Umsetzung der Sicherstellungspflichten (Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/6056)
der Abgeordneten Martin Hebner, Joana Cotar und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 29. November 2018 beschloss der Deutsche Bundestag mehrheitlich mitsamt den Stimmen der Fraktionen der CDU, CSU und SPD den Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/6056, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sicherzustellen
- dass durch den GCM (Globaler Pakt zur Migration) die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt und keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden (ebd., Nummer II.1)
- dass klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration weiterhin unterschieden wird und dabei die illegale Migration nach Deutschland mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln verhindert wird (ebd., Nummer II.3)
- dass auf internationaler Ebene gegenüber den Partnerstaaten mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger eingefordert wird (ebd., Nummer II.5)
- dass alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, mit denen eine Rückführung möglich ist (ebd., Nummer II.6)
- dass der Schutz der europäischen Außengrenzen vorangetrieben und verbessert wird (ebd., Nummer II.7)
und den Deutschen Bundestag über den Fortlauf des GCM (Globaler Pakt zur Migration) zu unterrichten (ebd., Nummer II.12).
Dieser Antrag wurde durch Abgeordnete der Regierungsfraktionen ins Englische übersetzt und an die Vereinten Nationen (UN) geschickt (Quelle: http://sylvia-pantel.de/wp-content/uploads/2018/11/Motion_19_6056_English.pdf und http://sylvia-pantel.de/un-migrationspakt-bundestag-stimmt-fuer-entschliessungsantrag/, dort ab Minute 3.30).
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat vor der Annahme des Globalen Pakts für Migration in New York öffentlich im Plenum erklärt, dieser sei rechtlich nicht bindend. In ihrer Ausführung im Plenum des Deutschen Bundestages hat sie am 12. Dezember 2018 explizit auf die Frage der Verbindlichkeit geantwortet, dass der globale Pakt für Migration verbindlich ist, wenn es eine Zwei-Drittel-Mehrheit dafür in der UN-Vollversammlung gibt (Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article185406324/Befragung-im-Bundestag-Als-die-AfD-nach-dem-Migrationspakt-fragt-wird-Merkel-deutlich.html; dort ab Minute 2.40).
Die Annahme des Migrationspakts fand in der UN-Vollversammlung am 19. Dezember 2018 in New York statt (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/un-vollversammlung-nimmt-migrationspakt-an-15950352.html).
Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den Stand der Umsetzung des Beschlusses auf Bundestagsdrucksache 19/6056 bezüglich der Vorbehalte gegenüber dem Migrationspakt, welche der Regierung zur Umsetzung aufgegeben wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hatte die Bundesregierung die Zustellung des Beschlusses auf Bundestagsdrucksache 19/6056 per förmlicher diplomatischer Übersendung an die UN durchgeführt?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nicht mit diplomatischer Zusendung, wie erfolgte sie dann seitens der Regierung, um den vom Parlament vorgegebenen Beschluss (Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/6056) umzusetzen?
Hat die Bundesregierung die eigene Berechtigung zur offiziellen Übermittlung der Bundestagsdrucksache 19/6056 an ein Mitglied des Deutschen Bundestages oder an eine andere dritte Person, Behörde oder anderen dritten Beauftragten abgetreten?
Wurde die Bundesregierung über den Eingang einer Übersendung der ins Englische übersetzten Bundestagsdrucksache 19/6056 bei der UN informiert?
a) Wenn ja, geschah dies von einer bzw. einem Bundestagsabgeordneten der Regierungspartei?
b) Wenn ja, geschah dies vom Büro des UN-Generalsekretariats aus?
Hat der UN-Generalsekretär António Guterres gegenüber der Bundesregierung die Annahme bestätigt?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, gab es seitens der Bundesregierung eine Nachfrage wegen einer ausstehenden Annahmeerklärung?
Gab es seitens der UN gegenüber der Bundesregierung eine Reaktion wegen einer Zustellung der Bundestagsdrucksache 19/6056 an diese?
Ist der Migrationspakt damit für das politische Handeln der Bundesregierung verbindlich oder nicht?
a) Wenn ja, welche Änderung hat sich durch den Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 19/6056) ergeben?
b) Wenn nein, welche politischen Verbindlichkeiten begründet der Pakt für Deutschland?
Hat die Bundesregierung nach wie vor die politische Freiheit, davon abweichende Entscheidungen zum Wohle Deutschlands und seiner Staatsbürger zu treffen?
a) Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, und inwieweit?
b) Wenn nein, aufgrund welcher Rechtsgrundlage nicht?