Militärische Übungsflüge in Deutschland 2019
der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Daniela Wagner, Katja Keul, Agnieszka Brugger, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10995 hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA Lauter“ (TRA = temporary reserved airspace = militärische Übungsgebiete; ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führt bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst. Ebenso ist das im Vergleich zu anderen Übungsräumen sehr hohe Aufkommen an Lärmbeschwerden ein Zeichen dafür, dass der Fluglärm als erhebliche Belastung empfunden wird.
In ihren Antworten auf frühere Anfragen zum TRA Lauter hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die von militärischem Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen.
Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrmals Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit der Bundesregierung gesucht. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/10995 auf die ab dem 1. Juni 2018 in Kraft gesetzte grundsätzliche Schließung der TRA Lauter freitags ab 13 Uhr hingewiesen, zusätzlich sollen die US-Streitkräfte mindestens ein- bis zweimal pro Jahr für ca. vier Wochen ihren Flugbetrieb vollumfänglich nach Süd- und Osteuropa verlagern.
Der militärische Fluglärm bleibt dennoch weiterhin Thema in der regionalen Politik. Des Weiteren ist die Bevölkerung auch wegen eines aktuellen Flugzeugabsturzes in Sorge. Im Oktober 2019 stürzte ein Militärflugzeug der US-Armee in Rheinland-Pfalz ab, in der Nähe einer bewohnten Ortschaft.
Aufgrund der weiter fortschreitenden Entwicklung zu mehr Militärfluglärm scheint es angebracht, anhand aktueller Zahlen und Daten die Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland zu betrachten und aktuelle Entwicklungen nachzuvollziehen.
Wir bitten die beantwortenden Stellen, bei der Wiedergabe von Daten ein Format zu wählen, dass die Vergleichbarkeit der Antworten mit früheren Anfragen (v. a. Bundestagsdrucksache 19/10995) gewährleistet, beziehungsweise wo eine vergleichbare Darstellung nicht möglich ist, dies deutlich zu machen und zu begründen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche militärischen Lufträume (Temporary Reserved Airspaces – TRA – und Variable Profile Areas – VPA) bestehen aktuell in Deutschland, zu welchen Tageszeiten sind die einzelnen Lufträume jeweils aktiviert, und welche Mindestflughöhen gelten für die jeweiligen Lufträume?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine annähernd gleichmäßige Verteilung des militärischen Flugbetriebs auf die vier großen Übungslufträume gegeben ist, und woran wird dies gemessen (etwa Nutzungstage, Flugstunden oder Zahl der Übungsflüge)?
Welche Unterlagen liegen der Bundesregierung zu dem Projekt „Neon“ aus dem Jahr 2003 vor, in dessen Rahmen die ED-R 204 (TRA EIFEL) aufgelöst und die ED-R 205 (TRA LAUTER) erweitert wurde?
In welchen Zeiträumen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Flugbetrieb 2019 von Spangdahlem nach Süd- und Osteuropa verlegt?
Für wie viele Tage wurden die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2019 jeweils aktiviert?
Wie viele Stunden waren die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2019 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2019 monatlich in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen jeweils statt?
Wie viele Nutzungsstunden und wie viele summierte Flugstunden entfielen 2019 monatlich jeweils auf die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume?
Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden 2019 beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und des beantragenden Nutzerstaates)?
Wurden 2019 Änderungen an der Struktur, an den Mindestflughöhen oder den Betriebszeiten der einzelnen militärischen Lufträume vorgenommen? Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von militärischen Lufträumen in Deutschland (bitte ggf. mit Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens)?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für die dauerhafte Verlegung von zurzeit in Großbritannien stationierten US-Einheiten nach Deutschland aus? Welche Einheiten und Standorte sind nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen, und welche Auswirkungen auf die Fluglärmsituation sind zu erwarten?
Hat es 2019 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen gegeben? Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche Sanktionen wurden ggf., verhängt?
Wie viele Stunden war das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2019 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2019 monatlich im Übungsraum Polygone statt?
Wie viele Nutzungsstunden, und wie viele summierte Flugstunden entfielen monatlich auf den Übungsraum Polygone?
In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2019 Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?
In welcher Höhe wurden im Jahr 2019 Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung von militärischen Flugplätzen jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt?
Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen und im Übungsraum Polygone im Jahr 2019 entwickelt?
Wie ist die Entwicklung der Lärmbeschwerden in der TRA Lauter in den Jahren 2014 bis 2019 (bitte die Beschwerden nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Wie oft hat die „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ im Jahr 2019 getagt?
Welche Maßnahmen wurden von der „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ im Jahr 2019 neu beschlossen?
An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie vielen Übungsflügen kam im Jahr 2019 die „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter zur Anwendung? Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA Lauter war von der Anhebung betroffen?
Wann, und wo hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr 2019 Vor-Ort-Termine veranstaltet, um der Bevölkerung den Flugbetrieb, dessen Auswirkungen und die Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern?
Welche Schäden sind nach Kenntnis der Bundesregierung beim Absturz einer F-16 der US-Luftwaffe am 8. Oktober 2019 in der Eifel entstanden, und welche Stelle kommt dafür auf?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Freisetzung von gefährlichen Stoffen (Treibstoff, Hydrazin o. Ä.) bei oben genanntem Absturz?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass noch Teile der abgestürzten Maschine an der Unfallstelle verblieben sind, und wenn ja, in welchem Umfang?