendierter Eltern oder einer potenziellen Leihmutter?
Bei welchen medizinischen Indikationen wäre nach Auffassung der Bundesregierung die Leihmutterschaft zur Erfüllung des Wunsches nach einem genetisch von der Wunscheltern abstammenden Kindes notwendig?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie in Deutschland über die Möglichkeiten der Auslandsleihmutterschaft informiert wird?
Wenn ja, wie, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Art und Intensität der Information ausreichend gewährleistet sind?
Informiert die Bundesregierung selbst zum Thema Leihmutterschaft oder dem Verbot derselben in Deutschland?