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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position der Bundesregierung zum Nahostfriedensplan "Peace to Prosperity"

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1808323.03.2020

Position der Bundesregierung zum Nahostfriedensplan „Peace to Prosperity“

der Abgeordneten Dr. Roland Hartwig, Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 28. Januar 2020 hat die US-Regierung unter dem Titel „Peace to Prosperity“ einen umfassenden Nahostfriedensplan für Israel und die palästinensischen Gebiete vorgelegt, der Position zu den sogenannten Endstatusfragen (Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungsaktivitäten, Sicherheit und Grenzen) bezieht, die sich seit dem Osloer-Friedensprozess in ständiger Verhandlung befinden (https://www.whitehouse.gov/wp-content/uploads/2020/01/Peace-to-Prosperity-0120.pdf).

Während etliche Staaten sich bereits unmittelbar zum Plan der US-Regierung positioniert haben, werfe der US-Vorschlag für die Bundesregierung Fragen auf, die sie erst mit ihren Partnern in der EU besprechen müsse, um zu einer eigenen Position zu gelangen (https://www.sueddeutsche.de/politik/diplomatie-unter-bruedern-1.4776794). Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts ist lediglich eine Positionierung der Bundesregierung zu finden, die auf den 28. Januar 2020 datiert ist und damit nicht die neuen Verhandlungsergebnisse auf EU-Ebene darstellen kann (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionaleschwerpunkte/nahermittlererosten/-/203626). Nach eigenen Angaben führe die Bundesregierung außerdem „regelmäßig politische Gespräche mit Vertretern der israelischen Regierung und der Palästinensischen Behörde“ (vgl. ebd.).

Der geschäftsführende Palästinenserpräsident Mahmud Abbas und die islamistische Hamas lehnten den neuen US-amerikanischen Friedensplan entschieden ab (https://www.derstandard.at/story/2000114089027/palaestinenserchef-abbas-zwingt-die-araber-zum-offenbarungseid).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem von der US-Regierung vorgestellten Nahostfriedensplan „Peace to Prosperity“?

a) Welche Punkte des Plans sind mit der Position der Bundesregierung unvereinbar?

b) Welche Punkte des Plans sind mit der Position der Bundesregierung vereinbar?

2

Welche konkreten Ergebnisse sind aus den Beratungen auf EU-Ebene zu welchen konkreten Fragen des Nahostfriedensplans „Peace to Prosperity“ hervorgegangen?

3

In welchen konkreten Punkten und Themenfeldern hat sich die bisherige Position

a) der Bundesregierung,

b) der EU

zur Lösung des Nahostkonflikts durch die Verhandlungen auf EU-Ebene im Vergleich zur Position, die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannt wird, verändert?

4

Inwieweit trifft die Aussage des Knesset-Sprechers Juli Edelstein zu, dass der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell in seiner Presseerklärung vom 4. Februar 2020 zur US-Initiative nicht für die EU spreche, weil er keinen Konsens in der EU erreichen konnte (vgl. FAZ vom 10. Februar 2020, S. 4)?

5

Inwiefern war die Bundesregierung an der Ausarbeitung des Nahostfriedensplans der US-Regierung beteiligt bzw. darüber in Kenntnis gesetzt?

6

Welche anderen Mitgliedstaaten der EU waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Ausarbeitung des Nahostfriedensplans der US-Regierung beteiligt bzw. darüber in Kenntnis gesetzt?

7

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Position Russlands zum Nahostfriedensplan „Peace to Prosperity“ vor?

8

Strebt die Bundesregierung die Reaktivierung des aus der EU, aus Russland, den Vereinten Nationen sowie den USA bestehenden „Nahost-Quartetts“ an?

9

Welche Alternativen sieht die Bundesregierung derzeit zum Nahostfriedensplan „Peace to Prosperity“ zur friedlichen Lösung des Nahostkonflikts?

10

Wann führte die Bundesregierung zuletzt bilaterale politische Gespräche zur Unterstützung der Zwei-Staaten-Lösung

a) mit Vertretern der israelischen Regierung,

b) mit Vertretern der palästinensischen Autonomiebehörde?

11

Inwiefern erkennt die Bundesregierung den geschäftsführenden Palästinenserpräsidenten Mahmud Abbas als legitimen Verhandlungspartner an, vor dem Hintergrund der seit 2009 suspendierten Präsidentschaftswahlen in den palästinensischen Gebieten?

12

Inwiefern wird die Bundesregierung ihre Kontakte zur palästinensischen Autonomiebehörde nutzen, um deren Beziehungen zwischen der US-Regierung bzw. Israel wiederherzustellen?

13

Unterhält die Bundesregierung Beziehungen zur islamistischen Hamas im Gazastreifen?

Falls ja, auf welche Art und Weise?

Berlin, den 12. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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