Bericht über den Entzug von Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit durch die staatliche Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ in Norwegen
der Abgeordneten Martin Reichardt, Nicole Hoechst, Frank Pasemann, Johannes Huber, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach Kenntnis der Fragesteller entzieht die norwegische Kinderschutzbörde „Barnevernet“ verstärkt Kinder aus eingewanderten Familien (https://www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684?reduced=true und https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-04/flucht-norwegen-sorgerecht-asyl-fluechtlinge-polen-staatsaffaere/komplettansicht). Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind mehr als 26 Fälle anhängig. Norwegen wurde bereits im September 2019 von der obersten Kammer des Europäischen Gerichtshofs wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt (https://www.glaube.at/news/gesellschaft/menschenrechte/article/1000002808-norwegische-jugendhilfe-verletzt-menschenrechte/). Der polnische Botschafter wurde aus Norwegen ausgewiesen, weil er sich mehrmals für Familien eingesetzt hatte, denen das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen werden sollte (https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-04/flucht-norwegen-sorgerecht-asyl-fluechtlinge-polen-staatsaffaere/komplettansicht).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die staatliche Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder aus Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit entzogen hat?
Wenn ja, wie viele?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Eltern im Falle des Kindesentzuges durch „Barnevernet“ bislang an das Auswärtige Amt gewandt?
Wenn ja, wie viele?
Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Eltern im Falle des Kindesentzuges durch „Barnevernet“ auch an eine deutsche Vertretung in Norwegen gewandt?
Wenn ja, wie viele?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Auswärtige Amt nach Bekanntwerden eines Kindesentzuges Kontakt mit der verantwortlichen Auslandsvertretung in Norwegen gesucht, um den betroffenen Eltern zu helfen?
Wenn ja, wie genau sieht die Hilfe aus?
Hält sich, nach Einschätzung der Bundesregierung, Norwegen in Bezug auf Kindesentziehung an europäische Standards, die festschreiben, dass eine Kindesentziehung nur gerechtfertigt ist, wenn physische oder psychische Gewalt im Spiel ist oder eine ernsthafte Annahme der fehlenden elterlichen Erziehungsfähigkeit gegeben ist?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Missachtung der Menschenrechte in Norwegen durch den Entzug von Kindern und den Eingriff in die Familien, insbesondere was den Schutz der Familie und den Freiheitsentzug betrifft?