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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

02.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1926815.05.2020

Das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Jens Beeck, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am 22. April 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket unter dem Titel „Corona-Sofortprogramm – Corona besiegen wir nur weltweit oder gar nicht“ vorgestellt. Im Rahmen dieses Programms legt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die in der Entwicklungszusammenarbeit zu ergreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Unterstützung von Entwicklungsländern dar. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung könnten zur Finanzierung dieses Programms 1,15 Mrd. Euro innerhalb des für das Jahr 2020 verabschiedeten Einzelplans 23 des Bundeshaushalts umgeschichtet werden. Ferner errechnet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Mehrbedarf in Höhe von 3,15 Mrd. Euro zur Finanzierung des Corona-Sofortprogramms.

Die Fragesteller teilen ausdrücklich die Ansicht, dass es globale Kraftanstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie braucht. Insbesondere Entwicklungsländer sind innerhalb der Staatengemeinschaft die verwundbarsten Länder und werden durch die Pandemie gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich am stärksten betroffen sein. Gleichzeitig muss aber gerade angesichts der weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie darauf geachtet werden, dass kurzfristige Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 23 des Bundeshaushalts nicht zu langfristigen negativen Folgen für die Zukunftschancen von Menschen in Entwicklungsländern und die Wettbewerbsfähigkeit von Entwicklungsländern führen. Umschichtungen aus den Bereichen Bildung, sexuelle und reproduktive Rechte und Gesundheit, Wirtschaft sowie Klima- und Umweltschutz zu Gunsten kurzfristiger Corona-Sofortmaßnahmen lehnen die Fragesteller deshalb ausdrücklich ab.

Um sicherzustellen, dass die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgeschlagenen Umschichtungen zu Gunsten des Corona-Sofortprogramms nicht diese skizzierten negativen Effekte haben werden, ist es notwendig, die konkreten Haushaltstitel sowie die darin enthaltenen Projekte und Maßnahmen, die von Umschichtungen betroffen wären, genau zu überprüfen. Dies ist bisher nicht möglich, weil vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hierzu keinerlei Informationen vorgelegt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Aus welchen konkreten Haushaltstiteln des Einzelplans 23 des Bundeshaushalts sollen die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angegebenen Umschichtungen in Höhe von 1,15 Mrd. Euro konkret vorgenommen werden?

2

Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wären von Kürzungen bzw. Umschichtungen durch die in Frage 1 genannten Umschichtungen betroffen?

3

Aufgrund welcher konkreten Kriterien wurden bzw. werden die in Frage 2 genannten Projekte und Maßnahmen für Kürzungen ausgewählt?

4

Handelt es sich bei den in Frage 2 genannten Kürzungen für die einzelnen Projekte und Maßnahmen um dauerhafte Kürzungen in dem Sinne, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch zukünftig keine Unterstützung dieser Projekte und Maßnahmen mehr plant?

Wenn ja, wie stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sicher, dass diese Projektkürzungen durch Alternativmaßnahmen kompensiert werden?

Wenn nein, in welchem Zeitrahmen soll die finanzielle Förderung dieser Projekte und Maßnahmen wieder aufgenommen werden?

5

Wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung alle im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts finanziell hinterlegten multilateralen Zusagen einhalten bzw. die zugesagten Mittel in diesem Jahr auszahlen?

Wenn nein, welche multilateralen Zusagen sind hiervon konkret in welcher Höhe betroffen, und warum?

6

Mit welchen Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit rechnet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung allgemein?

Mit welchen Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch die staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit (insbesondere Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ und Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW) rechnet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

Mit welchen Folgen der Corona-Pandemie für die Umsetzung der Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch private bzw. zivilgesellschaftliche Träger rechnet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

Berlin, den 7. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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