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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzungsarbeiten zur Grundsteuer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1889804.05.2020

Stand der Umsetzungsarbeiten zur Grundsteuer

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Markus Herbrand, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtete am 27. Februar 2020 in dem Artikel „So packen die Länder die Grundsteuer an“ über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Grundsteuerreform (FAZ vom 27. Februar 2020, Seite 20). Der Freistaat Bayern sei mit der informationstechnischen Umsetzung der Reform der Grundsteuer federführend betraut (FAZ, a. a. O.).

Informationstechnische Umsetzungsaufgaben im Bereich Steuern werden im Freistaat Bayern vom Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt) wahrgenommen (https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Impressum/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x).

Das BayLfSt ist der Ansprechpartner des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat auf dem Gebiet der Steuerverwaltung. Das Landesamt ist das Bindeglied zwischen der verwaltungspraktischen Tätigkeit der örtlichen Finanzämter und der lenkenden und etatverwaltenden Staatsspitze. Es unterstützt die ihm nachgeordneten Finanzämter in fachlicher, organisatorischer und technischer Hinsicht und übt über diese die Fach- und Dienstaufsicht aus. Mit der Eingliederung des Rechenzentrums Nord (vormals: Technisches Finanzamt Nürnberg – TFA – ) unter das Dach des BayLfSt erstreckt sich sein Aufgabenbereich auch auf die technische Dienstleistung für Behörden und Institutionen der Steuer-, Staatsfinanz- und Vermessungsverwaltung.

Die „FAZ“ vom 27. Februar 2020 berichtete ferner zu den Bemühungen einzelner Länder, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen.

  • So beabsichtigt der Freistaat Bayern, vom Bundesmodell abzuweichen und eine „Einfachgrundsteuer“ einzuführen (Bayerischer Landtag, Drucksache 18/3557, Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zu Frage 1.3).
  • Ferner beabsichtige das Land Niedersachsen, ein sogenanntes Flächen-Lage-Modell zu entwickeln, das den allein auf Fläche abstellenden Ansatz Bayerns mit einer Einteilung der Lage in bis zu sieben Kategorien kombinieren soll (FAZ, a. a. O.). Beide Faktoren würden miteinander multipliziert, was zu einer gewissen Abstufung der Steuerlast führen soll.
  • Das Land Baden-Württemberg soll dagegen eine sogenannte Bodenwertsteuer anstreben (FAZ, a. a. O.)

Die „FAZ“ berichtet ebenso, derzeit seien Verhandlungen unter den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachen über ein Mischmodell als Kompromiss im Gange.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wurde auf der Finanzministerkonferenz am 27. Februar 2020 ein Bericht der Arbeitsgruppe (AG) Grundsteuer vorgelegt?

1

Und wenn ja, handelt es sich dabei um den sogenannten 5. Bericht der AG Grundsteuer (Bericht) (bitte im Folgenden zu Frage 1 nur die Aussagen in diesem Bericht darstellen und noch nicht etwaige aktuellere Entwicklungen)?

1

Wenn ja, welche Behörde hat diesen Bericht federführend erstellt?

1

Welche weiteren Beh��rdeneinheiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Erstellung des Berichts zugeliefert?

1

Wenn ja, welche Behörden von Bund und Ländern haben an der Erstellung dieses Berichts durch Zulieferungen mitgewirkt?

1

Wenn ja, haben Behördeneinheiten (Referate) des Bundes an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt? Wenn ja, welche?

1

Wenn ja, wurde der Bericht vor Vorlage in der Finanzministerkonferenz zunächst zwischen den Abteilungsleitern Steuern sowie den Abteilungsleitern Organisation des Bundes und der Länder abgestimmt?

1

Wenn ja, wie sehen der Zeitrahmen und die einzelnen Umsetzungsschritte im Hinblick auf das Bundesmodell für eine Grundsteuer gemäß dem Bericht der AG Grundsteuer aus?

Haben sich die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf den Zeitrahmen ausgewirkt?

Wenn ja, wie sehen diese Auswirkungen konkret aus, bzw. nimmt der Bericht hierzu Stellung?

Nimmt der genannte Bericht der AG Grundsteuer insoweit noch zu weiteren Aspekten Stellung?

Wenn ja, welche Aussagen werden in diesem Bericht hierzu getroffen?

Gibt es Bereiche, die der Bericht insoweit kritisch betrachtet?

1

Wenn ja, mit welchen personalwirtschaftlichen und IT-Kapazitäten wird die Grundsteuerreform umgesetzt (bitte gesondert nach Bund und – soweit bekannt – den einzelnen Ländern ausweisen)?

Nimmt der oben genannte Bericht der AG Grundsteuer hierzu Stellung?

Wenn ja, welche Aussagen werden in diesem Bericht hierzu getroffen?

Gibt es Bereiche, die der Bericht insoweit kritisch betrachtet?

2

Welche Entwicklungen bzw. Veränderungen haben sich بينzeitlich gegenüber dem Bericht der AG Grundsteuer ergeben?

3

Inwiefern könnte die aktuelle Corona-Situation sich – ggf. nachteilig – auf den Zeitplan auswirken?

4

Kann die Bundesregierung aufgrund ihrer Kenntnis bestätigen, dass einzelne Länder sich bereits entschieden haben, vom Bundesmodell für eine Grundsteuer abzuweichen?

4

Wenn ja, um welche Länder handelt es sich dabei?

4

Wenn ja, wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweilige Grundstruktur dieser Grundsteuern ausgestaltet sein?

5

Kann die Bundesregierung aufgrund ihrer Kenntnis bestätigen, dass einzelne Länder beabsichtigen, vom Bundesmodell für eine Grundsteuer abweichen zu wollen?

5

Wenn ja, um welche Länder handelt es sich dabei?

5

Wenn ja, wie soll die jeweilige Grundstruktur dieser Grundsteuern nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung ausgestaltet sein?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die in der „FAZ“ erwähnten Verhandlungen einzelner Länder, ein Kompromissmodell zu entwickeln (FAZ vom 27. Februar 2020, a. a. O.)? Wenn ja, wie soll dieses Kompromissmodell nach bisheriger Kenntnis der Bundesregierung ausgestaltet werden?

6

Haben einzelne Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erklärung abgegeben, dass eine Entscheidung über die Frage eines möglichen Abweichens vom Bundesmodell für eine Grundsteuer noch ausstehe?

6

Wenn ja, welche Länder haben eine solche Erklärung abgegeben?

6

Haben diese Länder auch einen Zeitpunkt genannt, bis wann diese Entscheidung voraussichtlich getroffen werden soll?

7

Trifft der Bericht der AG Grundsteuer Aussagen zum Umsetzungsstand des Bundesmodells für eine Grundsteuer, und stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für das Bundesmodell in Ansehung des Berichts der AG Grundsteuer die fachlichen Vorgaben und erforderlichen Grundinformationen fristgerecht und vollumfänglich zur Verfügung?

7

Welche Aussagen trifft der Bericht der AG Grundsteuer insbesondere zur Einhaltung einer fristgerechten Implementierung zum 1. Januar 2025?

7

Für den Fall, dass die Ansicht der Bundesregierung vom Bericht der AG Grundsteuer abweichen sollte, mit welcher Begründung weicht die Bundesregierung vom Bericht der AG Grundsteuer ab?

8

Trifft der Bericht der AG Grundsteuer nach Kenntnis der Bundesregierung auch Aussagen darüber, ob für den Fall des Abweichens vom Bundesmodell etwaige, weiter erforderliche Informationen fristgerecht und vollumfänglich zur Verfügung stehen werden, sofern die Länder diese Informationen für ihre abweichenden Ländermodelle jeweils benötigen (würden)? Trifft der Bericht der AG Grundsteuer insoweit Aussagen dazu, ob es Bayern möglich sein würde, diese Programmierarbeiten für alle avisierten Ländermodelle leisten zu können?

9

Soweit Länder, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen bzw. wollten, diese Umsetzung selbst programmieren und umsetzen müssten, inwieweit kann der Bund – wie im Zuge der Grundsteuerreform zugesagt – diese Länder unterstützen?

Hat der Bund bereits IT-technische Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit abweichenden Ländermodellen bei der Grundsteuer vorgenommen?

Wenn ja, welche IT-technischen Unterstützungsleistungen waren dies konkret?

10

Teilt die Bundesregierung die im „FAZ“-Artikel benannte Ansicht Bayerns, dass Flächenmodell sei wegen des Verzichts „auf einen Wertbezug“ und damit auch auf eine „systembedingte Belastungsdynamik“ durch alle sieben Jahre „automatisch steigende Grundsteuerbelastungen“ für die Bürger besonders geeignet, um weiteren Druck auf die angespannten Mietmärkte in Ballungszentren zu vermeiden?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 29. April 2020

Christian Lindner und Fraktion

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