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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Munitions- und Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen im ersten Quartal 2020

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

20.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1891605.05.2020

Munitions- und Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen im ersten Quartal 2020

der Abgeordneten Zaklin Nastic, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Hamburger Hafen „ist eine Drehscheibe für Rüstungsexporte – internationale und deutsche“ (abendblatt.de/politik/deutschland/article137365719/Die-Kriegswaffen-aus-dem-Hamburger-Hafen .html). Aus Hamburg werden Munitions- und Rüstungsladungen in Häfen von Ländern geliefert, in denen nach Auffassung der Fragestellenden Bürgerkrieg herrscht (beispielsweise der Hafen Cartagena in Kolumbien) sowie an direkt beteiligte Länder des Jemenkrieges (so wie in den Hafen Jebel Ali in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Selbst in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine offiziellen diplomatischen Beziehungen hat, wird Munition geliefert (beispielsweise in den Hafen Kaohsiung auf Taiwan, vgl. http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/825bf41f-2a34-4049-a478-18c6b276b376/Akte_HmbTG_-_zu_veroeffentlichende_Dokumente.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Güter mit den HS-Codes beginnend mit 8710, 9301, 9302 (bitte alle spezifischen HS-Codes der Positionen inklusive der Bezeichnung, Wertangabe; bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind, und Zielländer falls bekannt mit angeben) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Monaten Januar, Februar und März 2020 über den Hamburger Hafen ausgeführt (vgl. Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/4044)?

2

Welche Güter mit dem HS Code 8906 1000 (bitte Bezeichnung, Wertangabe – bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind – und Zielländer falls bekannt mit angeben) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Monaten Januar, Februar und März 2020 über den Hamburger Hafen ausgeführt (vgl. Schriftliche Fragen 29, 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4044)?

3

Wie viele Güter, die unter die in den Fragen 1 und 2 erfragten HS-Codes fallen, wurden in den Monaten Januar, Februar und März 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Ausfuhr im Hamburger Hafen einer weitergehenden Überprüfung durch den Zoll unterzogen bzw. gestoppt (bitte die einzelnen Fälle inklusive HS-Codes, Bezeichnung, geplante Zielländer und betreffenden Monat angeben; vgl. Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/4044)?

4

Welche sonstigen Güter, die unter Abschnitt XIX, Kapitel 93 der Zolltarifnummern des Warenverzeichnisses des Außenhandels fallen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Monaten Januar, Februar und März 2020 jeweils ausgeführt (bitte einzelne HS-Codes und dazugehörige Bezeichnung, Umfang, Wertangabe und Zielländer nennen)?

5

Welche Waffen, welche Munition und welche Dual-Use-Güter in jeweils welchem geldwerten Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 insgesamt über den Hamburger Hafen exportiert (bitte nach Waffensystem bzw. Munitionstyp, Empfängerstaat bzw. Zielregion und Summe in Euro auflisten)?

6

Wie definiert die Bundesregierung ein Packstück, wie es in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf den Bundestagsdrucksachen 19/16251 und 19/17538 als Maßeinheit angegeben wurden?

Welche Begrenzungen an Größe und Gewicht hat solch ein Packstück wie von der Bundesregierung in den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 19/16251 und 19/17538 angegeben?

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Packstücke in den jeweiligen Genehmigungsanträgen aufgeführt?

7

Von wann bis wann hielt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Hamburger Logistikkonzern Hapag-Lloyd an die laut Medienberichten auferlegte Selbstverpflichtung, „Aufträge für Waffentransporte in Länder wie Saudi-Arabien, die Golfregion oder andere Krisenländer“ abzulehnen (taz.de/Ruestungsgeschaefte-im-Hamburger-Hafen/!5200434/)?

Wie viele Aufträge zum Transport von Munition und/oder Rüstungsgütern hat der Logistikkonzern Hapag-Lloyd in dem Zeitraum der Selbstverpflichtung nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt?

Wie viele Aufträge zum Transport von Munition und/oder Rüstungsgütern hat der Logistikkonzern Hapag-Lloyd nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt, seitdem er wieder zu Einzelfallentscheidungen übergegangen ist?

Von welchen deutschen Unternehmen ist eine ähnliche Selbstverpflichtung der Bundesregierung bekannt?

Berlin, den 20. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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