Wohnungsneubau durch den Bund
der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den 77 deutschen Großstädten mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern fehlen rund 1,9 Millionen günstige Wohnungen. Selbst in kleinen Großstädten klafft eine Angebotslücke von mehreren tausend Wohnungen (Hans-Böckler-Stiftung, Studie „Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten?“, 2019).
Die Bundesregierung hat sich laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgenommen, mit ihrer sogenannten Wohnungsoffensive bis 2021 den Bau von insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen anzustoßen. Bisher hat die Bundesregierung unbeantwortet gelassen, was der Bund unternimmt, um das fehlende Wohnungsangebot durch eigene Bautätigkeiten zu verringern.
Ausgegebenes Ziel der Bundesregierung ist „bauen, bauen, bauen“. Im 4. Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Stand der Umsetzung der auf dem Wohngipfel 2018 beschlossenen Maßnahmen, wird erklärt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sich das Ziel gesetzt hat, bis 2024 etwa 3.000 Wohnungen neu bauen zu wollen.
Der Bund hat in der aktuellen Legislaturperiode allerdings bisher nur 40 Wohnungen gebaut, im Wesentlichen handelt sich es sich hierbei um Nachverdichtungen, Komplettsanierungen und Dachgeschossausbauten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 der Abgeordneten Caren Lay auf Bundestagsdrucksache 19/13020). Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau hat der Bund mit dem Haushalt für das Jahr 2020 in einer Situation von wachsender Wohnungsnot insbesondere in den Städten sogar gekürzt, statt sie deutlich zu erhöhen. Für die Bundesbediensteten fehlen bundeseigene Wohnungen bzw. Belegungsrechte, die der Bund im Rahmen der Wohnungsfürsorge bereitstellen sollte. Der Bund ist kompetenzrechtlich zuständig, um für die Bundesbediensteten Wohnungen bereitzustellen.
Der Bund ist mit den Liegenschaften im Besitz der BImA einer der größten Immobilieneigentümer in Deutschland. Anstatt den öffentlichen Bestand dafür zu nutzen, um preisgünstig tausende Grundstücke für den Bau von Sozialwohnungen zu nutzen, hat der Bund die meisten seiner Liegenschaften und Wohnungen bereits zum Höchstpreis verkauft (Handelsblatt, Immobilienanstalt verkauft vor allem an privat, 9. August 2019).
Die Privatisierung bundeseigener Wohneinheiten hat zur aktuellen Situation beigetragen. Der Bund verkaufte seine damals bundeseigenen Unternehmen wie Bahn und Post und die damit gebundenen Wohnungsbestände zu vergleichsweise niedrigen Preisen. Der Bund überlässt die Verantwortung für den Wohnungsbau bisher bei den Ländern, Städten und Kommunen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Anzahl bundeseigener Wohnungen in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die bundeseigenen Wohnungen auf große Großstädte (über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner), weitere Großstädte, auf städtische sowie auf ländliche Kreise?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Anzahl belegungsgebundener Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie verteilen sich die belegungsgebundenen Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge auf große Großstädte (über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner), weitere Großstädte, auf städtische sowie auf ländliche Kreise?
Wie viele bundeseigene Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten verkauft, wie viele davon an Private, und wie viele davon als Eigentumswohnungen an die damaligen Mieterinnen und Mieter?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bundesbediensteten in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Dienstorte der Bundesbediensteten auf große Großstädte (über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner), weitere Großstädte, auf städtische sowie auf ländliche Kreise?
An welchen Standorten verfügt die BImA über Wohnungen für Bundesbedienstete (bitte zusätzlich zur Gesamtzahl die zehn größten Standorte unter Angabe der Wohneinheiten angeben)?
Wie viele Belegungsbindungen mit welcher Bindungsdauer hat die BImA in den Jahren seit 2017 angekauft, und wie hoch waren die dafür ausgegebenen Mittel (bitte nach Jahr, Anzahl und Dauer der Belegungsbindungen sowie Höhe der Ausgaben aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der Bundesbediensteten zu den für sie zur Verfügung stehenden bundeseigenen oder belegungsgebundenen Wohnungen?
Plant die BImA, auch künftig Wohnbelegungsrechte für Bundesbedienstete anzukaufen?
Wenn ja, wie viele sollen in welchem Zeitraum erworben werden?
Wie viele Wohnungen hat der Bund in den vergangenen zwei Jahrzehnten jeweils jährlich neu gebaut, und wie viele dieser Wohnungen wurden jeweils als Sozialwohnungen errichtet?
Wie viele Wohnungen hat der Bund im Jahr 2019 neu gebaut?
Wie viele Wohnungen plant die Bundesregierung, jährlich in den kommenden fünf Jahren neu zu bauen?
Teilt die Bundesregierung die in einem im Juni 2018 veröffentlichten „Brandbrief“ von BImA-Angestellten geäußerte Sorge, dass die BImA mit Wohnungsneubau überfordert sei?
Welche strukturellen Veränderungen hat das BImA-Management in der jüngsten Vergangenheit vorgenommen, um die Neubauziele für bundeseigene Wohnungen erreichen zu können, und welche weiteren Strukturveränderungen sind geplant?
Welches Bundesministerium oder welche nachgeordnete Bundesbehörde ist für den Bau bundeseigener Wohnungen zuständig?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen die BImA, das Bundesministerium der Finanzen oder andere Bundesbehörden für den Wohnungsneubau, und welcher Stellenaufwuchs ist in den kommenden Jahren geplant (bitte nach Behörden aufschlüsseln)?
Laut Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Stand der Umsetzung der auf dem Wohngipfel 2018 beschlossenen Maßnahmen prüfe die BImA „mögliche Wohnungsneubaumaßnahmen auf potentiell geeigneten Grundstücken“.
a) Ist diese Prüfung abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen, wo wird es veröffentlicht?
b) Aus welchen Gründen dauert die Prüfung bereits so lange an?
Wie hat sich die jährliche Höhe der Haushaltsmittel für den Wohnungsneubau in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Neugründung oder die Umwandlung bestehender Bundesbehörden bzw. bundeseigener Unternehmen in eine Bundes-Wohnungsbaugesellschaft den Bau und die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung bundeseigener Wohnungen vorantreiben?
Plant der Bund eigene Baukapazitäten aufzubauen, um das Bauen von neuen Wohnungen selbstständig und marktunabhängig organisieren zu können?