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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung und Monitoring des von den G20-Staaten beschlossenen Schuldenmoratoriums für Entwicklungsländer

(insgesamt 7 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1929518.05.2020

Umsetzung und Monitoring des von den G20-Staaten beschlossenen Schuldenmoratoriums für Entwicklungsländer

der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. April 2020 haben sich die G20-Staaten auf ein am 1. Mai 2020 beginnendes Schuldenmoratorium für die ärmsten 76 Länder der Welt geeinigt (https://www.ft.com/content/5f296d54-d29e-4e87-ae7d-95ca6c0598d5). Dieses sieht eine Aussetzung der Schuldenrückzahlung bis Ende des Jahres vor und hat nach Angaben des saudischen G20-Vorsitzes ein Volumen von mehr als 20 Mrd. US-Dollar. Das Moratorium soll es den betroffenen Entwicklungsländern ermöglichen, zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu finanzieren, anstatt Kredite bedienen zu müssen. Dies soll nach Angaben der G20 durch ein Monitoring-System der Internationalen Finanzorganisationen, also durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Weltbank, sichergestellt werden.

Als Mitglied der G20 hat auch die Volksrepublik China dieses Moratorium mitgetragen. Die Volksrepublik ist schon heute der größte bilaterale Geber von Entwicklungshilfe. Zwischen 2000 und 2016 hat China mehr als 125 Mrd. US-Dollar an Entwicklungshilfe allein für afrikanische Staaten geleistet. Ein Großteil der chinesischen „Entwicklungshilfe“ sind Kredite, die Entwicklungsländern zum Bau von Infrastrukturprojekten wie Flughäfen, Häfen oder Bahnlinien eingeräumt werden und in Teilen die Staatsverschuldung dieser Länder in kritische Bereiche treibt. Damit werden Entwicklungsländer, die sich für den Bau solcher Projekte hoch verschuldet haben, fundamental abhängig von ihren chinesischen Gläubigern (https://www.focus.de/finanzen/boerse/groesster-glaeu-biger-der-welt-kredit-kolonialismus-china-reisst-afrika-mit-irren-darlehen-an-sich_id_10882188.html). Gerade auch in der gegenwärtigen Krise gibt es bereits erste Berichte, dass China etwaige Schuldenstundungen an den Zugang zu kritischen Rohstoffen und kritischer Infrastruktur koppelt (https://www.wsj.com/articles/as-africa-groans-under-debt-it-casts-wary-eye-at-china-11587115804).

Damit würde China nach Ansicht der Fragesteller die dramatische Lage in vielen Entwicklungsländern zum eigenen Vorteil ausnutzen und der Grundidee des von den G20-Staaten beschlossenen Schuldenmoratoriums zuwiderhandeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den Internationalen Finanzorganisationen, also dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, bereits ein Monitoring-Mechanismus erarbeitet, mit Hilfe dessen überprüft und sichergestellt werden kann, dass Entwicklungsländer, die am von den G20-Staaten beschlossenen Schuldenmoratorium teilhaben wollen, die Zins- und Tilgungsersparnis aus dieser Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bzw. zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie einsetzen?

Wenn ja, wie genau ist dieser Monitoring-Mechanismus ausgestaltet?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorstellung dieses Mechanismus angesichts des von den G20-Staaten beschlossenen Beginns des Schuldenmoratoriums zum 1. Mai 2020?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Volksrepublik China, die ihrerseits im Rahmen der G20-Initiative mitgetragene Schuldenstundung an den Zugang zu Rohstoffen bzw. Infrastruktur in den jeweiligen Entwicklungsländern knüpft?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine solche Verknüpfung von Schuldenstundungen an Gegenleistungen der Vereinbarung der G20-Staaten zu einem Schuldenmoratorium gerecht wird?

Wenn ja, wie begründet sie dies?

Wenn nein, wie begründet sie dies?

4

Inwiefern bestehen nach Ansicht der Bundesregierung auf internationaler Ebene Möglichkeiten, China für eine Koppelung des von den G20-Staaten beschlossenen Schuldenmoratoriums an derartige Gegenleistungen zu rügen?

5

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Entwicklungsländer, die besonders hoch beim chinesischen Staat bzw. staatseigenen chinesischen Unternehmen verschuldet sind, zu entlasten bzw. bei ihrem Schuldendienst an die Volksrepublik China bzw. staatseigene chinesische Unternehmen zu unterstützen, damit diese nicht auf die von China eingeforderten Zugänge zu Ressourcen und Infrastruktur im Gegenzug zu Schuldenstundungen angewiesen sind?

6

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Entlastung verschuldeter Entwicklungsländer?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies konkret, und in welchem Volumen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welches Ziel soll die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seinem Corona-Sofortprogramm vorgeschlagene neue Transparenzinitiative im Kontext der Entlastung hochverschuldeter Entwicklungsländer verfolgen?

Gibt es seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits konkrete Überlegungen bzw. Planungen zur Ausgestaltung dieser Initiative?

Berlin, den 7. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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