Finanzielle Entschädigung für Betroffene von Bergbaufolgeschäden
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Karsten Klein, Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, Dr. Marcel Klinge, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Immer wieder kommt es in Bergbau-Regionen zu Schäden an Wohn- und Gewerbeimmobilien. Häufiger Grund hierfür sind steigende Grundwasserspiegel, die sich nachteilig auf die Bodenstabilität und damit die Statik insbesondere von Häusern auswirken. In vielen Fällen mussten bzw. müssen Hausbesitzer ihre Immobilien aufgeben, da die statischen Verhältnisse eine weitere Wohnnutzung nicht zulassen. Zwar wird den Betroffenen von den Kommunen in der Regel schnell und unbürokratisch eine alternative Wohnmöglichkeit angeboten, aber die Frage der Entschädigung für den Wertverlust und die verlorene Altersvorsorge ist nach Ansicht der Fragesteller in vielen Fällen nach wie vor ungeklärt.
Ein aktuelles Beispiel ist die südbrandenburgische Stadt Lauchhammer im Lausitzer Revier. Dort bemühen sich betroffene Hausbesitzer in der Schlosssiedlung seit Jahren um Einzelfalllösungen für die ihnen entstandenen Schäden. Anwohnern zufolge wurde bereits 2008 öffentlich bestätigt, dass Maßnahmen gegen den steigenden Grundwasserspiegel ergriffen werden und hierfür auch Finanzmittel vorgesehen seien (https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/grundwasserwiederanstieg-in-lauchhammer-west-eine-schier-unendliche-geschichte-38245204.html). Eine Annäherung oder gar Lösung in der Sache konnte bislang nicht erzielt werden. Im Raum stehen Flächenlösungen für die betroffenen Wohnquartiere, die von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) favorisiert werden (https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/grundwasserwiederanstieg-weiter-zoff-um-die-schlosssiedlung-38137054.html) und Einzelfalllösungen, wie sie von den Haus- und Grundstücksbesitzern erwartet werden.
Trotz gesteigerten Interesses seitens der Bundesregierung (der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz war gemeinsam mit Brandenburgs Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke am 9. August 2019 in der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer – eine Straße, für die es, anders als für die Schlosssiedlung, keine technische Lösung gibt; vgl. https://www.lr-online.de/nachrichten/streit-um-bergbaufolgen-in-lauchhammer-wahlkampf-auf-unsicherem-boden-in-lauchhammer-38336682.html) ist bislang keine einvernehmliche Lösung der Probleme absehbar. Zuletzt haben am 4. Dezember 2019 die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer (https://ratsinformation.lauchhammer.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=550) und am 5. Dezember 2019 der Kreistag Oberspreewald-Lausitz (http://www.osl-online.de/texte/seite.php?id=91469) zwei Resolutionen beschlossen, in denen schnelle Hilfestellungen von Seiten des Bundes und des Landes Brandenburg eingefordert wurden und in der besonders die Forderung nach Entschädigungszahlungen „über die Höhe des Verkehrswertes hinaus“ betont wurden.
Zuvor hatte bereits der Landtag Brandenburg im März 2019 in einem Antrag (Drucksache 6/10672; https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_10600/10672.pdf) Soforthilfe und ein Gesamtkonzept für Lauchhammer gefordert und diese Position am 26. Februar 2020 mit einem neuerlichen Landtagsbeschluss (Drucksache 7/264, abrufbar unter https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_0200/264.pdf) untermauert. Die damalige Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Katrin Schneider, hatte am 9. Mai 2019 in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung darüber informiert, dass ein entsprechendes Gesamtkonzept „in Arbeit sei und der die Vorlage eines Entschädigungskonzeptes bis zum Ende des zweiten Quartals 2019 beinhalte.“ (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb). Die Situation für die Betroffenen ist unverändert unbefriedigend (https://www.lr-online.de/lausitz/senftenberg/bergbaufolgen-land-bleibt-bergbau-opfern-in-lauchhammer-den-zukunftsplan-schuldig-44089345.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Treffen a) mit Privatpersonen, b) mit Unternehmen in Lauchhammer, und c) der eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Regulierung der Bergbaufolgeschäden in der Region Südbrandenburg (und ggf. Nordsachsen) unter Beteiligung der Bundesregierung gab es seit dem Besuch des Bundesfinanzministers Olaf Scholz im August 2019, wer nahm an diesen Treffen teil, und welche Arbeitsschritte sind in diesen Sitzungen vereinbart worden?
Welche Bauarbeiten zur Vermeidung und Regulierung von Bergbaufolgeschäden in der Stadt Lauchhammer (Schlosssiedlung und Wilhelm-Külz-Straße) und dem Lausitzer Revier sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 ausgeführt worden (bitte Jahreszahl, Baumaßnahmen und Kosten nennen)?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 9. August 2019 für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer gegebene Versprechen, der Bund werde sich um eine zügige Lösung des Problems kümmern, mit Stand heute gehalten worden ist?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bekanntwerden des Themas und dem Abschluss von Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen Finanzmittel für die betroffenen Regionen bereitgestellt worden (bitte nach Jahresscheiben und Regionen aufschlüsseln)?
In welchem Umfang sind die bereitgestellten Mittel abgerufen worden (bitte nach Jahr und Region differenzieren)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten a) für die von den Betroffenen und auch der LMBV über viele Jahre favorisierte Flächenlösung für die Schlosssiedlung in Lauchhammer, b) für Einzelfalllösungen und Einzelfallentschädigungen (bitte jeweils auch die Quelle und Grundlage der Berechnungen nennen)?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einbringung einer Drainage und die Ableitung des überschüssigen Wassers in das Grabensystem und weiter in die Schwarze Elster?
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Aufbereitung des Wassers vor der Einleitung in die Vorflut?
Ausgehend von der Antwort zu Frage 6, ab wann wäre nach Kenntnis der Bundesregierung eine Flächenlösung wirtschaftlich?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtige Differenzsumme für den Fall, dass die Hausbesitzer in der Schlosssiedlung trotz fehlender Wirtschaftlichkeit eine Flächenlösung wünschen und sich an den Kosten beteiligenüssten?
Welche einzelfallbezogenen hydrologischen Schutzmaßnahmen vor Vernässung der Gebäude standen in den zurückliegenden Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Diskussion, und welche Modelle werden gegenwärtig bevorzugt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Ausnahmen von der Nachweispflicht der Anwohner (Dokumente, Kaufverträge, Gutachten zum Baugrund) in der Schlosssiedlung und Wilhelm-Külz-Straße zu genehmigen?