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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Hintergründe zur Rückholaktion deutscher Reisender durch die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1947326.05.2020

Hintergründe zur Rückholaktion deutscher Reisender aufgrund der Corona-Pandemie

der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Als die Corona-Pandemie ausbrach waren tausende deutsche Reisende im Ausland. Von Mitte März 2020 bis zum Osterwochenende wurden inzwischen mehr als 225 000 Deutsche vom Auswärtigen Amt zurück in ihr Heimatland gebracht. Damit handelt es sich um die größte Rückholaktion in der deutschen Geschichte. Nachdem eine mittlere vierstellige Zahl Reisender auch aus Südafrika, Argentinien und Peru ausgeflogen wurden, wird die Aktion beendet sein. Dann werden sich die Botschaften nur noch um Einzelfälle kümmern (https://www.sueddeutsche.de/reise/coronavirus-urlauber-rueckholaktion-heimreise-1.4848700).

Die Rückholaktion wurde gestartet, nachdem es aus knapp 60 Ländern keine regulären Rückflüge mehr gab. Mit den 50 Mio. Euro der Bundesregierung wurden Flugzeuge gechartert, um die Festsitzenden nach Hause zu fliegen. Das Rückholprogramm ist vorrangig für Deutsche und ihre Familienangehörigen in den besonders von Reiseeinschränkungen betroffenen Regionen gedacht, die sich dort vorübergehend aufhalten. Individualreisende müssen allerdings weiterhin versuchen, sofern ihr Land nicht auf der Rückholliste steht, selbst eine Ausreise zu organisieren.

Laut Auswärtigem Amt orientieren sich die Preise an einem vergleichbaren Flugticket der Econmyklasse. „Es muss niemand in Vorleistung treten. Allerdings werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2320116?openAccordionId=item-2321454-13-panel).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele deutsche Reisende hat die Bundesregierung im Zuge der Rückholaktion aus dem Ausland zurückgebracht?

2

Wie viele Flüge hat die Bundesregierung für die Rückholaktion benötigt?

3

Wie viel hat die Rückholaktion der Bundesregierung bisher gekostet?

4

Wie hoch ist der Anteil der Reisenden an der Rückholaktion insgesamt?

5

Mit welchen Fluggesellschaften hat die Bundesregierung Charter-Verträge für die Rückholaktion abgeschlossen?

6

Zu welchen Konditionen wurden die Charter-Verträge abgeschlossen?

7

Wie viele Flugzeuge hat die Bundesregierung für die Rückholaktion gechartert?

8

Wie viele Flüge wurden mit den gecharterten Flugzeugen im Zuge der Rückholaktion absolviert?

9

Wie viele Sitzplätze für die Rückholaktion hat die Bundesregierung bei Fluggesellschaften außerhalb von Charter-Verträgen gebucht?

10

Was haben diese Sitzplätze insgesamt gekostet?

11

Wie berechnet sich der Anteil, den die Bürger für ihren eigenen Rückflug zahlen müssen?

12

Wie viele Individualreisende sind nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch im Ausland?

13

In welcher Höhe wurden durch die europäische Zusammenarbeit bei der Rückholaktion Kosten eingespart?

Berlin, den 7. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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