Umsatzsteuer auf Sachspenden von retournierten Waren
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, Dr. Florian Toncar, Markus Herbrand, Bettina Stark-Watzinger, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Sendung vom 10. März 2020 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“ erneut über die noch praktizierte massenhafte Vernichtung von Retouren durch Onlinehändler (Beitrag: Gesetz gegen Retouren-Vernichtung – Weniger Waren für die Tonne).
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen halten Unternehmer die Entsorgung dieser Produkte für kostengünstiger als die Weitergabe an Dritte in Form von Sachspenden. Die Umsatzsteuer für solche Sachspenden beträgt 19 Prozent auf die Wiederbeschaffungskosten (Abschnitt 10.6 Absatz 1 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses – UStAE).
In der Reportage wurde darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) bereits mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die bestehende Problematik für Unternehmer erörtert habe. So sollen dem BMF nach Sachspenden von Waren und Gegenständen, die mit Material- oder Verpackungsfehlern behaftet sind und deshalb vernichtet werden müssten, mit einem fiktiven Einkaufspreis von 0 Euro im Sinne der Sachspendenregelung angesetzt werden (vgl. auch Oberfinanzdirektion – OFD – Niedersachsen, Verfügung vom 27. März 2017, Az. S 7109-31-St 171).
Die Beweislast für die angesetzte Bemessungsgrundlage trägt allein der Unternehmer, wodurch nach Auffassung der Fragesteller neben Aufzeichnungs- und Nachweispflichten auch steuerliche Unsicherheiten entstehen.
Angesichts der aktuellen Initiative des BMU, durch eine Gesetzesänderung eine Obhutspflicht für Händler beim Umgang mit Waren einzuführen, erscheint nach Auffassung der Fragesteller eine Befreiungsvorschrift für solche Sachspenden auch im Umsatzsteuerrecht als dringend geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung die Auffassung der Unternehmer nachvollziehen, wonach die Entsorgung der retournierten Waren betriebswirtschaftlich und steuerlich günstiger ist als die Weitergabe in Form von Sachspenden?
Verfügt die Bundesregierung über statistische Angaben, wie viele Waren aufgrund von Retouren von Unternehmern entsorgt statt gespendet werden (bitte nach Warengruppen gliedern)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Unternehmen aufgrund der aktuellen Rechtslage (vgl. Abschnitt 10.6 Absatz 1 Satz 3 UStAE und OFD Niedersachsen, Verfügung vom 27. März 2017, Az. S 7109-31-St 171) gegenüber den Landesfinanzverwaltungen den fiktiven Einkaufspreis mit 0 Euro bewerten, um eine Umsatzsteuer auf Sachspenden zu vermeiden?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese bestehende Rechtslage?
a) Hält die Bundesregierung die Beweislast für Unternehmer bei der Herabsetzung der Bemessungsgrundlage i. S. v. Abschnitt 10.6 Absatz 1 Satz 3 UStAE für gerechtfertigt und vertretbar?
b) Welche Belastungen der Unternehmer durch die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt?
c) Liegen dem BMF Anträge vor, in denen Unternehmen oder Verbände eine Konkretisierung bzw. Änderung der bestehenden Regelungen fordern?
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragestellenden zu, dass durch die bestehende Rechtslage Unternehmen in ihrer Entscheidungsfindung zwischen Entsorgung und Weitergabe als Sachspende beeinflusst werden?
Welche steuerrechtlichen Anpassungen plant die Bundesregierung, um das vorstehend beschriebene Vorhaben des BMU steuerrechtlich zu unterstützen?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden?
a) Ist es steuerrechtlich umsetzbar, die in der Verfügung der OFD Niedersachsen vom 27. März 2017, Az. S 7109-31-St 171, beschriebene Verfahrensweise in Form einer Steuerbefreiungsvorschrift gesetzlich zu normieren?
b) Welche Hindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung, eine grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung oder zumindest eine partielle Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden einzuführen?
c) Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) einsetzen, sofern diese nach Einschätzung der Bundesregierung solche Befreiungsvorschriften nicht zulässt?