Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Januar 2019 waren bundesweit 60 316 Integrationen zu verzeichnen. Eine Integration liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Umfang und Dauer dieser Tätigkeit sind für die Zählung einer Integration unerheblich.
Zudem ist irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit der SGB-II-Leistungsbezug (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) tatsächlich beendet wird (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201910/iiia7/elb-integrationen-zr/integrationen-zr-dwoljc-0-201910-xlsm.xlsm, Tabelle 1 sowie ebd., „methodische Hinweise“).
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass von allen Integrationen im Januar 2019 nur 26 329 Integrationen (bzw. 43,7 Prozent) bedarfsdeckend waren (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201910/iiia7/elb-integrationen-zr/integrationen-zr-dwoljc-0-201910-xlsm.xlsm, Tabelle 3.1 und 3.2). Bei der bedarfsdeckenden Integration wird untersucht, ob Personen, für die eine Integration gemessen wurde, drei Monate später noch im SGB-II-Leistungsbezug sind (ebd., unter „methodische Hinweise“). Zu beachten ist, dass dabei keine eindeutige Kausalität zwischen Aufnahme einer Beschäftigung und Beendigung des Leistungsbezuges zugrunde liegt (ebd.). Der Leistungsbezug kann auch aus anderen Gründen geendet haben (ebd.). Beispiele hierfür sind die Erzielung eines anderweitigen anzurechnenden Einkommens, die Änderung der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft oder aber auch die Beschäftigungsaufnahme einer anderen Person in der Bedarfsgemeinschaft (ebd.).
Bedarfsdeckende Integrationen können zudem nicht zwangsläufig als dauerhafte Beschäftigungen interpretiert werden: Die Beschäftigung kann bis zum Zeitpunkt drei Monate nach der Integration schon beendet worden sein (ebd.).
Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt hingegen vor, wenn eine Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und an jedem der sechs auf den Integrationsmonat folgenden Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (ebd.). Dabei ist es unerheblich, ob es sich jeweils um dasselbe Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob es Unterbrechungen der Beschäftigung zwischen den betrachteten Monatsstichtagen gibt. Auch eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration ist nicht zwangsläufig mit der Überwindung der Hilfebedürftigkeit verbunden (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201910/iiia7/elb-integrationen-zr/integrationen-zr-dwoljc-0-201910-xlsm.xlsm).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Integrationen entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Integrationen in eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (insgesamt),
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
d) geringfügige Beschäftigung,
e) voll qualifizierende berufliche Ausbildung,
f) selbständige Erwerbstätigkeit entwickelt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Integrationen in eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
d) geringfügige Beschäftigung in der Leiharbeit?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der Eintritte in öffentlich geförderte Beschäftigung entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen in eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (insgesamt),
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
d) geringfügige Beschäftigung,
e) voll qualifizierende berufliche Ausbildung,
f) selbständige Erwerbstätigkeit entwickelt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen in eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
d) geringfügige Beschäftigung in der Leiharbeit?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der kontinuierlich beschäftigten Personen nach erfolgter Integration entwickelt (bitte nach Bund und Ländern getrennt ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der kontinuierlich beschäftigten Personen nach erfolgter Integration entwickelt, die eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (insgesamt),
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
d) geringfügige Beschäftigung,
e) voll qualifizierende berufliche Ausbildung,
f) selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der kontinuierlich beschäftigten Personen nach erfolgter Integration entwickelt, die eine
a) sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
b) ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
c) geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Leiharbeit,
d) geringfügige Beschäftigung in der Leiharbeit aufgenommen haben?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Januar der Jahre 2010 bis 2019 die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten?
Wie viel Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die jeweils im Januar der Jahre 2010 bis 2019 Leistungen nach dem SGB II bezogen haben (Startkohorten), haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach
a) drei Monaten,
b) sechs Monaten,
c) neun Monaten,
d) zwölf Monaten,
e) 15 Monaten,
f) 18 Monaten Leistungen nach dem SGB II bezogen (bitte für die einzelnen Startkohorten jeweils getrennt ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im Juni der Jahre 2010 bis 2019 die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten?
Wie viel Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die jeweils im Juni der Jahre 2010 bis 2019 Leistungen nach dem SGB II bezogen haben (Startkohorten), haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach
a) drei Monaten,
b) sechs Monaten,
c) neun Monaten,
d) zwölf Monaten,
e) 15 Monaten,
f) 18 Monaten Leistungen nach dem SGB II bezogen (bitte für die einzelnen Startkohorten jeweils getrennt ausweisen)?