Abschaffung des Solidaritätszuschlags
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Bundestagsdrucksache 19/14103) sollten eigentlich 90 Prozent der Steuerzahler vollständig und 96,5 Prozent teilweise entlastet werden (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html).
Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln müssen weiterhin sechs Millionen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag zahlen (https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2020/Kurzgutachten_Soli-Reform_INSM.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die gesamten Steuereinnahmen durch den Solidaritätszuschlag seit seiner Einführung, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die zu erwartenden Steuereinnahmen durch den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die zu erwartenden Steuereinnahmen durch den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2021, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Lohnsteuerzahler und Einkommensteuerzahler nur teilweise vom Solidaritätszuschlag entlastet werden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Lohnsteuerzahler und Einkommensteuerzahler nicht vom Solidaritätszuschlag entlastet werden, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Personen weiterhin Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer zahlen, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des IWs, dass „im Jahr 2021 voraussichtlich knapp sechs Millionen Personen weiterhin den Solidaritätszuschlag auf zumindest einen Teil ihrer Einkommen“ zahlen werden?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, dass tatsächlich 90 Prozent der Steuerzahler vollständig entlastet werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Unternehmen Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer zahlen?
Wie hoch ist das daraus resultierende Steueraufkommen?
Plant die Bundesregierung, den Teilabbau des Solidaritätszuschlags auf den 1. Juli 2020 vorzuziehen (https://www.deutschlandfunk.de/solidaritaetszuschlag-scholz-dringt-weiter-darauf.1939.de.html?drn:news_id=1100201)?
Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesänderungsvorschlag vorzulegen?
Wenn ja, wie soll das Vorziehen des Teilabbaus konkret ausgestaltet werden? Wie werden zum Beispiel mögliche Verrechnungsprobleme adressiert, wenn der Solidaritätszuschlag, welcher auf Jahreseinkünfte erhoben wird, zur Mitte des Jahres abgeschafft wird?
Plant die Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen, und wenn ja, bis wann?