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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Folgen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensnachfolge

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1935020.05.2020

Folgen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensnachfolge

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Katja Hessel, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marcel Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie wurden bislang verschiedene Gesetze und Regelungen angepasst und neu eingeführt. Damit wird der Versuch unternommen, die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzuschwächen. Folgen ergeben sich auch bei der praktischen Handhabung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts; dazu wurden ebenfalls bereits erste unterstützende Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen u. a. die Möglichkeit einer zinslosen Stundung, eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen sowie Ausweitungen des Abgabezeitraums für Feststellungserklärungen im Bereich von Unternehmensvermögen (vgl. u. a. https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/).

Aus Sicht der Fragestellenden wurden jedoch bisher einige Folgen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt, die unmittelbare Auswirkungen auf die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit sich bringen und darüber hinaus drohen, die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers zu konterkarieren. Denn die Übergabe eines Unternehmens an die nachfolgende Generation wird bislang dann steuerlich begünstigt, wenn bei der Unternehmensnachfolge Arbeitsplätze gesichert, die Stabilität des Unternehmens gewährleistet und somit der Wirtschaftsstandort Deutschland als Ganzes gestärkt wird.

Es ist unstrittig, dass viele Unternehmen infolge der Corona-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind und deshalb z. B. auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen müssen. Es ist nach Ansicht der Fragestellenden fraglich, welche Auswirkungen der Rückgriff auf das Kurzarbeitergeld oder Corona-bedingte Personalfreistellungen auf die sogenannte Lohnsummenklausel nach den §§ 13a und 13b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) haben werden. Dies kann dazu führen, dass zentrale Bedingungen für mitunter seit Jahren vorbereitete steuerbegünstigte Unternehmensnachfolgen nicht mehr erfüllt werden können. Die gesetzgeberische Absicht dieser staatlichen Förderung, nämlich einem Scheitern von Unternehmensnachfolgen oder Zwangsveräußerungen und Zwangsschließungen von Betriebsteilen und einem damit einhergehenden Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken, wird damit unterlaufen. Nach Ansicht der Fragestellenden müssen deshalb Anpassungen – etwa bei der Mindestlohnsumme nach § 13a Absatz 3 und 10 ErbStG, bei der 90-Prozent-Prüfung des Verwaltungsvermögens nach § 13b Absatz 2 Satz 2 ErbStG oder bei der Berücksichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – zwingend geprüft werden. Schließlich ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass sich bei Unternehmen das – für eine begünstigende Übertragung schädliche – Verwaltungsvermögen allein deshalb erhöht, weil die Tatsache, dass weltweit Kundinnen und Kunden von der Pandemie betroffen sind, eine Anpassung der Zahlungsziele erfordert (hierzu auch: DStR 2020, 853).

Ziel der geforderten Überprüfung sollte es daher nach Ansicht der Fraktion der FDP sein, herauszustellen, inwieweit die Übergabe eines unverschuldet in eine Krisenlage geratenen Unternehmens auf die nächste Generation durch die Corona-Pandemie erschwert oder gar verhindert wird und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einer möglichen Schlechterstellung entgegenzuwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Bedeutung hat eine geregelte Unternehmensnachfolge aus Sicht der Bundesregierung für den Wirtschaftsstandort Deutschland (bitte begründen)?

2

Weshalb sind nach Ansicht der Bundesregierung steuerliche Begünstigungen, die an konkrete Bedingungen, wie sie etwa im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht vorgegeben werden, gekoppelt sind, sinnvoll und erforderlich?

3

Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden zur Übertragung von Familienbetrieben (Unternehmensnachfolge) vor (bitte auch Publikationen berücksichtigen, die der Bundesregierung bekannt sind)?

a) Wie viele familiengeführte Unternehmen gibt es zurzeit in Deutschland, und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen fünf Jahren jeweils entwickelt (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Personen sind in familiengeführten Unternehmen in Deutschland beschäftigt, und wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

c) Wie hoch ist der Beitrag der familiengeführten Unternehmen zum Bruttonationaleinkommen Deutschlands (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

d) Wie viele familiengeführte Unternehmen haben in den vergangenen fünf Jahren jeweils eine Unternehmensnachfolge durchgeführt (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

e) Sind aufgrund der Altersstruktur in der Leitungsebene vieler Familienbetriebe in Zukunft verstärkt Unternehmensübertragungen notwendig und zu erwarten (bitte erläutern)?

4

Wie viele familiengeführte Unternehmen und wie viele Unternehmen insgesamt haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils auf Kurzarbeit zurückgegriffen (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

5

Wie viele familiengeführte Unternehmen und wie viele Unternehmen insgesamt haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 auf Kurzarbeit zurückgegriffen (bitte auf die jeweiligen Branchen aufschlüsseln)?

6

Hat sich die Bundesregierung mit dem Problem befasst, dass die Folgen der Corona-Pandemie sich auch auf die Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes auswirken und deshalb zurzeit Unternehmen unverschuldet auf Probleme bei der Übertragung von Unternehmen stoßen könnten (bitte begründen), und falls ja, mit welchen Ergebnissen?

7

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der aufgrund der Corona-Pandemie für viele Unternehmen notwendig gewordene Einsatz von Kurzarbeit auf die Verschonungsregelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Unternehmensübertragungen (bitte begründen)?

a) Welche Relevanz hat die sogenannte Lohnsummenregelung für die Weitergabe eines Unternehmens an die nächste Generation (Unternehmensnachfolge)?

b) Inwiefern erschwert nach Kenntnis der Bundesregierung der durch die Corona-Pandemie notwendig gewordene Einsatz von Kurzarbeitergeld die Einhaltung der Lohnsummenregelung?

c) Inwiefern kann die Übertragung von Unternehmensanteilen, die vor der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stattgefunden hat, bei einer krisenbedingten, nicht selbst verschuldeten Nichteinhaltung der Lohnsummenklausel nachträglich zu einer (signifikant) höheren Steuerfestsetzung für die Unternehmen führen?

d) Sind die bestehenden Lohnsummenregelungen auf Krisen wie die derzeitige Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Kurzarbeit ausgelegt?

8

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass ein durch die Corona-Pandemie und nicht selbst verschuldeter Verstoß gegen die Lohnsummenregelung zu einer erhöhten Besteuerung bei Unternehmensnachfolgen führt?

a) Wie steht die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise dem Ansatz gegenüber, die Lohnsummenregelung vorübergehend auszusetzen, bis die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nachgelassen haben?

b) Erwägt die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise eine vorübergehende Absenkung der Lohnsumme im Falle der Optionsverschonung von 700 Prozent auf 650 Prozent?

c) Erwägt die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise eine vorübergehende Absenkung der Lohnsumme im Falle der Regelverschonung von 400 Prozent auf 350 Prozent?

d) Erwägt die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise eine Absenkung der sogenannten 90-Prozent-Hürde nach § 13b Absatz 2 Satz 2 ErbStG?

9

Wie steht die Bundesregierung angesichts der Corona-Krise Überlegungen gegenüber, die in den Erbschaftsteuerrichtlinien durchgeführte Qualifizierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Finanzmittel – also als schädliches Verwaltungsvermögen – zu ändern?

10

Erwägt die Bundesregierung die Anpassung anderer Regelungen, um den aus Sicht der Fragestellenden unerwünschten Folgen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensnachfolge Rechnung zu tragen?

11

Erwägt die Bundesregierung, die in der Fachwelt geforderte Anpassung des Einlagetatbestandes vorzunehmen (konsequente Anwendung des Verbundgedankens und gegebenenfalls Ausnahme von Corona-Hilfebedingten Einlagen, u. a. DStR 2020, 853)?

12

Steht die Bundesregierung zu den erwähnten Thematiken in Kontakt mit Unternehmen, oder plant sie dies?

a) Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen kam die Bundesregierung dabei?

b) Wenn nein, wieso wird bzw. wurde dies nicht gemacht?

Berlin, den 14. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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