Die menschenrechtlichen Auswirkungen von Social-Media-Zensur und Begrenzungen der Internetfreiheit
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In Zeiten von zunehmender Digitalisierung, die alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens durchzieht, richtet sich der Fokus der Politik und Öffentlichkeit verstärkt auf die positiven wie auch negativen Effekte dieser Entwicklungen. Insbesondere die menschenrechtlichen Auswirkungen von Internet-Zensur und Social-Media-Zensur rücken hierbei in den Fokus. Berichte des VN-Sonderberichterstatters zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Resolutionen des VN-Menschenrechtsrats bestätigen und dokumentieren die ausgrenzende und diskriminierende Wirkung, welche eine Beschränkung des Internetzugangs auf die Meinungsfreiheit, sozio-ökonomische und kulturelle Menschenrechte hat (vgl. http://undocs.org/A/HRC/RES/38/7, https://undocs.org/en/A/HRC/38/35).
Die Zensur einer Gesellschaft verletzt nach Ansicht der Fragesteller nicht nur das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung, sondern darüber hinaus auch die Rechte auf Freiheitssphäre und Privatsphäre, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit und Glaubensfreiheit, sowie Partizipationsrechte und Teilhabe an der Gesellschaft. Durch eine Verlagerung von Kernbereichen des sozialen und auch politischen Lebens in den Bereich des Internets gewinnt die Wahrung der Menschenrechte online daher an zusätzlicher Bedeutung und darf nach Ansicht der Fragesteller genauso wie offline nur unter bestimmten Voraussetzungen legitim eingeschränkt werden.
Neben der grundsätzlichen Freiheit, Informationen und Gedankengut über ein individuelles Mittel der Wahl zu empfangen, verbreiten oder zu äußern, stehen Internetfreiheit und Social-Media-Zensur auch in direktem Zusammenhang mit einem breiten Angebot von Medienkanälen und Zugang zu Informationen im Internet. Die Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Vereinten Nationen(VN), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (ACHPR) haben die transformative Rolle der Digitalisierung und des Internets in diesem Kontext betont sowie die Notwendigkeit, ein Umfeld zu schaffen, welches der freien Meinungsäußerung zuträglich ist (vgl. https://www.osce.org/fom/302796?download=true). Die Versuche autoritär agierender Regierungen, die Internetfreiheit und den Zugang der Bevölkerung zu neutraler Berichterstattung zu begrenzen, haben in den letzten Jahren zugenommen (vgl. https://www.freedomonthenet.org/sites/default/files/2019-11/11042019_Report_FH_FOTN_2019_final_Public_Download.pdf). Das Potenzial des Internets und vernetzter Berichterstattung, Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, soll so verhindert werden und kritische Stimmen zum Verstummen gebracht werden. Das Internet als Marktplatz für Ideen bietet nach Ansicht der Fragesteller keine Möglichkeit der freien Entfaltung, wenn der Zugang zum öffentlichen Raum von staatlicher Seite kontrolliert und instrumentalisiert wird. Vor diesem Hintergrund besteht somit nach Ansicht der Fragesteller ohne Frage ein direkter Zusammenhang zwischen einem unverhältnismäßig beschränkten Zugang zu Informationen im Internet durch Staaten und Menschenrechtsverletzungen (vgl. http://undocs.org/A/HRC/RES/38/7).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche menschenrechtlichen Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung die Beschränkung von Internetfreiheit und Social-Media-Zensur?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Internetfreiheit und Zugang zu Social Media in der Wahrnehmung der Menschenrechte bei?
Stellt die Bundesregierung einen Trend in der Gesetzgebung weltweit zur Internetfreiheit und Social-Media-Zensur fest?
Wenn ja, wie bewertet sie diesen Trend?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesetzliche Initiativen weltweit, insbesondere in autoritär geführten Staaten, die nach dem Modell des NetzDG Inhalte auf Social-Media-Plattformen verbieten?
Welche potentiellen Nebenwirkungen und Einschränkungen von Meinungsfreiheit resultieren nach Ansicht der Bundesregierung durch die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) enthaltenen Meldeverfahren?
Warum wurde nach Ansicht der Bundesregierung, im Gegensatz zu vorangehenden Resolutionen des VN-Menschenrechtsrats zum selben Thema, in der Resolution A/HRC/38/L.10/Rev. 1 des VN-Menschenrechtsrats keine konkreten Anschlussmaßnahmen wie beispielsweise die Beantragung eines neuen Berichts in die Resolution integriert, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt der Resolution A/HRC/38/L.10/Rev. 1?
Plant die Bundesregierung, sich im VN-Menschenrechtsrat einzubringen, um eine neue Resolution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Internet zu entwickeln?
Wenn ja, was sind die inhaltlichen Prioritäten der Bundesregierung für eine solche Resolution?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit bindet die Bundesregierung Fragen der grenzüberschreitenden Zensur und Internetfreiheit in ihre internationale Cybersicherheitspolitik ein?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um einer Empfehlung der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der VN, OSZE, OAS und ACHPR, einen ordnungspolitischen Rahmen für Medienoutlets und Sender einzurichten, welcher von einer Behörde mit Aufsichtsfunktion geschützt wird, um politischen und kommerziellen Druck oder politische und kommerzielle Instrumentalisierung zu verhindern und so die nötigen Rahmenbedingungen für Internetfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu schaffen, nachzukommen?
Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung seit 2010 Projekte und Organisationen weltweit, die Freiheit im Internet fördern sollen (bitte nach Jahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Internetfreiheit und Zugang zu Social Media im UN-Menschenrechtsrat und anderen UN-Gremien thematisiert?
Um welche internationale Lösung bemüht sich die Bundesregierung?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen?
Hat die Bundesregierung Gesetzesinitiativen anderer Staaten, die unverhältnismäßig das Internet zensieren oder Zugang zu Social-Media-Plattformen einschränken, in Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen thematisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Beschlüssen des iranischen Cyber-Komitees neben Facebook, Twitter und Telegram in Zukunft Staatsbürger auch den Zugang zur Social-Media-Plattform Instagram zu verwehren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Beschlüsse auf die Menschenrechtssituation im Iran?
Inwieweit hat die Bundesregierung diese Beschlüsse in bilateralen Gesprächen thematisiert und kritisiert?
Wurde die Einschränkung der Meinungsfreiheit und Internetfreiheit während des Besuch des Bundesministers des Auswärtigen, Heiko Maas, in Teheran thematisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum „souveränen Internet Gesetz“ der russischen Regierung und den möglichen Folgen der im Gesetz vorgeschriebenen Deep-Packet-Inspection(DPI)-Technologie?
Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtlichen Auswirkungen einer Umsetzung von DPI Technologien seitens der Roskomnadzor?
Inwieweit wurde die Einschränkung von Meinungsfreiheit und Internetfreiheit von der Bundesregierung in Gesprächen mit der russischen Regierung thematisiert und kritisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum 2016 verabschiedeten Cybersicherheitsgesetz der chinesischen Regierung, welches Betreiber von Social-Media-Plattformen und Internetplattformen verpflichtet, Informationen und Beiträge, welche die nationale Einheit gefährden oder die sozioökonomische Ordnung stören, an chinesische Behörden zu melden?
Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtlichen Auswirkungen des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes?
Inwieweit wurde die Einschränkung von Meinungsfreiheit und Internetfreiheit von der Bundesregierung in Gesprächen mit der chinesischen Regierung thematisiert und kritisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum 2016 verabschiedeten Gesetz der pakistanischen Regierung zur elektronischen Kriminalität (PECA), welches der Regierung gestattet, digitale Inhalte umfassend zu zensieren und Benutzerdaten ohne juristische Autorisierung einzusehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtlichen Auswirkungen dieses Gesetzes und neuerer Regulierungen, welche die Anonymität im Internet in Pakistan weiter beschränken?
Inwieweit hat die Bundesregierung die Maßnahmen der Federal Investigation Agency (FIA) und das PECA Gesetz kritisiert und thematisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der umfassenden Sperrung von Websites, VPN-Verbindungen und Proxy-Tools im Vorfeld der ägyptischen Präsidentschaftswahl 2018?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Meinungsfreiheit und das Wahlverfahren im Rahmen der ägyptischen Präsidentschaftswahl?
Inwieweit wurde die Zensur von digitalen Inhalten und das Sperren von Websites in Gesprächen mit der ägyptischen Regierung thematisiert und kritisiert?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum saudi-arabischen Antiterrorismus Gesetz von 2017 und der darin enthaltenen Kriminalisierung von Kritik am Königshaus über Social-Media-Kanäle?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Meinungsfreiheit und Internetfreiheit?
Inwieweit wurde die Zensur von menschenrechtsorientierten Websites von der Bundesregierung in Gesprächen mit der saudischen Regierung thematisiert und kritisiert?
Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Einbindung des Menschenrechtsschutzes und der Internetfreiheit in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein?
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in ihrer aktuellen Position als Vorsitz der „Freedom Online Coalition“, um einen verbesserten Schutz der Meinungsfreiheit und Internetfreiheit zu erwirken?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Internet-Slowdowns, wobei die Internetgeschwindigkeit in bestimmten Regionen oder ganzen Staaten durch Regierungen reduziert wird, um die Funktionalität des Internets zu behindern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von solchen „Internet-Slowdowns“ auf die Wahrung der Menschenrechte?