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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik und die Anwendung von Sitzabkommen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17248)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1807320.03.2020

Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik und die Anwendung von Sitzabkommen

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Sylvia Gabelmann, Heike Hänsel, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17248)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und die Anwendung von Sitzabkommen“ auf Bundestagsdrucksache 19/17248 hat Auskunft zum Personalstand bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) gegeben.

Aus der Antwort der Bundesregierung gehen jedoch nicht die Beschäftigungsbedingungen und der Status solcher Personen hervor, die keinen Vertrag mit der EZB oder EIOPA abgeschlossen haben, der über ein Jahr hinaus befristet oder unbefristet ist. Der Antwort zu Frage 4 ist jedoch zu entnehmen, dass sowohl die EIOPA als auch die EZB wenigstens im Jahr 2015 jeweils eine Liste „mit allen Bediensteten“ an die Bundesregierung gesandt haben (Bundestagsdrucksache 19/17248).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Namen enthielten die in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17248 genannten „Liste[n] mit allen Bediensteten“ im Jahr 2015 für die EZB und die EIOPA?

2

Welche Angaben zu Diensträngen und Dienststellungen der Beschäftigen der EZB und EIOPA sind in den in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/17248 genannten „Liste[n] mit allen Bediensteten“ aufgeführt?

3

Wie sind die EZB und die EIOPA nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen, Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit von Mitarbeitern mitzuteilen, die kürzer als ein Jahr beschäftigt waren?

4

Betrachtet die Bundesregierung jeweils

a) Beschäftigte zu Vertretungszwecken mit Kurzzeitverträgen (mit einer Laufzeit von unter einem Jahr),

b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nationaler Zentralbanken und internationaler Organisationen mit Kurzzeitverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten,

c) Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Graduierten-Programmen,

d) Praktikantinnen und Praktikanten,

e) Stipendiatinnen und Stipendiaten der EZB als „Beschäftigte“ im Sinne des mit der EZB abgeschlossenen Sitzabkommens (Gesetz vom 18. September 1998)?

5

Wenn die Bundesregierung oben genannte Personengruppen als „Beschäftigte“ im Sinne des Sitzabkommens sieht, sind diese Personengruppen der Bundesregierung gemäß Artikel 15 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union mitgeteilt worden und/oder in der Liste aus dem Jahr 2015 enthalten?

6

Wenn die Bundesregierung alle oder einige von diesen Personengruppen nicht für „Bedienstete“ hält, unter welchem Sozialversicherungs-, Arbeits- und steuerlichen Recht behandelt die Bundesregierung diese Personengruppe bzw. Personengruppen?

Berlin, den 16. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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