Anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang und die Reaktion der Bundesregierung auf die Veröffentlichung der China Cables
der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Luise Amtsberg, Jürgen Trittin, Filiz Polat, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 24. November 2019 wurden die sogenannten China Cables veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Reihe interner, als Verschlusssache eingestufter Dokumente der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die dem International Consortium of Investigation zugespielt wurden. Die geleakten Dokumente bestätigen nach Ansicht der Fragesteller die willkürliche und zeitlich unbestimmte Internierung von etwa einer Millionen Uiguren und Uigurinnen und anderer muslimischer Minderheiten in der autonomen Provinz Xinjiang im Nordwesten der Volksrepublik China. Sie legen die innere Funktionsweise der Internierungslager und ein Netz von Hochsicherheitsstraflagern offen und beschreiben die Bedingungen in den Lagern. Sie erklären außerdem die Mechanismen des Systems der Massenüberwachung. Bereits im Mai 2019 gelang es Human Rights Watch, eine App der chinesischen Behörden nachzukonstruieren, die der Polizei und Sicherheitsbediensteten Zugang zu einer Datenbank (Integrated Joint Operation Platform) erlaubt. Dort werden personenbezogene Daten wie Blutgruppe, DNA, Religionszugehörigkeit, Standortdaten von Fahrzeugen, Pässen oder etwa die Nutzung von Tankstellen gesammelt und Personen markiert, die vermeintlich als potenziell gefährlich eingestuft werden (https://www.hrw.org/de/news/2019/05/01/china-wie-massenueberwachung-xinjiang-funktioniert).
Damit bestätigen nach Ansicht der Fragesteller nun Dokumente der KPCh selbst die bisherigen Erkenntnisse zu den massiven, systematischen Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Region, die bisher auf Satellitenbildern, Daten und Zeugenaussagen beruhten. Die Echtheit der Dokumente wurde von mehreren Fachleuten bestätigt (https://www.sueddeutsche.de/politik/china-cables-faq-1.4694488). Die Leaks offenbaren außerdem die Rolle der chinesischen Botschaften und Konsulate bei der Umsetzung der Anordnung, Uiguren und Uigurinnen mit ausländischer Staatsbürgerschaft und im Ausland lebende Uiguren und Uigurinnen aus Xinjiang aufzuspüren. Auch zeigen sie, dass bereits im April 2014 auf höchster politischer Ebene die Grundlage für die Repression gegen Uiguren und Uigurinnen sowie andere turkstämmige Muslime und Muslimas geschaffen wurde.
Die am 17. Februar 2020 veröffentlichte sogenannte Karakax-Liste widerlegt nach Ansicht der Fragesteller einmal mehr das offizielle Narrativ Pekings, bei den Maßnahmen in Xinjiang handle es sich um Terrorismusbekämpfung. Wie bei den „China Cables“ handelt es sich um ein internes Dokument chinesischer Behörden. Es beinhaltet persönliche Angaben zu über 2000 Uiguren und Uigurinnen und deren Familienangehörigen, führt die Gründe der Internierung einzelner Personen auf und gibt Empfehlungen, wie mit einzelne Personen verfahren werden soll (https://www.sueddeutsche.de/politik/china-cables-uiguren-peking-1.4801254). Die Liste offenbart, aus welch banalen, unmenschlichen Gründen Menschen in Internierungslagern festgehalten werden: z. B. weil eine Frau zwei Kinder zu viel geboren hat oder ein Restaurantbesitzer sein Lokal während des Ramadan nicht geöffnet hielt.
Bereits im August 2018 beschrieb ein Bericht des Vereinte-Nationen(VN)-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung detailliert die systematische Unterdrückung muslimischer Minderheiten in Xinjiang (https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/Display-News.aspx?NewsID=23452&LangID=E). Im September 2018 machte ein umfassender Bericht von Human Rights Watch auf die Internierungslager in Xinjiang, auf Folter in Haftanstalten und desaströse Haftbedingungen aufmerksam (https://www.hrw.org/report/2018/09/09/eradicating-ideologi-cal-viruses/chinas-campaign-repression-against-xinjiangs). Im November 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. Das Europäische Parlament kritisierte die willkürlichen Massenfestnahmen von Uiguren und Uigurinnen sowie Kasachen und Kasachinnen in Xinjiang in zwei Entschließungsanträgen und forderte unter anderem die sofortige Schließung der Internierungslager (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P8-RC-2018-0460&language=EN; https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0110_DE.html).
Am 4. Dezember 2019 verabschiedete der US-Kongress den sogenannten „Uyghur Human Rights Act“, der u. a. vorsieht, individuelle Sanktionen gegen chinesische Amtsträger und Amtsträgerinnen, die für Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang verantwortlich gemacht werden können, in Erwägung zu ziehen sowie den Schutz von Uiguren und Uigurinnen innerhalb der Vereinigten Staaten sicherzustellen.
Einen Tag nach der Veröffentlichung der „China Cables“ erklärte der Sprecher der Bundesregierung: „Das sind Berichte, die uns in höchster Weise besorgen“, und forderte ungehinderten Zugang für Vertreter und Vertreterinnen der Vereinten Nationen nach Xinjiang. Die Sprecherin des Auswärtigen Amts drängte auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Volksrepublik China und erklärte, man sei in „sehr ernstem Gespräch“ mit der chinesischen Regierung. Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten die Einbestellung des chinesischen Botschafters, eine Aufsetzung im VN-Sicherheitsrat und individuelle Sanktionen gegen Verantwortliche der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. (https://www.tagesschau.de/inland/china-cables-uiguren-107.html). Forderungen nach einem konsequenteren Vorgehen insbesondere nach gezielten Sanktionen, die auch von Politikern und Politikerinnen weiterer Fraktionen des Deutschen Bundestages geteilt wurden, blieben nach Ansicht der Fragesteller bislang folgenlos (https://www.welt.de/politik/deutschland/article203960680/Umgang-mit-China-Merkel-ist-das-Stehvermoegen-abhandengekommen.html; https://www.tagesschau.de/inland/china-cables-uiguren-107.html; https://www.rnd.de/politik/menschenrechts-beauftragte-zu-china-nicht-wegducken-MWGBLDTDLRCFTCXEDEJJOXCCFU.html).
Ungeachtet der umfassenden Erkenntnislage halten die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang ungemindert an. Human Rights Watch beschrieb die Provinz kürzlich als „de[n] durchdringendste[n] Überwachungsstaat, den die Welt je gesehen hat“ (https://www.hrw.org/de/world-report/2020/country-chapters/337674). Etwa 500 000 uigurische Kinder wurden bislang systematisch von ihren Eltern getrennt, Kulturgüter wie Moscheen und Schreine gezielt zerstört (https://www.globalr2p.org/countries/china/). Die gezielten und umfassenden Repressionen der KPCh gegen Uiguren und Uigurinnen sowie andere muslimische Minderheiten in Xinjiang werden von Experten und Expertinnen als „kultureller Genozid“ beschrieben (https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/uiguren-china-xinjiang-unterdrueckung). Die systematische Internierung Hunderttausender turkstämmiger Muslime und Muslimas, die Trennung uigurischer Kinder von ihren Eltern sowie Maßnahmen zur Geburtenreduzierung innerhalb der uigurischen Gesellschaft, auf die Zeugenaussagen hindeuten (https://www.washingtonpost.com/opinions/2019/10/21/chinas-attacks-uighur-women-are-crimes-against-humanity/), stellen mutmaßlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Die Bundesregierung hat derzeit sowohl einen Sitz im VN-Menschenrechtsrat als auch im VN-Sicherheitsrat. In ihrer Bewerbung für den Sitz im VN-Menschenrechtsrat hat sie angekündigt, diese Parallelität zu nutzen, um die Themen Frieden, Sicherheit und Menschenrechte enger zu verknüpfen und das multilaterale System darin zu stärken, Menschenrechte zu fördern und zu schützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in der Volksrepublik China und insbesondere die Situation in der Provinz Xinjiang?
Entspricht die Formulierung des Europäischen Parlaments, es „verurteilt[e] aufs Schärfste“ (2019/2945(RSP)) die Einweisung Hunderttausender Uiguren und Kasachen in politische Umerziehungslager, der Positionierung der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Internierungslagern in Xinjiang festgehalten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründe der Inhaftierungen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Insassen und Insassinnen der Internierungslager freigelassen wurden, und was passiert nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Betroffenen nach deren Freilassung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Trennung von uigurischen Eltern und Kindern in Xinjiang?
Inwiefern verstoßen diese Maßnahmen nach Auffassung der Bundesregierung gegen internationales Recht insbesondere die VN-Kinderrechtskonvention?
Welche eigenen Kenntnisse hat die Bundesregierung über staatliche Maßnahmen, die mutmaßlich zu einer Reduzierung der Geburtenraten innerhalb der uigurischen Gesellschaft führen (vgl. https://www.washingtonpost.com/opinions/2019/10/21/chinas-attacks-uighur-women-are-crimes-against-humanity/)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Überfüllung, unhygienische Zustände, Nahrungsmangel, sexuellen Missbrauch, Folter und Zwangsarbeit in den Internierungslagern in Xinjiang?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, „dass das in und für Xinjiang entwickelte Lagersystem auch auf andere Teile Chinas ausgeweitet werden soll“ (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0110_DE.html)?
Ist der erste Teil der Aussage vom Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, im Rahmen seiner Rede anlässlich des Berlin Foreign Policy Forums der Körber-Stiftung am 26. November 2019, „wenn tatsächlich Hunderttausende Uiguren in Lagern festgehalten werden, dann kann die internationale Gemeinschaft davor nicht die Augen verschließen“, dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung die Authentizität der „China Cables“ und der übrigen Berichterstattung über die Menschenrechtsverletzungen in Frage stellt?
Und was folgt aus dem zweiten Teil seiner Aussage für das Handeln der Bundesregierung?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Veröffentlichung der „China Cables“ nicht den chinesischen Botschafter in Berlin einbestellt?
Welche konkreten Maßnahmen abseits von bilateralen Dialogen und stiller Diplomatie plant die Bundesregierung, um auf ein Ende der massiven Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang hinzuwirken?
Welche Fortschritte hin zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in der Volksrepublik China und insbesondere in Xinjiang haben Maßnahmen der stillen Diplomatie seitens der Bundesregierung bislang erwirkt?
Im Rahmen welcher deutsch-chinesischen Dialogformate – abgesehen vom deutsch-chinesischen Menschenrechtsdialog – wurden die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang bislang thematisiert (bitte nach Dialogformat und Zeitpunkt aufschlüsseln)?
Inwiefern werden die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang sowie die problematische Menschenrechtslage in der Volksrepublik China insgesamt in bilateralen Gesprächen mit der Volksrepublik China von Vertreterinnen und Vertretern aller Ressorts angesprochen, um dem eigenen Ansatz des Menschenrechtsmainstreamings, wie er u. a. im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik hervorgehoben wird, gerecht zu werden?
Haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung explizit die Schließung der Internierungslager gefordert, und wenn ja, wann, und wer, bitte aufschlüsseln?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, beispielsweise durch zielgerichtete Ausfuhrkontrollmechanismen alle Exporte und Technologietransfers von Gütern und Dienstleistungen zu unterbinden, die bei der Verletzung von Grundrechten und der Repression von Minderheiten insbesondere in der Region Xinjiang durch die Volksrepublik China zum Einsatz kommen?
Zieht die Bundesregierung handelspolitische und wirtschaftspolitische Konsequenzen aus der Verletzung von Grundrechten und der Repression von Minderheiten durch die Volksrepublik China in der Region Xinjiang in Erwägung, bzw. gibt es hierzu Diskussionen im Rat der EU?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen stehen innerhalb der Bundesregierung bzw. im Rat der EU zur Debatte?
b) Werden innerhalb der Bundesregierung bzw. im Rat der EU einzelne Forderungen aus der Resolution des Europäischen Parlaments vom 19. Dezember 2019 zur „Lage der Uiguren in China (China Cables)“ diskutiert, und wenn ja, welche?
c) Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der einzelnen im Rat der EU diskutierten Maßnahmen sowie hinsichtlich der in der Resolution des Europäischen Parlaments formulierten Forderungen?
Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf deutsche Unternehmen ein, ihre Tätigkeiten in Xinjiang mitsamt ihrer Lieferketten einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass keine Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen vorliegen?
Welche erweiterten Sicherheitsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung einer erhöhten Gefährdungslage für den Schutz von in Deutschland lebenden Uigurinnen und Uiguren insbesondere uigurischen zivilgesellschaftlichen Aktivisten und Aktivistinnen gewährleistet?
Welche Rolle wird die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China insbesondere die Internierungslager, die flächendeckende Überwachung und Repression der muslimischen Bevölkerung in Xinjiang beim EU-China-Treffen im kommenden September in Leipzig spielen?
Wird es zu diesem Themenkomplex eigenständige Initiativen wie beispielsweise gemeinsame Erklärungen oder Tagesordnungspunkte geben?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung bislang für einen freien, effektiven und ungehinderten Zugang von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung eingesetzt?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung bislang für einen freien, effektiven und ungehinderten Zugang von Parlamentariern und Parlamentarierinnen nach Xinjiang eingesetzt?
Wann waren zuletzt Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in Xinjiang, und planen Vertreter und Vertreterinnen der Bundesregierung Reisen nach Xinjiang, bzw. wann sind entsprechende Reisen ggf. angefragt worden?
Inwiefern haben ausländische Touristen und Touristinnen sowie Geschäftsleute Zugang nach Xinjiang, und mit welchen Formen der Überwachung und Kontrolle müssen ausländische Touristen und Touristinnen sowie Geschäftsleute in Xinjiang rechnen?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine anhaltende Internierung und Unterdrückung von Uiguren und Uigurinnen sowie anderen muslimischen Minderheiten in Xinjiang zu einer Radikalisierung beiträgt und damit die Sicherheitslage in der Region verschärft (https://www.dw.com/de/delius-ein-vernichtungsfeldzug-gegen-muslimische-nationalitaeten/a-51401502)?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung bislang – abgesehen von der Beteiligung an dem Joint Statement im 3. Ausschuss der VN-Generalversammlung im Oktober 2019 – für einen freien, effektiven und ungehinderten Zugang von Vertreterinnen und Vertreterinnen des VN Hochkommissariats für Menschenrechte nach Xinjiang eingesetzt?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, Gesprächsformate mit der chinesischen Regierung zukünftig zu „europäisieren“, sie also nicht mehr bilateral, sondern grundsätzlich zusammen mit einem oder mehreren anderen EU-Mitgliedstaaten durchzuführen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Kontakte mit China stärker als bisher auf der Ebene der Europäischen Union zu koordinieren?
In welchen EU-Formaten wurde die Menschenrechtslage in China gegenüber der chinesischen Regierung in den vergangenen zwei Jahren thematisiert?
Sind der Bundesregierung Initiativen von Staaten bekannt, die Situation in Xinjiang bei einer der kommenden Sitzungen des VN-Sicherheitsrat als Tagesordnungspunkt aufzusetzen, und wenn ja, würde die Bundesregierung eine solche Initiative unterstützen?
Welche Erklärungen im Rahmen des VN-Menschenrechtsrates, an denen Deutschland beteiligt war – EU-Erklärungen, bilaterale Erklärungen, sogenannte Joint Statements – haben in den vergangenen zwei Jahren die Menschenrechtslage in China thematisiert?
Welche Erklärungen im Rahmen der VN-Generalversammlung, an denen Deutschland beteiligt war – EU-Erklärungen, bilaterale Erklärungen, Joint Statements, o. ä. – haben in den vergangenen zwei Jahren die Menschenrechtslage in China thematisiert?
In welchen anderen VN-Gremien hat eine Thematisierung der Menschenrechtslage in China in den vergangenen zwei Jahren stattgefunden, an denen Deutschland beteiligt war?
Setzt sich die Bundesregierung im VN-Menschenrechtsrat für die Mandatierung eines Sonderberichterstatters bzw. einer Sonderberichterstatterin über die Menschenrechtslage der Uiguren und Uigurinnen und anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang ein?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf VN-Ebene für die Mandatierung eines Beweismittelmechanismus zur Untersuchung, Dokumentation und Aufklärung der schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang ein?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, eine Resolution für die Schaffung einer VN-Untersuchungskommission zu Xinjiang in den VN-Menschenrechtsrat einzubringen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzte und setzt sich die Bundesregierung für einen außerordentlichen Besuch des VN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter, der durch das Fakultativprotokoll der Anti-Folterkonvention geschaffen, aber nicht von China ratifiziert wurde, in den Umerziehungslagern in Xinjiang ein?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Einführung eines weltweit geltenden Regelwerks von gezielten Sanktionen im Falle schwerer Menschenrechtsverletzungen auf
a) EU-Ebene;
b) auf nationaler Ebene ein?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass Uiguren und Uigurinnen sowie Angehörige anderer muslimischer Minderheiten, die in einem EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt haben, nicht in die Volksrepublik China abgeschoben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage von Uigurinnen und Uiguren sowie anderen turkstämmigen Muslimas und Muslimen in den zentralasiatischen Republiken?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Angehörige dieser Gruppen gegen ihren Willen in die Volksrepublik China verbracht wurden?
Inwiefern ist die Bundesregierung mit Regierungen muslimischer Staaten insbesondere der Türkei und Kasachstan in Dialog getreten, um sich gegenüber diesen dafür einzusetzen, dass keine Rückführungen von Uiguren und Uigurinnen und anderen muslimischen Minderheiten insbesondere ethnische Kasachen und Kasachinnen sowie ethnische Kirgisen und Kirgisinnen in die Volksrepublik China durchgeführt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisation Human Rights Watch, dass „die chinesische Regierung darauf hinarbeitet, dass System der internationalen Menschenrechte zu verwerfen und neu zu gestalten“ (https://www.hrw.org/de/world-report/2020/country-chapters/337674)?