Sachstand zur Digitalisierung der Steuerverwaltung
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Steuerverwaltung ist nach Ansicht der Fragesteller die Voraussetzung für die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die Bürger und Unternehmen profitieren schon jetzt von einem zunehmenden, aber nach Ansicht der Fragesteller im europäischen Kontext noch vergleichsweise unterdurchschnittlichen Digitalisierungsgrad in der Steuerverwaltung (https://www.accenture.com/de-de/insight-deutsche-steuerverwaltung-digitalisierung-schlusslicht abgerufen am 7. Mai 2020), z. B. durch effizientere Prozesse, kürzere Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen, eine aktenlose Bearbeitung, papierlose Kommunikation.
„Die Regelungen in der Abgabenordnung und der StDAV eröffnen die Möglichkeit einer umfassenden elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmern und Finanzverwaltungen.“ (http://www.esteuer.de/ abgerufen am 1. April 2020)
Bund und Länder wirken nach Artikel 108 Absatz 4a des Grundgesetzes (GG) beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1, § 2 Nummer 1 KONSENS-Gesetz)
Um den aktuellen Digitalisierungsgrad bewerten und auf weitere Verbesserungen im Bereich der Steuerverwaltung hinwirken zu können, soll durch die folgenden Fragen der Sachstand in diversen Bereichen festgestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die (Voll-)Digitalisierung der Landesfinanzverwaltungen über das mit den Ländern abgeschlossene Verwaltungsabkommen KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) bzw. das KONSENS-Gesetz?
Kann die Bundesregierung als Auftraggeber neben den 16 Landesfinanzbehörden ihre Interessen in Bezug auf den Vorhabensplan, das Budget und die Organisation ausreichend durchsetzen?
Welche übergeordneten Ziele in Bezug auf eine Digitalisierung der Steuerverwaltung konnte die Bundesregierung bei der Festlegung der Architektur und der IT-Standards über die Gesamtleitung der operativen Steuerung durchsetzen?
Plant die Bundesregierung, in der Bund-Länder-Steuerungsgruppe geänderte Prioritäten zu setzen, die eine (Voll-)Digitalisierung der Steuerverwaltung noch stärker vorantreiben?
Wie lange dauert die Umsetzung von KONSENS-Verfahren durchschnittlich ab Anmeldung bis Umsetzung in den Ländern (bitte die geringste und die längste Dauer bisheriger Umsetzungen mitteilen)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 vollumfänglich erfüllen werden?
Welche zu digitalisierende Leistungen wurden für die Steuerverwaltungen vom IT-Planungsrat konkret identifiziert?
Welche der identifizierten Leistungen sind im Rahmen von KONSENS bereits umgesetzt worden?
Welche tatsächlichen finanziellen Mittel (Beiträge zum Gesamtbudget und sonstige Zahlungen) hat die Bundesregierung zur Förderung der Volldigitalisierung der Steuerverwaltung seit der Veröffentlichung des KONSENS-Gesetzes aufgewendet (bitte pro Jahr auflisten)?
Wie steht die Bundesregierung zu einer verbindlichen Erhöhung ihrer Beiträge (über den Beschluss der Finanzministerkonferenz hinaus) zur KONSENS-Finanzplanung zur Schaffung einer echten digitalen Steuerverwaltung?
Über welche Schnittstellen werden aktuell Daten von Bürgern, Unternehmen und Behörden zur Finanzverwaltung übertragen?
Lässt sich die Schnittstelle so gestalten, dass private Anbieter Daten gezielt an die Finanzverwaltung übertragen können, die unter einer bestimmten Steueridentifikationsnummer auf dem Datenspeicher der Finanzverwaltung abgelegt werden?
Kann die Schnittstelle durch private Anbieter frei genutzt werden, oder bestehen Vorbehalte?
Welche Übertragungswege werden eingesetzt?
Gibt es Regelungen zur Verwendung eines einheitlichen Übertragungsprotokolls?
Welche Übertragungsprotokolle werden verwendet, und wie sicher werden die aktuell verwendeten Übertragungsprotokolle von der Bundesregierung in Bezug auf mögliche Fremdzugriffe eingeschätzt?
Welche Verschlüsselungstechnik wird verwendet?
Ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten technisch umsetzbar?
Werden die Daten auf dem Stand der Technik verschlüsselt gespeichert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit der Zertifizierung gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz?
Wie werden die Steuerdaten der Bürgerinnen und Bürger derzeit bei einer elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltungen der Länder gespeichert?
An welchen konkreten Orten befinden sich die Speichermedien?
Welche Behörden sind bei der Speicherung der Steuerdaten involviert?
Über welche Speicherkapazitäten verfügen die entsprechenden Stellen?
Welche Schutzvorrichtungen bestehen, um die Datensicherheit zu gewährleisten?
Wird bei der Speicherung der Daten aktuell sichergestellt, dass die eingereichten Daten revisionssicher, wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert werden?
Kann bei der Speicherung von Steuerdaten durch den Anwender selbstbestimmt entschieden werden, welche Daten zur Nutzung durch die Finanzverwaltung freigegeben sind, oder sind die Finanzbehörden grundsätzlich berechtigt, auf sämtliche gespeicherte Daten zuzugreifen?
Welche Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Daten bestehen?
Ist das derzeitige Zugriffsmanagement transparent ausgestaltet bzw. lässt es sich zukünftig transparent ausgestalten?
Kann sichergestellt werden, dass auf einen internen Bereich ausschließlich der Nutzer (Steuerpflichtiger) zugreifen kann?
Lässt sich für alle nicht-internen Bereiche der Zugriff so überwachen, dass nachvollzogen werden kann, wer wann, und wie oft auf die gespeicherten Daten zugriffen hat?
Welche Pläne bestehen im Hinblick auf die Umsetzung des am 17. Juni 2016 verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Übermittlung von elektronischen Belegen an die Finanzverwaltung?
Sollen eigene Speicherräume für Belege eingerichtet werden?
In welchen Datenformaten müssen die Belege angeliefert werden?
Welche Schnittstellen und Übertragungsprotokolle stehen zur Verfügung?
Können diese elektronischen Belege aus Anwendungen von privaten Anbietern, z. B. Apps, an die Finanzverwaltung übertragen werden?
Sind übermittelte Belege für den Steuerbürger nach einer Übermittlung löschbar bzw. änderbar?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine weitergehende Lockerung der Belegnachforderungen nach eingereichter Steuererklärung (z. B. durch Planungen zur elektronischen Übermittlung von Daten), um das Festsetzungsverfahren noch weiter zu vereinfachen/beschleunigen bzw. um auf die Belegvorhalteverpflichtung für Bürger/Unternehmen verzichten zu können?
Mit welchen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, die Inanspruchnahme der digitalen Bereitstellung von rechtsverbindlichen Einkommensteuerbescheiden (DIVA) bzw. die Nutzung der „Mein Elster“-Oberfläche in den nächsten fünf Jahren finanziell und organisatorisch zu fördern?
Hat die Bundesregierung über die bundeseinheitliche Statistik oder die Bund-Länder-Besprechungen eine Erkenntnis darüber, wie hoch die relative und absolute Menge an sogenannten Automatikfällen seit dem Veranlagungsjahr 2016 bei der Bearbeitung von Steuerfällen ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen und den Aufbau einer Clearingstelle (Beispiel: Italien – Sisteme di Interscambio)?
Gibt es Erfahrungen bzw. Vorhaben zu maschinenlesbaren Steuergesetzen, die aufgrund der Formulierung und Syntaxvorgaben eine Softwareüberprüfung von gesetzlichen Vorschriften zulassen?