Aktualisierte Vorgaben für die Energieszenarien der Bundesregierung
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 15. Mai 2010 soll von der Prognos AG, dem Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) und der GWS ein Zwischenbericht zu den Energieszenarien vorgelegt werden, auf deren Grundlage die Bundesregierung ihr Energiekonzept erstellen möchte. Auf wiederholte Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin konnte die Bundesregierung aber bisher nicht sagen, welche energiepolitischen Prämissen diesen Szenarien von den Gutachtern zugrunde gelegt werden sollen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/1370 und 17/1531). Noch am 28. April 2010 antwortete die Bundesregierung zu den meisten Fragen, hierzu seien von ihrer Seite „noch keine abschließenden Vorgaben oder Annahmen getroffen worden“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1531).
Angesichts des nahenden Abgabedatums für den Zwischenbericht müssten diese Vorgaben inzwischen getroffen worden sein oder doch wenigstens im Rahmen der Beantwortungsfrist für diese Kleine Anfrage getroffen werden.
Wir fragen die Bundesregierung deshalb erneut:
Annahmen zur Atomkraft
Fragen55
Welche Vorgaben zu erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?
Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?
Welche Vorgaben zur Überführung von Gewinnen aus dem Betrieb von Atomkraftwerken in einen Fonds sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?
Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sanierung der Schachtanlage Asse auf die Atomkraftwerksbetreiber sollen für die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke zugrunde gelegt werden?
Welche Prämissen in Bezug auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung möglicher Laufzeitverlängerungen werden zugrundegelegt?
Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sollen zugrunde gelegt werden?
Soweit es zu den Fragen 1 bis 6 noch keine endgültigen Vorgaben der Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?
Soweit es zu den Fragen 1 bis 6 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?
Annahmen zum Energieverbrauch
Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Energieverbrauchs bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde legen?
Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Stromverbrauchs bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde legen?
Welche zusätzlichen politischen Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und insbesondere des Stromverbrauchs soll der Auftragnehmer in seinen Energieszenarien berücksichtigen?
Welche Ziele zur Steigerung der Energieproduktivität sollen den Energieszenarien zugrunde gelegt werden?
Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung soll der Auftragnehmer dem Energiekonzept zugrunde legen?
Wird das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln, dem Energiekonzept zugrunde gelegt?
Soweit es zu den Fragen 9 bis 14 noch keine endgültigen Vorgaben der Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?
Soweit es zu den Fragen 9 bis 14 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?
Annahmen zu den erneuerbaren Energien
Welche Zielmarken für den Ausbau der erneuerbaren Energien soll der Auftragnehmer den einzelnen Energieszenarien zugrunde legen?
Ist ein Ziel für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung oder dem Stromverbrauch des Jahres 2030 vorgegeben, und wenn ja, welches?
Welches Ziel für den Ausbau der Offshore-Windkraft soll der Auftragnehmer für 2020 zugrunde legen?
Soll der Auftragnehmer das Ziel der Bundesregierung, die Offshore-Windkraft bis 2030 auf 25 000 Megawatt installierte Leistung auszubauen, seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Soll der Auftragnehmer das Ziel des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, den Anteil der Photovoltaik an der Stromversorgung bis 2020 auf 5 Prozent zu steigern, in den Energieszenarien berücksichtigen?
Welche Ziele für den Ausbau der Photovoltaik bis 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer zugrunde legen?
Soll das von den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Photovoltaikförderung vorgegebene Ausbauziel von 3 000 Megawatt installierter Leistung pro Jahr von den Auftraggebern zugrunde gelegt werden?
Soll das Ziel aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) der Bundesregierung, den Anteil an Biomethan im Erdgasnetz bis 2020 auf 6 Prozent und bis 2030 auf 10 Prozent zu steigern, den Energieszenarien zugrunde gelegt werden?
Sollen die Ziele der Gasnetzzugangsverordnung vom Auftragnehmer zugrunde gelegt werden, 6 Mrd. m3 Biomethananteil am Gasverbrauch in 2020 zu erreichen und 10 Mrd. m3 im Jahr 2030?
Welche Annahmen zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr 2012 soll der Auftragnehmer seinen Berechnungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien zugrunde legen?
Welche Annahmen zur Entwicklung der EEG-Vergütung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Welche Annahmen zur Realisierung des DESERTEC-Projekts und seinen Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Welche Annahmen zur Realisierung des geplanten Verbundnetzes für erneuerbare Energien in der Nordsee und seinen Auswirkungen auf die deutsche Stromversorgung soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Soweit es zu den Fragen 17 bis 29 noch keine endgültigen Vorgaben der Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?
Soweit es zu den Fragen 17 bis 29 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?
Annahmen zum Klimaschutz
Welche deutschen CO2-Einsparziele für das Jahr 2030 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Welche Emissionsobergrenzen (caps) im Rahmen des europäischen Emissionshandels soll der Auftragnehmer für die Jahre 2020, 2030 und 2050 zugrunde legen?
Welche Annahmen zum Umfang der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels soll der Auftragnehmer für 2020 und 2030 zugrunde legen?
Welche Annahmen für die Entwicklung des CO2-Preises bis 2020, 2030 und 2050 soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Soll die dem Gutachten „Energieszenarien für den Energiegipfel 2007“ zugrunde liegende Prämisse, dass eventuelle Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke durch eine Absenkung der Emissionsobergrenzen im Rahmen des Emissionshandels flankiert werden, um einen Einbruch des CO2-Preises zu vermeiden (vgl. Prognos/EWI, Endbericht Energieszenarien, S. 106), auch den neuen Energieszenarien zugrunde gelegt werden?
In welchem Umfang soll der Auftraggeber einen Neubau von Kohlekraftwerken seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Welche Annahmen zur Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit der CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Dioxide Capture and Storage – CCS) soll der Auftraggeber seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Soweit es zu den Fragen 32 bis 38 noch keine endgültigen Vorgaben der Bundesregierung gegeben hat: Welche vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien hat die Bundesregierung den Gutachtern zu diesen Fragen gegeben?
Soweit es zu den Fragen 32 bis 38 auch noch keine vorläufigen Vorgaben oder Leitlinien gegeben hat: Auf der Grundlage welcher Annahmen zu diesen Fragen berechnen die Gutachter die Energieszenarien zurzeit?
Annahmen zum Energiesystem
Welche Prämissen werden zur Integration von immer mehr erneuerbaren Energien in das Energieversorgungssystem gewählt?
Gelten die erneuerbaren Energien im Rahmen der Prämissen als leitendes System?
Enthalten die Prämissen Anreize für die Lasttreue von erneuerbaren Energien?
Sind Aussagen zu Art und Umfang einer Speicherförderung vorgesehen?
Welche Annahmen werden in Bezug auf die technische und ökonomische Eignung von Atomkraftwerken im Lastfolgebetrieb zugrunde gelegt?
Ökonomische Annahmen
Welches Wirtschaftswachstum soll der Auftragnehmer seinen Energieszenarien zugrunde legen?
Welchen Ölpreis soll der Auftragnehmer den Energieszenarien zugrunde legen?
Mit welchen spezifischen CO2-Vermeidungskosten rechnen die Auftragnehmer derzeit für Atomkraft, Kohlekraftwerke mit CCS, Kraft-Wärme-Kopplung, Offshore Windkraft, Onshore Windkraft, Photovoltaik, Bioenergie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz jeweils für die Jahre 2020 und 2030?
Welche Vorgaben zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten der unterschiedlichen Technologien hat es bisher seitens der Bundesregierung an die Auftraggeber gegeben?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der forschungsbegleitenden Gespräche in irgendeiner Form auf die Annahmen der Gutachter zu den spezifischen CO2-Vermeidungskosten Einfluss genommen?